Bundesverfassungsgericht:Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß

  • In ihrem Urteil kritisieren die Karlsruher Richter lediglich die Regelung für Menschen mit zwei Wohnungen.
  • Sie würden zu stark benachteiligt, weil sie den Beitrag bislang doppelt zahlen müssen, so die Richter.
  • Es galt als wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag als solchen nicht kippen würde.

Der 2013 in dieser Form eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet in seinem Urteil jedoch, dass Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bislang doppelt zahlen müssen, zu stark benachteiligt würden.

Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern (Az. 1 BvR 1675/16 u. a.). Ansonsten stießen die Richter sich nicht daran, dass der Beitrag pro Wohnung gezahlt werden muss. Die Beitragspflicht darf laut dem Urteil daran geknüpft werden, weil Rundfunk "typischerweise" dort genutzt wird. Der Gesetzgeber bewege sich mit der Regelung innerhalb seines "weiten Spielraums" bei der Ausgestaltung der Beitragsverpflichtung.

Entscheidend sei demnach das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs." Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Mit dieser Entscheidung folgten die Richter den Erwartungen. Es galt im Vorfeld als unwahrscheinlich, dass sie den Rundfunkbeitrag als solchen kippen würden, sondern lediglich Details - wie die Zweitwohnungs-Regelung - korrigieren würden. Dafür hatten richterliche Instanzen in der Vergangenheit zu oft zugunsten der öffentlich-rechtlichen Gebührenfinanzierung als Garant der freien Meinungsbildung geurteilt. Die Vertreter der Sender begrüßten das Urteil. ARD-Vorsitzender Ulrich Wilhelm sagte: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln." ZDF-Intendant Thomas Bellut würdigte die Entscheidung der Richter als "angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk". Auch wenn es in einem Detail bei der Beitragsbemessung für Zweitwohnungen noch eine Anpassung geben müsse, sei es gut, "dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht."

Die dafür zuständigen Länder wollen die geforderten Änderungen möglichst schnell umsetzen. "Die Länder werden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen", erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert, am Mittwoch. Zugleich sieht sie sich im Werben für den Beitrag bestätigt. "Für ARD, ZDF und Deutschlandradio besteht eine Finanzierungsgarantie", sagte sie. Die Angebote der Sender müssten zukunftssicher finanziert werden. "Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zusammen mit den Privaten und den Zeitungsverlagen Qualitätsjournalismus in Deutschland sichert."

Drei Privatleute und der Autovermieter Sixt hatten das Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen in Frage gestellt. Die Kläger argumentierten unter anderem, dass Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten benachteiligt würden - und Alleinerziehende genauso viel zahlen müssten wie Doppelverdiener oder Studenten-WGs, die für ihren gesamten Haushalt nur einen Beitrag zahlen müssen. Zudem kritisieren die Kläger, dass im Falle von Zweitwohnungen doppelt bezahlt werden muss, obwohl der Inhaber immer nur in einer Wohnung fernsehen oder Radio hören kann - diese Zweitwohnungs-Regelung sehen die Richter nun als verfassungswidrig an.

Der Autovermieter Sixt griff die Regelung an, dass pro Wagen Beiträge anfallen und das Unternehmen so bei fast 50 000 Autos knapp 300 000 Euro monatlich an Rundfunkbeiträgen zahlen muss. Viele andere Firmenwagen und alle Privatautos würden dagegen nicht erfasst, dies sei ungerecht, so Sixt.

Der Rundfunkbeitrag kommt den ARD-Rundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio zu und garantiert die staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seit fünf Jahren werden monatlich 17,50 Euro erhoben - pro Wohnung - egal, ob dort ein Fernseher steht oder nicht.

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