Bayern 2018:Aus der Psychiatrie direkt nach Afghanistan abgeschoben

Abschiebung von Asylsuchenden nach Afghanistan

69 abgelehnte Asylbewerber wurden zurück nach Kabul gebracht.

(Foto: dpa)

Ahrun lebte acht Jahre lang in Weiden, war dort gut integriert - und wurde trotz Erkrankung als einer von 69 Flüchtlingen nach Kabul gebracht. Seine Freunde kämpfen für seine Rückkehr.

Von Camilla Kohrs

Als bekannt wird, dass sich ein nach Afghanistan abgeschobener Mann umgebracht hat, bekommt Dekan Wenrich Slenczka Angst. Der junge Afghane, über den die Medien berichten, lebte acht Jahre in Deutschland - genau wie Ahrun. Und wie Ahrun war er einer der 69 Asylbewerber, die am 3. Juli nach Afghanistan abgeschoben worden sind.

Der Dekan aus dem oberpfälzischen Weiden schickt Ahrun eine Whatsapp-Nachricht. "Ich schrieb einfach irgendwas, um ein Lebenszeichen zu bekommen", sagt er. Ahrun antwortet zwar kurz darauf, trotzdem fürchtet Slenczka um das Leben seines 26-jährigen Schützlings.

Unsere Bayern-Geschichten des Jahres

Wahl, Wiesn und mehr: Zum Jahresende präsentieren wir die Lieblingstexte der Redaktion. Alle Geschichten aus München und dem Rest Bayerns finden Sie auf dieser Seite.

Seit seiner Abschiebung ist Ahrun in Kabul, berichten seine Freunde. Ohne Bankkonto, wenig Geld und außerdem mit Problemen, an seine Papiere zukommen. Ohne die kann er keine Arbeit finden. Offenbar lebt er in einer kleinen Wohnung eines Studenten. Ein Video zeigt, wie er in einem kleinen quadratischen Raum mit drei weiteren Bewohnern auf dem Boden sitzt.

In Deutschland stellte Ahrun einen Asylantrag, der wie seine Folgeanträge und Beschwerden abgelehnt wurde. Vor Gericht sagte Ahrun aus, dass seine Eltern getötet worden seien. Zu anderen Verwandte hatte er nach eigener Aussage keinen Kontakt. Auch kenne er Afghanistan kaum: Bevor er 2010 nach Deutschland kam, habe er einige Jahre im Iran gelebt.

Ahrun sei schon länger wegen Depressionen in Behandlung gewesen und habe auch mal Suizidgedanken gehabt, sagt Slenczka. Das Schicksal des jungen Afghanen, der sich umgebracht hat und wohl auch psychische Probleme hatte, habe Ahrun sehr berührt, sie hätten sich im Flugzeug kennengelernt. Der Weidener Dekan kennt Ahrun seit Anfang 2017. In seiner Gemeinde nahm der junge Muslim an einem Glaubenskurs teil, im Juli vergangenen Jahres konvertierte er zum Christentum. Der 26-Jährige war gut integriert, hatte einen Job, eine eigene Wohnung und konnte sich gut auf Deutsch unterhalten, sagt Slenczka.

Bayerns Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm berührte das Schicksal des jungen Asylbewerbers so stark, dass er ihn fünf Tage nach dessen Abschiebung in eine Predigt im Berliner Dom aufnahm: "In einem Bescheid, den Ahrun von der Zentralen Ausländerbehörde bekam, stand übrigens geschrieben, dass für ihn ein 'Heimreiseschein' vorliege. Ich hoffe und bete, dass er vielleicht wirklich irgendwann einen Heimreiseschein bekommt. Einen Heimreiseschein nach Deutschland." Aus dieser Predigt stammt auch der Deckname Ahrun. Der richtige Name soll nicht veröffentlicht werden. Als ehemaliger Moslem, der zum Christentum konvertiert ist, lebt Ahrun in Afghanistan gefährlich.

Protokoll der Abschiebung

Bei Mohamed Nakhostin wechseln sich Wut und Verzweiflung in diesen Tagen ab. Vier Jahre lang hat der Afghane in seinem Teppichgeschäft gearbeitet. "Ich will ihn zurück haben", sagt sein ehemaliger Chef. Manchmal, so sagt er, habe er Ahrun hinten in der Abstellkammer gefunden, wie er die Bibel las. Ahrun sei ein ruhiger Mensch. Sie hätten sich blind verstanden, gar nicht viele Wörter gebraucht. Jetzt, da Ahrun in Afghanistan ist, telefonieren sie jeden Tag.

Es war der 25. Juni, ein Montagnachmittag, als zwei Polizisten in Nakhostins Geschäft kamen und Ahrun in Abschiebungshaft brachten. "Sie haben ihn gepackt wie einen Verbrecher", sagt er.

Ahrun beauftragt noch am selben Tag einen Anwalt für Asyl- und Ausländerrecht, Christopher Sprung. Dieser versucht die Abschiebung zu verhindern, beantragt eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Regensburg. Ahrun sei Christ und könne deswegen nicht abgeschoben werden. In den vergangenen Jahren haben sich immer wieder Geflüchtete taufen lassen. Manche schützt es davor, abgeschoben zu werden, vor allem wenn in den Herkunftsländern Christen verfolgt werden - wie in Afghanistan. Kritiker sprechen von Asyltaktik, Kirchenvertreter wie Slenczka wehren sich gegen den Vorwurf. Im Fall von Ahrun bescheinigte die evangelische Kirche dem Gericht, dass Ahruns Bekenntnis zum Christentum ernsthaft sei.

Das Verwaltungsgericht in Regensburg bezweifelt das jedoch. Aus den Gerichtsbeschlüssen geht hervor, dass Ahrun sich während seiner Asylverfahren in Widersprüche über seine Familie verstrickt hat. Auch seine Depressionen und Selbstmordgedanken sind aus Sicht des Gerichts kein Grund, ihm Asyl zu gewähren. Der Antrag wird abgelehnt.

Vom Gefängnis ins Krankenhaus

Als Ahrun am Freitag vor der Abschiebung davon erfährt, so berichten es Dekan Slenczka und Ahruns Chef, verliert er die Kontrolle. Mit einer blutenden Kopfwunde wird er in ein Krankenhaus gebracht. Wie die Verletzung entstanden ist, darüber gibt es unterschiedliche Berichte. Laut Freunden hat Ahrun seinen Kopf gegen eine Glasscheibe geschlagen. Laut der Justizvollzugsanstalt Erding, wo Ahrun seit dem Montag in Abschiebehaft saß, ist der Grund nicht bekannt. In dem Haftraum seien keine Beschädigungen festgestellt worden, insbesondere keine beschädigte Glasscheibe, heißt es in einer Stellungnahme.

Ahruns Anwalt Sprung findet die Begründung des Regensburger Gerichts nicht schlüssig und stellt noch am Freitag eine Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag. Das Gericht in Regensburg habe geurteilt, ohne Ahrun persönlich anzuhören. Ein Richter könne die Glaubwürdigkeit so gar nicht beurteilen, argumentiert Sprung. Er will eine erneute persönliche Anhörung erreichen und dafür die Abschiebung aussetzen lassen. Insgesamt 107 Seiten schickte er nach Karlsruhe. "Ich hatte ein gutes Bauchgefühl", sagt Sprung. Am Montag aber, dem Tag vor der Abschiebung, kommt die Absage. "Es war nur ein Einzeiler, in dem stand, dass die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird."

Zu der Zeit ist Ahrun bereits in einer Psychiatrie untergebracht. Trotz seiner Verletzungen soll er nach Afghanistan geflogen werden. Am Morgen vor der Abschiebung schlägt Ahrun seinen Kopf nach Aussage seiner Freunde wieder gegen eine Scheibe, verletzt sich selbst ein weiteres Mal. Slenczka und Nakhostin sprechen danach mit Ahrun am Telefon. Er klingt benommen, ist kaum ansprechbar.

Whatsapp-Nachricht vom Kabuler Flughafen

Das bayerische Innenministerium macht grundsätzlich keine Aussage zu einzelnen abgeschobenen Personen, "schon alleine, um das Recht der Betroffenen auf Schutz personenbezogener Daten zu respektieren", heißt es in einer Stellungnahme. Wie bei jeder Sammelabschiebung sei auch am 3. Juli ärztliches Personal anwesend gewesen. Gesundheitliche Gründe verhindern nicht zwingend eine Abschiebung, heißt es aus dem Ministerium.

"Jemanden aus der Psychiatrie abzuholen, der sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen hat, eine Wohnung und eine Arbeit hat, seit acht Jahren hier lebt, ist überhaupt nicht nachvollziehbar", sagt Dekan Slenczka.

Am Mittwochmorgen, es ist der 4. Juli, bekommt Ahruns ehemaliger Chef Nakhostin eine Whatsapp-Nachricht von Ahrun. Er sei am Kabuler Flughafen und gerade zu sich gekommen. Er wisse nicht, wie er dort gelandet sei.

Nicht einmal bei dem Tod seines eigenen Vaters habe er so geweint wie in dem Moment, sagt Nakhostin.

Er versucht nun, Ahrun Geld zu schicken, aber weil Ahrun kein Konto hat, ist das nicht einfach. Auch juristisch ist der Fall noch nicht abgeschlossen, sagt Anwalt Sprung. Ahrun sei zwar asylrechtlich abgelehnt worden, aber nicht ausländerrechtlich. Laut Paragraf 25b können Ausländer nach acht Jahren in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich "nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert" haben.

Den entsprechenden Antrag hatte Ahrun bereits im Frühjahr gestellt. Einen ersten Brief zur schriftlichen Anhörung erhielt Sprung aber erst einen Tag vor der Abschiebung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: