Prantls Blick:Der 20. Juli und die neobraunen Erbschleicher

Attentat gegen Hitler vor 70 Jahren

Hermann Göring (helle Uniform) und der Chef der ´Kanzlei des Führers", Martin Bormann (l), begutachten die Zerstörung im Raum der Karten-Baracke im Führerhauptquartier Rastenburg, wo Stauffenberg am 20. Juli 1944 eine Sprengladung zündete.

(Foto: dpa)

Warum dem Grundgesetz eine Widmung für alle Widerständler gegen Hitler vorangestellt werden sollte.

Die politische Wochenvorschau von Heribert Prantl

"Ich widme dieses Buch meinen Kindern Charlotte und Felix." Widmungen dieser Art findet man oft auf der Seite 3 von Büchern. Solche Widmungen gelten meist den Kindern, dem Lebensgefährten oder den Eltern des Autors oder der Autorin. Es sind meist nur zwei oder drei Namen, oft verbunden mit einer Danksagung.

Es wäre gut und lehrreich, wenn auch dem Grundgesetz eine solche Widmung vorausginge, sozusagen als Präambel vor der Präambel. In dieser Widmung müssten die Namen der Widerstandskämpfer gegen Hitler stehen - also die Namen des Kreisauer Kreises und die Namen der Verschwörer vom 20. Juli 1944. Neben diesen meist aristokratischen Namen müssten die Namen der linken Widerständler stehen, von denen so viele in den Konzentrationslagern umkamen; die Namen der Roten Kapelle zum Beispiel; dazu die Namen der Weißen Rose und die des Nationalkomitees Freies Deutschland; dazu der Name des einsamen Attentäters Georg Elser, der schon 1939 im Münchner Bürgerbräukeller eine Bombe gegen Hitler gezündet hatte; dazu die Namen der christlichen Widerständler, des Kardinals Graf von Galen etwa, des Jesuiten Alfred Delp und des evangelischen Theologen Dietrich Bonhoeffer.

Märtyrer für ein besseres Deutschland

Es waren Menschen aus allen politischen Lagern und weltanschaulichen Gruppen, es waren Menschen aus allen Schichten des Volkes - Offiziere, Gewerkschaftler, Adlige, Bischöfe. Gemeinsam war ihnen die radikale Ablehnung von Totalitarismus, Rassenwahn und Menschenverachtung.

Die Ermordung der Mitglieder der Weißen Rose im Gefängnis München-Stadelheim ist jetzt 75 Jahre her. Und die Ermordung der Männer vom 20. Juli jährt sich am kommenden Freitag zum vierundsiebzigsten Mal. Noch am Abend des 20. Juli 1944 wurden Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer Friedrich Olbricht, Albrecht Ritter Mertz von Quirnheim und Werner von Haeften im Hof des Bendler-Blocks in Berlin erschossen. Viele der anderen Widerständler vom 20. Juli hat dann Roland Freisler, der tobende Präsident des sogenannten Volksgerichtshofs, in Schau- und Schreiprozessen zum Tod verurteilt. Die Widerstandskämpfer vom 20. Juli waren überwiegend keine Demokraten; nicht wenige von ihnen hatten zuvor dem Hitler-Regime gedient, waren selbst in unterschiedlichem Maß schuldig geworden. Sie hatten aber, mit sich ringend, den Weg zum Widerstand gefunden. Mit bemerkenswerter Unerschrockenheit traten sie dem Henker entgegen. Sie sind Vorläufer des Staates des Grundgesetzes.

Die Ökumene des Widerstands

Der 20. Juli: Seit 1952 gibt es an diesem Tag Gedenkveranstaltungen. Passende und unpassende Worte zum Widerstand gegen Hitler sind gesagt worden. Dieses Bombenattentat einiger Militärs, das am 20. Juli 1944 scheiterte, ist gewogen und nach Interessenlage interpretiert und vereinnahmt worden. Nach dem Ende des NS-Staats wurde Stauffenberg in der jungen Bundesrepublik gern und unwidersprochen als "Landesverräter" geschmäht. Erst nach einem aufsehenerregenden Prozess im Jahr 1952 galten die Widerstandskämpfer posthum als rehabilitiert. Danach war es dann vielfach so, dass Stauffenberg und seine Verbündeten zu den alleinigen Repräsentanten des besseren Deutschland gemacht wurden. In der DDR wurde ihr Widerstand diskreditiert als der von "Junkern, Militaristen und Reaktionären", die ihre Pfründe gefährdet gesehen hätten. Widerstand wurde, je nach Ideologie, aufgeteilt in den guten und schlechten. Es wäre der Sinn und das Verdienst einer großen Widmung im Grundgesetz, sie alle, alle Widerständler gegen Hitler, in einem großen Atemzug zu nennen - als Märtyrer für ein besseres Deutschland. Es wäre dies die Ökumene des Widerstands.

Was im Widerstandsartikel steckt

Der 20. Juli steht Pate für den Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Dieser Satz stand nicht von Anfang an im Grundgesetz, er kam erst 1968/69, also vor fünfzig Jahren, mit der Notstandsverfassung hinein - als Kompromissformel angeblich, um der SPD die Zustimmung zu den Notstandsgesetzen zu erleichtern. Wenn es wirklich so war, dann war dieser Artikel das Beste, was die Notstandsgesetze zustande gebracht haben. In diesem Widerstandsartikel steckt die Aufforderung, es nicht so weit kommen zu lassen, dass es den großen Widerstand braucht - dieser Artikel ist auch die Aufforderung zum kleinen Widerstand. Der Gedenktag des 20. Juli lehrt, schon den Anfängen von Menschenverachtung entgegenzutreten.

Der Versuch der feindlichen Übernahme des Gedenkens

Es gehört zu den Perversitäten des neuen Rechtsradikalismus, dass ausgerechnet er sich auf diesen Widerstandsartikel beruft, um seine neue Menschenverachtung zu legitimieren, seinen neuen Rassismus zu begründen und zum Bruch mit dem "System", also der rechtsstaatlichen Demokratie aufzufordern. Die Pegidisten, die AfDler, die Neorechten und Neonazis, die das tun und sich dafür auf den 20. Juli berufen, betreiben Erbschleicherei. In der Regierungserklärung, die die Widerstandskämpfer für den Fall eines erfolgreichen Umsturzes vorbereitet hatten, heißt es: "Wir wollen die Moral wiederherstellen, und zwar auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens." Und: "Zur Sicherung des Rechts und des Anstandes gehört die anständige Behandlung aller Menschen."

"Mit dem Geist dieser geplanten Regierungserklärung lassen sich das Schüren von Fremdenfeindlichkeit, die Hetze gegen Flüchtlinge und die nationalistische Propaganda nicht legitimieren. Das ist nicht Widerstand, das ist Unverstand. Es ist dies der Versuch der feindlichen Übernahme des Gedenkens. Es bedarf des Widerstands dagegen. Dieser Widerstand dagegen besteht im immerwährenden Widerspruch und in einer Politik, die den Artikel 1 des Grundgesetzes nicht für ein bloßes Sprüchlein nimmt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Es ist dies nämlich der innerste Kern des Rechts.

Jeden Sonntag beschäftigt sich Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion und Ressortleiter Meinung der SZ, mit einem Thema, das in der kommenden Woche - und manchmal auch darüber hinaus - relevant ist. Hier können Sie "Prantls Blick" auch als wöchentlichen Newsletter bestellen - exklusiv mit seinen persönlichen Leseempfehlungen.

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