Medizinstudium:Talentquote ersetzt Wartezeitquote

Anatomievorlesung für Studenten der Humanmedizin am Anatomischen Institut der Universität Leipzig T

Talent soll zählen, Wartezeit nicht: Die Kultusministerkonferenz hat Eckpunkte für ein neues Auswahlverfahren zum Medizinstudium vorgestellt.

(Foto: imago/Bernhard Classen)
  • Über die längste Wartezeit führt künftig kein Weg mehr in das Medizinstudium, hat die Kultusministerkonferenz entschieden.
  • Bewerbern mit schlechten Schulnoten sollen aber weiterhin Chancen auf einen Platz eingeräumt werden.
  • Nach der Reform sollen Abischnitte von Bewerbern aus unterschiedlichen Bundesländern außerdem durch rechnerische Verfahren vergleichbar gemacht werden.

Von Larissa Holzki

Einfach nur abzuwarten, das wird in Zukunft nicht mehr reichen, um einen Medizinstudienplatz zu ergattern. Die Wartezeitquote wird im neuen Zulassungsverfahren wegfallen, teilt die Kultusministerkonferenz (KMK) mit. Zuvor hatten die Kultusminister in Erfurt über die Eckpunkte des neuen Verfahrens entschieden. Dieses muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 reformiert werden. Schon mit dem Urteil stand fest: Die alte Regel, dass irgendwann jeder Abiturient einen Medizinstudienplatz bekommen kann, wird abgeschafft.

Zwanzig Prozent der Studienplätze wurden bisher in jedem Semester an die Studienanwärter vergeben, die nach dem Abschluss der Hochschulreife am längsten darauf gewartet hatten - zuletzt betrug die Wartezeit bis zu 15 Semester. Weil sich die Studierfähigkeit in dieser langen Periode verschlechtert, wird die Quote nun abgeschafft. Wie mit Studienanwärtern umzugehen ist, die inzwischen schon vier oder fünf Jahre ausharren und auf die Regelung vertraut haben, ist noch unklar. Die Frage, ob sie einen Vertrauensschutz genießen, könnte in einem Rechtsgutachten geklärt werden, in dem die Auswirkungen des Verfassungerichtsurteils überprüft werden sollen. Das will die KMK aber nicht bestätigen. Derzeit würden "Möglichkeiten der Bonierung von Wartezeit und die Berücksichtigung der in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in anderen Quoten geprüft", heißt es in einer Mitteilung.

Gemeint ist damit unter anderem eine neue Quote für "versteckte Talente". "Neben der Abiturnote werden jetzt erstmals auch Faktoren wie die besondere Eignung mit der Talentquote berücksichtigt. Das ist ein Fortschritt für alle - zukünftig stehen nicht ausschließlich schulische Bestnoten im Vordergrund, auch der eigene Lebenslauf und individuelles Engagement spielen eine wichtige Rolle", sagt Katharina Fegebank, Hamburgs Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung in einem Statement. ​Wie genau diese Quote gestaltet wird, ist noch nicht bekannt. Ein Sprecher der KMK bestätigte der SZ aber bereits vor der Tagung, dass es Überlegungen gäbe, innerhalb solch einer Quote die Abiturnote gar nicht zu berücksichtigen.

Vorbild für die Talentquote könnte das Hamburger Verfahren sein

Orientieren will sich die Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz unter anderem an Verfahren, die am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf umgesetzt werden. Seit 2008 können Studienbewerber dort an einem naturwissenschaftlichen Test teilnehmen. Wer dort gut abschneidet, aber nicht zu den besten Kandidaten gehört, nimmt in einer zweiten Runde an einem standardisierten Kompetenztest teil, der ein Jahr später eingeführt wurde. Dort werden unter anderem Empathie, Auffassungsgabe und Konfliktmanagement-Fähigkeiten in Mini-Interviews und Rollenspielen getestet.

Die umstrittene Abiturbestenquote soll auch im neuen Verfahren bestehen bleiben. Mindestens 20 Prozent der Plätze werden demnach auch weiterhin an die Bewerber mit den besten Abschlussnoten vergeben. Allerdings soll der Forderung des Verfassungsgericht nachgekommen werden, für eine bessere Vergleichbarkeit der Noten zu sorgen. Einen weiteren Schritt in diese Richtung kündigte Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe bereits an: "Die Länder sollen ab 2012 die Poolaufgaben nicht mehr verändern." Bisher steht es den Bundesländern nicht nur frei, die gemeinsamen Aufgaben abzuwandeln, sondern auch darüber zu entscheiden, in welchem Umfang sie genutzt werden. Bis präzisere Vereinbarungen getroffen und die Anforderungen an alle Abiturienten vergleichbar sind, soll es einen rechnerischen Ausgleichsmechanismus geben, teilt die KMK mit.

Die hochschuleigenen Auswahlverfahren sollen ebenfalls beibehalten werden. Dabei sollen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien herangezogen werden. Welche das sind und wie diese Kriterien zu gewichten sind, werden die Minister im Laufe des Jahres entscheiden. Unklar ist auch noch, ob es über 2019 hinaus bei einem Anteil von 60 Prozent der Studierenden bleibt, die sich die Universitäten selbst aussuchen dürfen.

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