Leistungsschutzrecht:Wert der Worte

Leistungsschutzrecht: Gibt es ein neues Verlegerrecht für ganz Europa? Kommende Woche entscheidet das EU-Parlament in Straßburg.

Gibt es ein neues Verlegerrecht für ganz Europa? Kommende Woche entscheidet das EU-Parlament in Straßburg.

(Foto: Frederick Florin/AFP)

Wer profitiert von wem: Internetkonzerne von Verlagen, weil sie deren Inhalte nutzen - oder Medienhäuser, weil Google & Co. ihnen Leser bringen? Nun wird im Europäischen Parlament abgestimmt.

Von Thomas Kirchner

Es wird knapp, so viel ist sicher. Am kommenden Mittwoch, den 20. Juni, entscheidet der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über die Reform des Urheberrechts. Der wohl umstrittenste Bestandteil ist das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Viele europäische Medienkonzerne sehnen es herbei, sie fordern Hilfe der Politik im Kampf gegen die Internet-Giganten. Werden sie erhört?

Noch sieht es so aus. Noch findet sich das Leistungsschutzrecht - oder neighbouring right, wie es im englischen Fachjargon heißt - in den vorliegenden Kompromisspapieren sowohl des Parlaments als auch des Ministerrats, des Gremiums der Mitgliedstaaten der EU. Beide Institutionen müssen sich am Ende einigen, was sie aus dem Vorschlag für eine Richtlinie machen, den die Europäische Kommission 2016 vorlegte. Der brachte ein neues Verlegerrecht für ganz Europa ins Spiel: 20 Jahre lang sollten Verlagsprodukte nach der Veröffentlichung geschützt bleiben, und zwar ganze Artikel, nicht nur die oft verwendeten kleinen Schnipsel (Snippets). Ausnahmen sollen für Bildungszwecke gemacht werden, für Blinde sowie für die wissenschaftliche Erschließung von Texten.

Der damals zuständige ehemalige Digitalkommissar Günther Oettinger verteidigte die Idee vehement. Die Verhandlungsmacht der Verlage müsse gestärkt, es müsse Waffengleichheit mit Google, Facebook und Co. hergestellt werden. Diese Konzerne nutzten schließlich massenhaft journalistische Inhalte und verdienten an der Werbung drum herum, ohne für diese Inhalte zu bezahlen. Es gehe auch um das Überleben des Qualitätsjournalismus im digitalen Zeitalter und damit um den Pluralismus und die Demokratie, argumentierte die Kommission, unter dem Applaus der Bundesregierung, des Hauses Springer und anderer Medienkonzerne.

Kritiker warnen: Das geplante Gesetz bedrohe die Informationsfreiheit der Bürger

Unsinn, schallte es Oettinger vonseiten der Digitalkonzerne, aber auch von Verbraucherschützern und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft entgegen. Die Verleger wollten lediglich ihre Kassen füllen, hieß es, auf Kosten der Informationsfreiheit der Bürger. Denn diese leide, wenn Artikel nicht mehr frei genutzt und verlinkt werden dürften. Vor "gefährlichem Humbug" warnte etwa der Autor Sascha Lobo und verwies auf die schon existierenden, aus seiner Sicht missglückten Leistungsschutzrechte in Spanien und Deutschland, die den Verlegern bisher keine zählbaren Vorteile erbracht hätten. In Deutschland gibt es das Recht seit 2013. Google protestierte und schlug den Verlegern vor, sie könnten ja auf eine Auflistung mit den kleinen Text-Anreißern verzichten, wenn ihnen das nicht passe. Nur ein Jahr später lenkten die meisten deutschen Verleger ein und erteilten Google eine Gratislizenz für ihre Inhalte, aus Angst, sonst Klicks - und Leser - zu verlieren. Eine Klage gegen Google vor dem Landgericht Berlin liegt auf Eis; der Europäische Gerichtshof soll erst prüfen, ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande kam.

Nach einer außerordentlich intensiven Lobbyschlacht rückt in Brüssel nun die Entscheidung über das europäische Leistungsschutzrecht näher. Vor drei Wochen haben sich die Mitgliedstaaten im Rat auf eine Position verständigt. Sie wollen das neue Recht, allerdings gälte der Schutz nur für ein Jahr. Die Verleger sollen auf diese Weise über Lizenzen mit den Service-Providern verhandeln können, wenn diese mehr als "nicht substantielle" Textausschnitte verbreiten wollen. Welche Größe darunter genau zu verstehen ist, könnten die EU-Staaten jeweils selbst bestimmen.

"Das ist schon ironisch", merkt man dazu im Büro von Julia Reda an, die sich als alleinige Piraten-Abgeordnete der Grünen-Fraktion angeschlossen hat. So entstünden 28 Rechtslagen in der EU - obwohl Europa das Urheberrecht nur dank des Arguments regulieren dürfe, einen einheitlichen Markt zu schaffen. Reda vermutet, dass sich in der Praxis die weitestgehendste Interpretation durchsetze: "Um Klagen zu vermeiden, werden sich internationale Internet-Plattformen an die strikteste aller nationalen Umsetzungen halten."

Der Vorschlag, über den das Parlament entscheiden wird, sieht anders aus: Dort soll der Schutz fünf Jahre lang gelten. Ausdrücklich wird im Text erwähnt, dass das neue Recht nicht das Verlinken und das Recht der Privatkopie einschränken dürfe. Kritiker hatten wiederholt vor einer "Link-Steuer" gewarnt. Im Gegensatz zur Version des Rates sollen Journalisten an den zusätzlichen Einnahmen für die Verlage durch das neue Recht "angemessen" beteiligt werden. Einem internen Papier der Kommission aus dem Jahr 2016 zufolge schätzen die Verleger, dass sich ihr Umsatz dank neighbouring right um zehn, ihr Gewinn um bis zu 15 Prozent erhöhen könne.

Der Autor des zur Abstimmung stehenden Texts ist Axel Voss. Als "Berichterstatter" bemüht sich der CDU-Politiker seit Monaten, aus mehr als tausend Verbesserungsvorschlägen einen Kompromiss zu schmieden. Er hatte den Posten erst vor einem Jahr von der Malteserin Therese Comodini Cachia übernommen und schwenkte im Gegensatz zu ihr wieder auf den Kurs der Kommission ein: pro Leistungsschutz.

Der Riss in der Frage geht quer durch die Reihen. Grob gesagt kämpfen vor allem Konservative und Christdemokraten für das neue Recht. Sie haben in der Mitte und links aber jede Menge Alliierte, etwa Helga Trüpel, wie Reda Mitglied der Grünen-Fraktion. Die Abgeordnete wittert die Gelegenheit, die Macht der Digitalkonzerne zu begrenzen und die Kostenlos-Kultur in Frage zu stellen. "Es ist höchste Zeit, das Internet zu einem fairen Ort zu machen", sagt sie. "Die digitalen Monopole müssen endlich für die Nutzung journalistischer Inhalte zahlen." Auf der anderen Seite steht eine große Gruppe um Reda. Ende vergangener Woche unterzeichneten 100 Abgeordnete einen Appell, Artikel 11 der Vorlage zu kippen, der das neue Recht enthält. Man möge auf all die Experten, Verbraucherschützer und Stimmen aus der Zivilgesellschaft hören, die eine Behinderung des "freien Flusses von Informationen" befürchteten.

In Voss' Umfeld wird mit einer "hauchdünnen Mehrheit" für seinen Vorschlag im Rechtsausschuss gerechnet, "wenn alle zur Abstimmung kommen". Normalerweise wäre dies dann die Parlamentsposition für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Doch wird erwartet, dass das Gegenlager von der Möglichkeit Gebrauch macht, im Juli das gesamte Parlament abstimmen zu lassen - um dann den ursprünglichen Vorschlag Cachias wieder einzubringen. Er sieht vor, den Verlegern statt des neuen Rechts nur bessere Instrumente zu geben, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Wie das Plenum entscheiden würde, ist kaum abzuschätzen; vermutlich wäre das Voss-Lager leicht im Vorteil.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: