Thilo Sarrazin:Wie man einen Bestseller lanciert

Sarrazin streitet mit altem Verlag

Der frühere Berliner Finanzsenator und Ex-Bundesbanker Thilo Sarrazin im Landgericht München.

(Foto: Wera Engelhardt/dpa)

Die Deutsche Verlagsanstalt will Thilo Sarrazins neues Buch nicht publizieren. Nun streiten Verlag und Autor vor dem Landgericht München.

Von Marie Schmidt 

Ein Bestsellerautor zieht gegen seinen ehemaligen Verlag vor Gericht und ganz klar ist nicht, was genau er damit erreichen will: finanzielle Entschädigung, Genugtuung oder einen Presserummel. Ein bisschen was von allem wird wohl herausspringen für Thilo Sarrazin, der am Montag mit seinen Anwälten vor dem Landgericht München I erschien, um gegen die Random House GmbH zu prozessieren. Nach der ersten Verhandlung vertagte der Vorsitzende Richter Peter Lemmers die Entscheidung und brachte zuvor alle Überzeugungskünste auf, um einen Vergleich der Parteien herbeizuführen.

In der zu Random House gehörenden Deutschen Verlags-Anstalt sind, angefangen mit "Deutschland schafft sich ab" (2010), vier Bücher von Sarrazin erschienen. Seinen fünften Titel "Feindliche Übernahme. Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht" wollte die DVA nun nicht mehr drucken und kündigte den 2016 geschlossenen Buchvertrag, als Sarrazin das Manuskript bereits abgegeben und zwei Drittel des vereinbarten Honorars ausgezahlt bekommen hatte.

Sarrazins Anwälte fordern, dass er den Vorschuss von 100 000 Euro nicht zurückzahlen muss

Dagegen klagt Sarrazin auf Entschädigung und Schadenersatz von insgesamt 800 000 Euro wegen entgangener Einnahmen aus dem zu erwartenden Bestseller. Allerdings, und deshalb wird er diese Summe wohl nicht bekommen, hat Sarrazin längst einen neuen Verlag gefunden, den Finanzbuch Verlag der Münchner Verlagsgruppe, die seit einem Jahr zum schwedischen Konzern Bonnier gehört. Dieser Verlag habe aber, so Sarrazins Anwalt, weder das Renommee noch die Mittel, um aus "Feindliche Übernahme" den großen Bestseller zu machen, der es bei Random House geworden wäre.

Die Vertreter der Gegenseite hielten vor Gericht dagegen mit dem Argument, der neue Sarrazin stehe schon jetzt ganz oben in den Verkaufscharts von Amazon, allein durch Vorbestellungen. Die Berichte über den juristischen Streit um das Buch haben das sicher befeuert. Jedenfalls erscheint das Buch jetzt Ende August und damit früher, als die DVA es hätte herausbringen können.

Das Erscheinungsdatum war es nämlich, über das man sich überhaupt erst in die Haare bekommen hat. Sarrazin hätte einen Termin zur Frankfurter Buchmesse, jedenfalls aber zu den Landtagswahlen in Bayern und Hessen wohl gerne gesehen, der Verlag versuchte die Veröffentlichung auf Frühjahr 2019 zu verschieben. Als der Autor drohte, die Publikation notfalls einzuklagen und die Öffentlichkeit zu informieren, reagierte der Verlag mit der Kündigung. Die Einlassung von Rainer Dresen, Leiter der Rechtsabteilung von Random House, gibt interessante Einblicke in die verlegerische Arbeit mit Sarrazin. Der hat sich für sein neues Buch einer kompletten Lektüre des Korans unterzogen und leitet daraus offenbar Aussagen über die Integrationsfähigkeit muslimischer Einwanderer in Deutschland ab.

Aufgrund einer Umstrukturierung des Verlages, so Dresen, habe nicht ein Lektor kontinuierlich das Buch betreut, es sei durch mehrere Hände gegangen. Da sei auf Verlagsseite nicht alles optimal gelaufen. Es sei aber auch sehr schwierig gewesen, Sarrazins Erkenntnisse über Koran und Islam zu überprüfen, zumal er es abgelehnt habe, das Gutachten eines Experten hinzuzuziehen. Das Hinausschieben des Erscheinungstermins hat also wohl auch inhaltliche Gründe gehabt.

Sarrazins Anwälte formulierten nun, als ersten Schritt zu einer Einigung, einen sogenannten Gütevorschlag. Er sieht vor, dass der Autor die bereits gezahlten Honorare in Höhe von 100 000 Euro nicht zurückzahlen muss und zudem noch eine Abschlagszahlung erhält. Außerdem solle Random House erklären, die Vertragsauflösung sei eine "verlagspolitische Grundsatzentscheidung" und keine Kritik am Inhalt des Buches gewesen. Übersetzt heißt das: Ihr wolltet den unbequemen Autor sowieso loswerden und habt nur einen Anlass gesucht. Darauf wollte Random House sich nicht einlassen.

Nun soll der Verlag auf Anregung des Richters einen Vergleichsvorschlag machen. Sarrazin gehe es wohl darum, so der Richter, dass sein Ruf durch die Kündigung Schaden genommen habe. Darum, noch nicht genug Geld verdient zu haben, könne es dem Bestsellerautor ja wohl kaum gehen. Da hob Volkswirt Sarrazin den Zeigefinger: "Geld hat symbolische Bedeutung, Herr Vorsitzender."

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