Rundfunkbeitrag:"Bitte keine Schnellschüsse"

Rundfunkbeitrag: Heinz Fischer-Heidlberger, 66, Jurist und früherer Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, gehört seit 2007 der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an, seit 2009 als Vorsitzender.

Heinz Fischer-Heidlberger, 66, Jurist und früherer Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, gehört seit 2007 der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an, seit 2009 als Vorsitzender.

(Foto: dpa)

Ein an die Inflationsrate gekoppeltes Modell des Rundfunkbeitrags würde auch den Auftrag der Finanzwächter von der KEF verändern. Was hält deren Vorsitzender von dem Reformvorschlag?

Interview von Claudia Tieschky

Alle zwei Jahre findet ein Ritual statt, bei dem Mainz zur Mitte der öffentlich-rechtlichen Welt wird. Dort hat die KEF ihren Sitz, die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, besetzt mit 16 Sachverständigen. ARD, ZDF und DRadio übermitteln Finanzen und Planungen, die KEF prüft, streicht einiges und nennt dann eine Summe, mit welcher der Bedarf der Sender künftig gedeckt ist und die garantiert, dass der Rundfunkauftrag erfüllt werden kann. Mit den prognostizierten Einkünften und der Zahl der Beitragspflichtigen ergibt das alle vier Jahre eine neue Beitragshöhe. 16 Länderparlamente müssen zustimmen, Erhöhungen werden aber politisch immer schwerer. Nun diskutiert die Rundfunkländerkommission eine Reform, bei der der Beitrag an die Inflationsrate gekoppelt wäre und nach Berechnung eines Basiswertes automatisch stiege.

SZ: Herr Fischer-Heidlberger, sechs Bundesländer haben ein Modell erarbeitet, bei dem die Höhe der Rundfunkabgabe nach dem Inflationsindex angepasst wird. Ist das eine gute Idee?

Heinz Fischer-Heidlberger: Die Rundfunkfinanzierung ist sehr komplex. Also bitte keine Schnellschüsse. Wichtig bei jedem Indexmodell ist, dass die Basis stimmt, auf der ein Index aufsetzt.

Die Basis für den Index soll in dem Modell von der KEF festgelegt werden.

Die KEF ist offen für Veränderungen des Verfahrens und hat nichts gegen ein Indexmodell. Wir verwenden selbst bereits Indizes zur Berechnung von Steigerungsraten. Wir haben auch nichts gegen Budgetierung, und wir haben nichts gegen einen längeren Zeitraum, für den ein Beitrag festgesetzt wird. Entscheidend ist aber, dass der tatsächliche Aufwand Ausgangspunkt einer Indexierung ist, sonst ist auch nachher eine Überprüfung nicht mehr möglich. Das jetzt diskutierte Modell nimmt als Ausgangspunkt stattdessen die monatliche Beitragshöhe von 17,20 Euro. Das ist nicht nachvollziehbar und hat mit dem tatsächlichen Bedarf nichts zu tun.

Sehen Sie verfassungsrechtliche Probleme? Die Erfinder des Modells halten die Idee in der Hinsicht für unbedenklich.

Ich sehe eine ganze Menge verfassungsrechtlicher Probleme. Besonders wichtig: Tragendes Prinzip der Rundfunkfreiheit ist, dass die Politik das Programm nicht durch Geld steuern darf. Auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts wurde die KEF eingerichtet, um das Gebot der Staatsferne sicherzustellen. Die KEF-Empfehlung soll aber keine bindende Wirkung mehr haben. Die Landesregierungen und -parlamente könnten also das Budget nach Belieben steuern und kürzen.

Muss die KEF mit Bedeutungsverlust rechnen in dem Modell?

Die KEF hat eine die Rundfunkfreiheit sichernde und dienende Aufgabe. Selbstverständlich können die Länder im Rahmen der Verfassung jederzeit das KEF-Verfahren ändern. Es wird aber stets eine Einrichtung brauchen, die staatsfern den Aufwand zur Erfüllung des Programmauftrags im Vorhinein errechnet.

Für die Öffentlich-Rechtlichen wäre es aber vermutlich die Chance, Gebührenanpassungen zu bekommen, ohne alle vier Jahre mit möglichen Blockaden durch die Politik und öffentliche Debatten über Legitimation rechnen zu müssen. Ist das aus Sicht der KEF nicht auch ein Wert?

Die Rundfunkfinanzierung über einen längeren Zeitraum aus der Diskussion herauszuhalten, das mag ein Wert sein, ja. Aber man muss auf der anderen Seite sehen, dass die Länderparlamente eine Kontrollfunktion über den Rundfunk haben und Transparenz in vielen Fragen verlangen. Es sollen ja auch regelmäßig immer wieder Überprüfungen durch die KEF stattfinden, ob die Basiswerte weiterhin richtig sind. Dann hat man die gleichen Diskussionen wieder.

Die KEF würde nach dem Sechsländermodell regelmäßig Evaluierungsberichte vorlegen, sie wäre also als strenger Kontrolleur der Senderfinanzen gefragt.

Eine Evaluation ist immer eine Betrachtung danach, nicht eine davor, wie wir es im Moment machen. Wir würden zu einer Kontrolleinrichtung der Sender werden. Das machen aber bereits die Gremien und die Rechnungshöfe. Insofern greift das Modell zu kurz.

In dem Modell ist vorgesehen, dass die Anstalten mehr Spielraum haben, welche Programme sie mit dem bewilligten und dann per Index gesteigerten Budget veranstalten wollen. Sie müssen ein Mindestangebot senden und sind darüber hinaus frei, Geld zum Beispiel von Spartenkanälen abzuziehen und in Mediatheken zu stecken. Ist es nicht richtig, die Entscheidungen darüber mehr zu den Sendern zu verlagern? Wäre das nicht eine gute Möglichkeit für mehr Eigenverantwortung?

Dieses Thema betrifft nicht die KEF. Wichtig erscheint mir nur, dass die Länder nicht versuchen, auf diese Weise den Gremien auch die Aufgabe weiterzugeben zu bestimmen, was der Auftrag des Rundfunks ist und was nicht.

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