Bundesverfassungsgericht:Was das Urteil zum Rundfunkbeitrag bedeutet

Karlsruhe hat über vier Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag entschieden. Welche Folgen hat das Urteil? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Carolin Gasteiger

Das Bundesverfassungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, würden aber zu stark benachteiligt, entschieden die Richter am Mittwoch. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.) Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ist das Urteil überraschend?

Im Vorfeld galt als ziemlich sicher, dass die Richter den Rundfunkbeitrag als solchen nicht kippen werden. Dafür hatten richterliche Instanzen in der Vergangenheit zu oft zugunsten der öffentlich-rechtlichen Gebührenfinanzierung als Garant der freien Meinungsbildung geurteilt. Beobachter rechneten deshalb damit, dass die Richter nur Details korrigieren würden - wie eben die Zweitwohnungs-Regelung, die nun angepasst werden muss. Allerdings ist erstaunlich, dass sie diese Regelung als einzige kippen und den Rundfunkbeitrag ansonsten als verfassungskonform bewerten.

Auch ein Pro-Kopf-Modell, demzufolge der Beitrag pro Person erhoben werde (dann entsprechend niedriger) und das zwischenzeitlich im Raum stand, ist passé. Dieses Finanzierungssystem wäre einer kleinen Revolution gleichgekommen und erschien den Richtern offenbar nicht notwendig.

Wer hat geklagt und warum?

Drei Privatleute und der Autovermieter Sixt stellten das Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen infrage. Die Kläger argumentierten unter anderem, dass Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten benachteiligt würden - und Alleinerziehende genauso viel zahlen müssten wie Doppelverdiener oder Wohngemeinschaften, die für ihren gesamten Haushalt nur einen Beitrag zahlen müssen. Zudem kritisierten die Kläger, dass im Falle von Zweitwohnungen doppelt bezahlt werden muss, obwohl der Inhaber immer nur in einer Wohnung fernsehen oder Radio hören kann. Bernhard Wietschorke zum Beispiel, einer der vier Beschwerdeführer, fühlte sich durch den jetzigen Rundfunkbeitrag gleich mehrfach belastet: Er lebt allein, profitiert also nicht von der Möglichkeit, sich den Beitrag mit anderen Haushaltsmitgliedern zu teilen. Und für seine Zweitwohnung muss er ebenfalls einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Der Autovermieter Sixt griff die Regelung an, dass pro Wagen Beiträge anfallen und das Unternehmen so bei fast 50 000 Autos knapp 300 000 Euro monatlich an Rundfunkbeiträgen zahlen muss. Viele andere Firmenwagen und alle Privatautos würden dagegen nicht erfasst, dies sei ungerecht, so Sixt.

Was sagten die öffentlich-rechtlichen Sender zu der Klage?

Die Intendanten der Sender betonten bei der mündlichen Verhandlung, wie wichtig das öffentlich-rechtliche Angebot gerade in Zeiten von Fake News sei. Der Rundfunkbeitrag ermögliche dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung seines Auftrags, sagte etwa ZDF-Intendant Thomas Bellut bei der mündlichen Verhandlung im Mai. Die Bundesländer hätten durch die Umstellung ein "verfassungsgemäßes und praktikables Modell" beschlossen.

Ob und wie intensiv die Bürger ihr Angebot nutzen, ist den Verantwortlichen nicht so wichtig. Der Beitrag sei allein schon durch die bloße Möglichkeit der Nutzung gerechtfertigt, sagte Rechtsprofessor Hanno Kube, der die öffentlich-rechtlichen Sender vertritt. Sprich, auch wer deren Angebot nicht nutzt, müsse de facto für die Bereitstellung zahlen. Diesem Argument folgte das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung.

Das Argument, die Abgabe verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, zog bei den Senderverantwortlichen nicht: In fast allen Haushalten stehe ja mindestens ein Fernseher, verlautete von deren Seite. "Das jetzige System ist ungeheuer einfach und es belastet nicht mehr als früher", sagte der Bevollmächtigte der Bundesländer, Dieter Dörr.

Warum ist das Urteil so wichtig?

Mit ihrer Entscheidung bestätigen die Karlsruher Richter, dass der Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungskonform ist. Sie hatten Grundlegendes zu entscheiden, auf zwei Ebenen: Zum einen mussten die Richter prüfen, ob der Rundfunkbeitrag in Wahrheit nicht eher eine Steuer ist. Das jedenfalls hatten die Beschwerdeführer kritisiert. Es handle sich um eine "verkappte Demokratie-Steuer", die von jedermann zu zahlen sei, hatte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof den Vorwurf in der mündlichen Verhandlung Mitte Mai zusammengefasst. Wären die Richter dieser Argumentation gefolgt, wäre der Rundfunkbeitrag allein formal verfassungswidrig gewesen. Nur der Bund darf eine Steuer einführen. Den Ländern, die für die Regelung des Rundfunkbeitrags zuständig sind, fehlt dafür die Gesetzgebungskompetenz.

Auf der anderen Ebene ging es darum, ob der allgemeine Gleichheitssatz durch den Rundfunkbeitrag verletzt werde - und nicht etwa Alleinstehende oder Zweitwohnungsbesitzer über Gebühr belastet sind. Die Richter haben sich in ihrem Urteil auf diesen Aspekt beschränkt und Korrekturen gefordert. An der Tatsache, dass der Beitrag pro Wohnung gezahlt werden muss, stören sich die Richter nicht. Die Beitragspflicht darf laut dem Urteil daran geknüpft werden, weil Rundfunk "typischerweise" dort genutzt wird. Der Gesetzgeber bewege sich mit der Regelung innerhalb seines "weiten Spielraums" bei der Ausgestaltung der Beitragsverpflichtung. Insgesamt hat das Bundesverfassungsgericht die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihrem Urteil gestärkt.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag finanziert die ARD-Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Seit fünf Jahren werden monatlich 17,50 Euro erhoben - pro Wohnung - egal, ob dort ein Fernseher steht oder nicht. Bis 2013 musste die GEZ-Gebühr nur zahlen, wer auch ein Empfangsgerät besaß. Angestellte der Gebühreneinzugszentrale standen vor der Wohnungstür, um zu kontrollieren, ob in den einzelnen Haushalten nicht doch ein unangemeldetes Radio oder Fernsehgerät zu finden war. Inzwischen kann jedoch jeder auch über Computer, Tablet und Smartphone öffentlich-rechtliche Inhalte konsumieren - was die Gerätefrage obsolet machte und die Behörden zur für sie unkomplizierteren Pro-Haushalt-Gebühr qua Melderegister übergehen ließ. Im Gewerbe wird der Rundfunkbeitrag nach Anzahl der Betriebsstätten, Dienstwagen und Beschäftigten erhoben.

Warum braucht es den Rundfunkbeitrag?

Die Einnahmen sollen gewährleisten, dass die Öffentlich-Rechtlichen zur freien Meinungsbildung beitragen und ausgewogen berichten können. Außerdem soll die mediale Grundversorgung gewährleistet werden - flächendeckender Empfang und breit gefächertes Angebot. Darunter fallen nachrichtliche Formate wie heute-journal oder Tagesschau, die sich auf anderem Wege nur schwer finanzieren ließen, aber auch Sportübertragungen und Unterhaltungssendungen wie Tatort, Polizeiruf 110 oder Die Bergretter. Mit dem Rundfunkbeitrag wird außerdem die staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit dessen Unabhängigkeit garantiert.

Um wie viel Geld jährlich handelt es sich?

Die Einnahmen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 7,97 Milliarden Euro. Sie blieben damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. An ARD, ZDF und Deutschlandradio flossen 7,82 Milliarden Euro, an die Landesmedienanstalten, eine Art Aufsicht über den privaten Rundfunk, 151 Millionen Euro. Etwa 90 Prozent des Geldes stammten von den Bürgern; Unternehmen und andere Institutionen steuerten einen Anteil von zehn Prozent zu den Einnahmen bei. Ende 2017 waren gut 39 Millionen Wohnungen beim zuständigen Beitragsservice gemeldet. Aus sozialen Gründen waren etwa 2,76 Millionen Menschen vom Beitrag befreit, 460 000 Bürger zahlten einen ermäßigten Beitrag.

Mit Material der Agenturen

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