Flächenfraß in Bayern:Gott mit Dir, Du Land der Outlets

Bruck: Luftbilder HOCHWASSER - Gewerbegebiet Hubertusstrasse / Zadarstrasse

Beton auf dem Vormarsch, Natur auf dem Rückzug: ein Gewerbegebiet in Fürstenfeldbruck bei München

(Foto: Johannes Simon)

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnt das Volksbegehren gegen den immensen Flächenfraß im Freistaat ab - das ist eine falsche, eine unverständige und unselige Entscheidung.

Kommentar von Heribert Prantl

In Bayern verschwinden jeden Tag 14 Fußballfelder; und jedes Jahr verschwindet ein Ammersee. Das ist augenfällig, das ist bedauerlich, das macht kaputt, was den Menschen lieb und wert und Heimat ist. In anderen Bundesländern ist das auch so, aber in Bayern ist es am Schlimmsten. Bei der Outletisierung, der Möbelhausisierung und der Parkplatzisierung ist Bayern deutscher Spitzenreiter, gefolgt von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Deutschland wird zersiedelt, die Ortskerne veröden, die Natur wird vermarktet. Es sind nicht konkret Fußballfelder und Seen, die verschwinden - es ist Naturfläche, es sind Wiesen und Ackerland, die in ganz Deutschland Gewerbegebieten weichen müssen; in Bayern 10 Hektar täglich. Wenn das so weitergeht, kann man die Bayernhymne ändern: Gott mit Dir, Du Land der Outlets.

Es geht leider so weiter. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren gegen den grassierenden Flächenverbrauch als unzulässig abgelehnt. Das ist eine falsche, das ist eine unverständige, das ist eine unselige Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof ist dafür da, den Grundrechten zur Geltung zu verhelfen, die Grundrechte und die Grundwerte und die Staatsziele zu stärken, ihnen beizuspringen.

Ein exemplarischer Fall von Verkrampfung

Im Artikel 141 der Bayerischen Verfassung steht, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen der staatlichen Gemeinschaft anvertraut ist - also auch dem Landesverfassungsgericht. In diesem Artikel steht, dass es zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts gehört, den Boden als natürliche Lebensgrundlage zu schützen und eingetretene Schäden zu beheben oder auszugleichen. Wenn es daran gebricht, muss das Verfassungsgericht Gebrechlichkeitshelfer sein. Das höchste Gericht in Bayern hat sich dieser Aufgabe verweigert; es hat sich hinter einer angeblichen Unzulässigkeit des Volksbegehrens versteckt.

Es ist dies ein exemplarischer Fall von Verkrampfung. Wenn man sich fragt, warum das Grundgesetz eine so wichtige Rolle in Deutschland spielt, warum die Landesverfassungen aber kaum jemand kennt - dann findet man hier, in dieser Entscheidung gegen das Volksbegehren, die Antwort: Die Landesverfassungsgerichte sind zu verzagt, zu zurückhaltend, zu genügsam. Sie geben den Grundrechten der Landesverfassung nicht den Wert und nicht die Bedeutung, die sie haben könnten. Sie gerieren sich als Mauerblümchen-Gerichte.

Ganz anders das Bundesverfassungsgericht: Erst dieses Gericht hat das Grundgesetz zu dem gemacht, was es ist - ein Werk mit Rechten und Garantien, auf die sich die Bürger gern berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundrechte entfaltet und gestärkt. Die Grundrechte wären blass geblieben, wenn die Richter in Karlsruhe sie nicht ausgemalt hätten. In den Bundesländern, in Bayern zumal, passiert seit Jahrzehnten das Gegenteil.

Die Grundrechte und die Staatsziele der Landesverfassung sind eigentlich wunderbar konkret, sie sind lebens- und alltagstauglich, sie sind begreifbar und hilfreich - nicht nur dort, wo es um die Natur geht und wo sie jedem Bürger den Zugang zu den Seen erlaubt und "die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte"; auch dort, wo es um Wirtschaft und Steuerpolitik geht: "Steigerungen des Bodenwerts, die ohne besonderen Arbeits- und Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen" - so heißt es etwa in Artikel 161 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung.

Den Dreck im Schachterl

Was haben die Bürger davon? Um es auf gut Bairisch zu sagen: den Dreck im Schachterl - also nichts. Das zuständige Gericht hat diese Sätze nicht fruchtbar gemacht. Das ist schade, das ist bitter.

Das Grundgesetz hat eine gute Adresse: Karlsruhe! Die Landesverfassungen haben eine so gute und starke Adresse nicht. Karlsruhe hat sich nie gescheut, in die Speichen der deutschen Politik einzugreifen. Dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wünschte man die Kraft, in die bayerische Politik einzugreifen, auch. Es würde dem Land guttun. Für die anderen Bundesländer und die anderen Landesverfassungsgerichte gilt das auch. Es ist Zeit für die Erweckung der Landesverfassungen.

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