Die umstrittenen Textzeilen der Gangster-Rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben. Die Ermittlungen seien deswegen eingestellt worden, sagte ein Behördensprecher. Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasien. Weil sie aber damit dem Genre "Gangsta-Rap" gerecht werden, sei dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikrichtung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit.
Die viel kritisierte Zeile "Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen" sei weder eine Billigung noch eine Verharmlosung der NS-Herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft. Der Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmacklos sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar.
Echo wurde im Zuge des Skandals abgeschafft
Gleiches gelte für die Zeile "Mache mal wieder 'nen Holocaust". Diese Ankündigung sei weder eine Aufforderung zur Gewalt noch eine Verharmlosung des Holocausts. Wesensmerkmal des "Gangsta-Rap" sei nun einmal die Glorifizierung von Kriminalität und Gewalt.
Eine Ehrung der Rapper beim Musikpreis Echo hatte Empörung ausgelöst und zu mehreren Strafanzeigen gegen die beiden geführt. Zahlreiche Musiker, unter anderem Marius Müller-Westernhagen, hatten aus Protest ihre Preise zurückgegeben, letzendlich wurde der Preis abgeschafft.