Facebook:Geld statt Mitleid

Zum Glück haben Richter nun den Internet-Konzern gestoppt.

Von Joachim Käppner

Nein, das Recht und das Gesetz gelten nicht von dort an weniger, wo die digitale Welt beginnt. In dieser mögen sich mächtige Konzerne wie Facebook ihre eigenen Regeln geben und dann voll Staunen und Empörung protestieren, wenn diese nicht von jedermann akzeptiert werden, als seien sie eine Neuausgabe der Zehn Gebote. Genau so hat sich Facebook verhalten, als es trauernden Eltern über Jahre den Zugriff auf die privaten Chat-Nachrichten ihrer 2012 verstorbenen Tochter verweigerte.

Man muss sich diese Mitleidlosigkeit vor Augen halten. Die Eltern erhofften sich aus den Chats Aufschluss darüber, ob ihr Kind Suizid begangen hatte oder Opfer eines Unfalls wurde. Den Konzern interessierte diese Tragödie wenig, jedenfalls zu wenig. Ihm ging es um Datensicherheit im Sinne seines Geschäftsmodells. Und hier ist Geld das erste Gebot.

Glücklicherweise hat der Bundesgerichtshof die Dinge nunmehr geradegerückt. Den Eltern steht der Zugriff auf die Facebook-Kommunikation ihrer minderjährigen Tochter zu, sie sind deren Erben, nicht anders, als wenn das Mädchen ein Tagebuch oder Briefe geschrieben hätte. Es ist längst nicht mehr verblüffend, dass im Netz solche Selbstverständlichkeiten von höchsten Gerichten durchgesetzt werden müssen. Es ist leider zwingend notwendig.

© SZ vom 13.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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