Gerichtsurteil:"Fear" und die Kunstfreiheit

Streit um Politstück von Falk Richter: Das Kammergericht Berlin hat die Klage der Publizistin Gabriele Kuby gegen die Berliner Schaubühne in großen Teilen abgewiesen. In dem Stück geht es um Rechtspopulismus.

Von Christine Dössel

Im Rechtsstreit der christlich-konservativen Publizistin Gabriele Kuby gegen das Theaterstück "Fear" der Berliner Schaubühne hat das Kammergericht Berlin die Klage in großen Teilen abgewiesen. In dem Politstück von Falk Richter, in dem es um das Erstarken des Rechtspopulismus in Deutschland, um Pegida und AfD geht, wird ein Porträtfoto der umstrittenen Publizistin gezeigt, in einer Videocollage ist auch ihre Stimme zu hören. Kuby sah ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, klagte vor dem Berliner Landgericht und unterlag in erster Instanz. In zweiter Instanz wurde ihr nun dahingehend recht gegeben, dass das Kammergericht dem Theater untersagt, ihr Sätze wie "Ich hetze gegen Juden" oder "Was wir brauchen, sind Faschisten und Faschistinnen" in den Mund zu legen. Kuby darf auch nicht als "verknitterte, ausgetrocknete, düstere Seele" beschrieben werden. Das verletze ihre Menschenwürde. Die Klägerin sieht in dem Urteil einen Erfolg.

In den meisten Punkten entschied das Gericht jedoch zugunsten des Theaters, das sich daher seinerseits als Sieger sieht. So dürfen generell Tonbandaufnahmen von Kuby verwendet werden, da ihre öffentlich gehaltenen Reden auch im Internet zugänglich sind. Schmerzensgeldansprüche der Klägerin wurden ebenso abgelehnt wie Schadenersatzansprüche. Kuby wollte erreichen, dass das Porträtfoto von ihr nicht mehr auf der Bühne verwendet werden darf, auch nicht als Maske mit ausgestochenen Augen. Das wurde mit der Begründung zurückgewiesen, die Grenzen der Schmähkritik seien damit nicht überschritten. Auch die Passage, in der Kuby zusammen mit Beatrix von Storch als "krasse katholische Fundamentalistin" bezeichnet wird, die "einen Verein zur Re-Christianisierung des Abendlandes haben", wurde vom Gericht nicht beanstandet. Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 69 Prozent Gabriele Kuby zu tragen..

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