Asylstreit:Fehler, Mythen und Lügen in der Flüchtlingskrise

Merkel hat die Grenzen geöffnet? Das Recht wurde gebrochen? Der Streit zwischen CDU und CSU gibt Anlass, falsche Behauptungen zu korrigieren - und die wahren Fehler der Regierung zu zeigen.

Von Stefan Braun, Berlin

Es geht um alles, für die Kanzlerin, für die CSU in Bayern, für die Koalition, die Deutschland in schwierigen Zeiten regieren soll. Das Klima im Asylstreit wirkt zunehmend vergiftet. Vergiftet von Vorwürfen, die nicht alle falsch, aber auch längst nicht alle richtig sind. Ganz so, als würden auch in Deutschland die Grenzen zwischen Fakten und Fake News immer mehr verschwimmen.

Gewisse Argumente wirken vor allem durch ihre Suggestionskraft, etwa die Forderung, an den deutschen Grenzen müssten endlich wieder Recht und Gesetz gelten. Verbunden mit dem Satz des CSU-Politikers Alexander Dobrindt, man müsse die Flüchtlingspolitik vom Kopf auf die Füße stellen. Was da mitschwingt, ist die Botschaft, dass nach Jahren der Untätigkeit, Schlamperei und Ignoranz endlich etwas geschehen müsse. Allein: Stimmt diese Behauptung?

Höchste Gerichte haben dieser Interpretation widersprochen. In mehreren Urteilen haben sie erklärt, dass das Europarecht (namentlich die Dublin-Verordnung und das Schengen-Abkommen) an der Stelle nationales Recht überstrahlt und während der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 kein Recht gebrochen wurde. Doch solche Fragen prägen bis heute die Debatte über die Flüchtlingskrise. Es lohnt sich, Antworten zu geben.

Welche Behauptungen sind Verkürzungen oder schlicht falsch?

Behauptung 1: Die Kanzlerin hat im September 2015 die Grenzen geöffnet.

Wie man es dreht und wendet - diese Behauptung ist falsch. Als die Kanzlerin in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2015 dem damaligen österreichischen Regierungschef Werner Faymann zusagte, Deutschland werde die Flüchtlinge aus dem Budapester Bahnhof aufnehmen, war das eine Entscheidung, die Grenzen nicht zu schließen - und eine Entscheidung, Österreich nicht alleinzulassen.

Auch in den Folgemonaten ist die deutsche Grenze nicht etwa geöffnet worden, dafür hätte sie davor geschlossen sein müssen. Sie war aber immer offen, weil die Bundesregierung Deutschland im Schengen-System halten wollte. Ein Wunsch, den nicht zuletzt bayerische Landräte, Pendler und Unternehmer an der Grenze zu Österreich äußerten.

Stattdessen ging es um die Frage, ob die Grenze nicht besser kontrolliert und für bestimmte Personengruppen vielleicht sogar dichtgemacht werden könnte.

Auch die zeitweise Nutzung der Ausnahmeregelung im Dublin-Verfahren ist keine Grenzöffnung gewesen. Es war das Bemühen, die faktisch außer Kraft gesetzten Dublin-Regeln nicht zum Schein aufrechtzuerhalten, sondern im Moment der großen Krise die Überlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu mildern.

Was zudem oft vergessen wird: Lange davor hatten deutsche Oberverwaltungsgerichte entschieden, dass Flüchtlinge nicht mehr nach Griechenland zurückgeschickt werden dürfen, auch nicht im Zuge der Dublin-Regeln. Begründung: Sie würden dort miserabel behandelt.

Behauptung 2: Die Bundesregierung hätte einfach die Grenze schließen und Flüchtlinge zurückweisen können, ohne dass das große Folgen gehabt hätte.

Auch diese Behauptung ist kaum zu halten. Sie tut so, als seien es ein paar "Weicheier" gewesen, die sich nicht getraut hätten, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuschicken.

Ihren Ursprung nimmt die Behauptung in einer Krisensitzung im Bundesinnenministerium am 13. September 2015. Wer heute mit Beteiligten von damals spricht, erfährt, wie es sich wirklich abgespielt hat.

Richtig ist, dass der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière wenige Tage vor dem 13. September den Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, beauftragt hatte, alles für Grenzkontrollen vorzubereiten. Das tat Romann, und zwar mit einem Befehl an seine Polizisten, Grenzkontrollen inklusive Zurückweisung vorzubereiten.

Bis zum Nachmittag des 13. September hatte die Bundespolizei entsprechend mehrere Tausend Bundespolizisten nach Bayern gebracht. Sie sollten gewährleisten, dass man am Abend mit Grenzkontrollen würde beginnen können.

Eines allerdings war zu diesem Zeitpunkt zwischen dem Innenminister und seinem Polizeipräsidenten nicht beschlossen: Ob die Flüchtlinge tatsächlich zurückgewiesen würden.

Bei dieser Besprechung kam es nach Darstellung mehrerer Teilnehmer zu einem folgenreichen Dialog. Der Minister, so heißt es, habe Romann gefragt, was die Beamten genau tun würden. Romanns Antwort: Zurückweisen. Der Minister habe dann gefragt, was Romann vorhabe, sollten die Flüchtlinge trotzdem weiter nach Deutschland drängen. Romanns Antwort: Dann werde man mit einer passiven Wand aus Bundespolizisten dagegenhalten.

Anschließend habe der Minister wissen wollen, was passieren würde, sollten die Flüchtlinge auf die grüne Grenze ausweichen. Romanns Replik: Das werde man zu verhindern versuchen. De Maizières nächste Frage lautete: Und was passiert mit dem sonstigen Grenzverkehr, also mit den Handwerkern und Pendlern? Antwort: Der werde sich halt ein bisschen stauen. Und schließlich habe der Minister Romann gefragt, wie lange seine Polizisten das aushalten würden, sollte der erhoffte Abschreckungseffekt nicht funktionieren. Antwort: Ungefähr eine Woche.

Die Konsequenz für de Maizière: Unter diesen Umständen komme dieser Schritt nicht in Frage. Die Bilder, die über Tage oder Wochen an den Grenzen drohten, würde die deutsche Bevölkerung nicht mitmachen.

Das klärte der Minister auch in Telefonaten mit der Bundeskanzlerin und ihrem damaligen Vize Sigmar Gabriel. Den Beschluss selber aber, so heißt es, habe de Maizière getroffen. Seine Begründung: Wenn eine Bundesregierung in so einer Situation öffentlich etwas verspreche, was sie nicht halten könne (nämlich die Grenzen zu schließen), wäre der politische Schaden größer als jeder Nutzen.

Die Folge: Der Präsident der Bundespolizei konnte die Grenzkontrollen starten, musste die Aufforderung zur Zurückweisung aber zurücknehmen.

Behauptung 3: Die Regierung hat damit Recht gebrochen.

Auch diese Debatte wird bis heute heftig geführt und lässt sich zurückführen auf die Sitzung am 13. September. Das Ergebnis aber muss lauten: Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen, aber mitnichten eine einzige gesetzliche Regel, die bewusst gebrochen wurde. Sozusagen zum Schutze der Flüchtlinge und zum Schaden Deutschlands.

An jenem Nachmittag im September 2015 erklärten Romann und die Polizeiabteilung des Innenministeriums, eine Zurückweisung sei durch das Grundgesetz gedeckt. Gleichzeitig betonten die Vertreter der Abteilungen M und E, also Migration und Europa, dass eine Zurückweisung aus europarechtlichen Gründen absolut ausgeschlossen sei, weil man nach EU-Recht selbst in Dublin-Fällen zu Prüfungen gezwungen sei.

Heute heißt es, an diesem Nachmittag habe es einen "regelrechten Krieg" zwischen den Abteilungen gegeben. Und für den Minister war das nach Berichten von Teilnehmern keine Situation, in der er sich an die eine oder andere Seite hätte stellen können. Er musste politisch entscheiden.

Behauptung 4: Die Entscheidung ist ein nationaler Alleingang und deshalb unsolidarisch gewesen.

Auch diese Schilderung ist mindestens eine grobe Zuspitzung. Denn die wirklich große Krise begann mit jener Nacht vom 4. auf den 5. September, als Merkel in Absprache mit ihrem Außenminister und dem Vizekanzler beschloss, die Flüchtlinge nicht irgendwo im Niemandsland zurückzulassen, sondern aufzunehmen.

Diese Entscheidung war nicht unsolidarisch, sondern eine Reaktion auf eine flehentliche Bitte der österreichischen Regierung. Merkels Nein zu einem vorzeitigen Schließen der Balkan-Route beruhte auch nicht darauf, den Ideengeber und damaligen österreichischen Außenminister Sebastian Kurz zu ärgern. Sie fürchtete, dass darunter die Balkan-Staaten dramatisch leiden würden.

Die Fehler

Welche Fehler hat die Bundesregierung gemacht?

Fehler 1: Die Warnsignale wurden missachtet.

In den Jahren 2012, 2013, 2014 wurden Warnsignale über eine drohende Krise missachtet. Es gab längst steigende Flüchtlingszahlen vor allem vom Balkan Richtung Mitteleuropa; dazu nahmen die Unglücke auf dem Mittelmeer rapide zu. Und der Krieg in Syrien wurde immer schlimmer.

Trotzdem gab es von Seiten der Bundesregierung wenige Botschaften, mit denen sie auf eine steigende Zahl an Flüchtlingen vorbereitet hätte. Das erste Instrument dafür ist die Prognose der Bundesregierung für die zu erwartenden Flüchtlingszahlen; an ihr richten sich Länder und Gemeinden aus, um sich zu wappnen.

Diese Zahl also frühzeitig deutlich anzuheben, hätte die nötige Warnung für alle sein können. Als Berlin das Mitte August 2015 tat, war es viel zu spät, um den Behörden noch einen angemessenen Vorlauf zu ermöglichen.

Fehler 2: Niemand in Europa schaute im Jahr 2014 auf die Zuspitzung der Lage in den Flüchtlingslagern.

Dabei hatte das UN-Flüchtlingshilfswerk immer deutlichere Warnrufe gesendet. Und so konnte sich dort - vom Westen und von Europa weitgehend ignoriert - ein gefährliches Gemisch aus Frust und Not breitmachen, das in einer großen Fluchtwelle endete.

Zum einen wuchs die Verzweiflung vieler Menschen, weil der Krieg in Syrien ihnen die Hoffnung auf eine Rückkehr raubte. Noch gravierender war die Tatsache, dass die Hilfsorganisationen mangels Geld den Schulunterricht für Kinder reduzieren und die täglichen Lebensmittelrationen halbieren mussten.

Erst als die Flüchtlinge zu Hunderttausenden aufbrachen, wuchs in Berlin und anderen europäischen Hauptstädten das Bewusstsein dafür, wie sehr diese Notlage viele auf den großen Treck führte. Das aber war viel zu spät, um die Menschen zu bremsen, die sich schon auf den Weg gemacht hatten.

Fehler 3: Der Glaube, dass das Dublin-System zur Verteilung der Flüchtlinge dauerhaft funktionieren könnte.

Das Dublin-System basierte seit Ende der Neunziger Jahre auf dem Prinzip, dass ein Flüchtling in dem Land sein Asylverfahren durchlaufen muss, das er innerhalb der EU zuerst betreten hat.

Dieses Prinzip schien wie gemacht für niedrige Zahlen; in dem Augenblick aber, in dem sie anstiegen, traf es vor allem die Staaten an den EU-Außengrenzen. Das musste zum Kollaps des Systems führen.

Griechen und Italiener hatten daraus ab 2014 ihre eigenen Schlüsse gezogen: Sie hatten mit Ausbruch der großen Krise damit begonnen, ankommende Flüchtlinge ohne Registrierung in andere EU-Staaten weiterzuschicken. Das zeigte, dass das Dublin-System für sie als Lösung inakzeptabel geworden war. Trotzdem hielt die Bundesregierung bis zur großen Krise daran fest - und wunderte sich, dass andere begannen, es zu unterlaufen.

Fehler 4: Als die Krise im Sommer 2015 voll ausbrach, gab es von Seiten der Kanzlerin und ihrer wichtigsten Minister keine Auftritte.

Dabei wären Erläuterungen und Botschaften der Begrenzung in dieser Situation bitter nötig gewesen. Unabhängig von der Frage, wie schnell ein Abkommen mit der Türkei zu erreichen gewesen wäre - die Aussage, dass die hohen Flüchtlingszahlen nicht der neue Normalfall sein würden, wäre erforderlich gewesen.

So blieb Merkels Satz "Wir schaffen das" als einzige Botschaft übrig. Und auch wenn die Kanzlerin wenig dafür konnte, dass der Satz von ihren Kritikern alsbald in ein "Stellt euch nicht so an" uminterpretiert wurde - er blieb angesichts der Notlagen einfach zu wenig, um der deutschen Bevölkerung zu erklären, dass es sich um eine Ausnahmehilfsleistung von begrenzter Dauer handeln würde.

Fehler 5: Der letztlich gescheiterte Versuch, andere Europäer mittels Mehrheitsentscheidung zu mehr Solidarität zu zwingen.

Diesen Versuch hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei einem Treffen der EU-Innenminister Mitte September 2015 vorangetrieben - und war damit zunächst zwar erfolgreich. Danach freilich lagen die Bemühungen, Flüchtlinge solidarisch auf alle europäischen Länder zu verteilen, in Trümmern.

Falsch wäre es zu glauben, dass der Ärger über Deutschlands Vorpreschen überraschend kam. Er hatte sich längst angedeutet. Ob es andere Möglichkeiten gegeben hätte, die Europäer zu mehr Solidarität zu bewegen, ist alles andere als sicher. Die erzwungene Mehrheitsentscheidung am 14. September 2015 war aber nichts anderes als der ungewollte Versuch, die Zweifler und die Kritiker vor den Kopf zu stoßen.

Fehler 6: Die Unfähigkeit der Kanzlerin und des CSU-Chefs Horst Seehofer, ihre Asylpolitik in der Folge als Antwort auf die Krise zu präsentieren.

In Folge der Krise hat die Bundesregierung das Asylrecht mehrfach verschärft. Merkel wollte das aber nicht offensiv zeigen, weil sie ihren Ruf als weltoffene und hilfsbereite Kanzlerin nicht gefährden wollte; und Seehofer wollte es nicht, weil ein solches Bekenntnis zu eindeutigen Änderungen nicht zu seinen zornigen Attacken gepasst hätte. Unter den großen Fehlern ist das wahrscheinlich der größte gewesen.

Und jetzt?

Jetzt wird sich entscheiden, ob die Regierung, ob CDU und CSU sich über diesem Knäuel an Streit, Ärger und Behauptungen noch einmal zusammenraufen. Prognosen sind schwer und werden in Berlin vor dem Wochenende auch nicht abgegeben.

Eines aber kursiert hier noch, und das betrifft ausgerechnet die CSU, die sich seit Jahren über einen Rechtsbruch beklagt. Als sich CDU und CSU vor den Koalitionssondierungen Mitte Oktober 2017 auf eine Linie im Flüchtlingsstreit verständigt haben, soll es eine klare Vereinbarung per Handschlag zwischen CDU- und CSU-Spitze gegeben haben. Nämlich die Vereinbarung, dass die CDU ab sofort die Seehofer'schen Ankerzentren unterstützen und die CSU alle Rufe nach einer Zurückweisung beenden werde.

Lang hat diese Vereinbarung nicht gehalten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: