Fortbildungspflicht:Leere Hülle

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Die nun eingeführte Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter wird kaum helfen, die Branche zu professionalisieren, sagt Verbandsexperte Martin Kaßler.

Interview von Simone Gröneweg

Die Erwartungen waren groß, die Enttäuschung ebenfalls. Die neue Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter ist eine leere Hülle, kritisiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV).

SZ: Herr Kaßler, Verwalter sollen sich nun regelmäßig fortbilden. Wird das die Branche verändern?

Martin Kaßler: Nein, erst einmal nicht. Eine Weiterbildungspflicht von im Durchschnitt weniger als sieben Stunden pro Jahr wird kaum helfen, eine Branche zu professionalisieren. Das Ganze muss man als Anstoß werten, ansonsten sehe ich die Verordnung als eine leere Hülle an.

Warum?

Eine Weiterbildung setzt doch zunächst einmal eine vorhandene Ausbildung voraus. Und die gibt es gar nicht. Treuhänderischer Immobilienverwalter kann im Prinzip jeder werden, der möchte. Man muss vorab keinen Sachkundenachweis erbringen, was für mich das größte Manko darstellt. Manche Verwalter wirken schlichtweg überfordert.

Wie zeigt sich das in der Praxis?

Wir gehen davon aus, dass durch fehlerhafte Verwaltungen pro Jahr Schäden in Höhe von etwa 200 Millionen Euro entstehen. Außerdem schieben viele Eigentümergemeinschaften notwendige Sanierungsmaßnahmen vor sich her, was angesichts des veralteten Immobilienbestandes bedenklich ist. Die Energiewende im Gebäudesektor schafft man so jedenfalls nicht.

Leidtragende sind am Ende vor allem die Eigentümer, oder?

Natürlich, denn das Ganze geht zu Lasten ihrer privaten Vermögensbildung und Altersvorsorge. Fatal erscheint mir dabei, dass die Bundesregierung ein Baukindergeld einführt und Bürgschaftsprogramme plant, um Bürger bei der Finanzierung der eigenen vier Wände zu unterstützen. Worauf sie aber keinen Wert legt, ist ein ausreichender Verbraucherschutz für die Wohneigentümer. Das halte ich für absurd.

Und die Fortbildungspflicht leistet keinen Beitrag zum Verbraucherschutz?

Nein, denn die geringe Stundenzahl an Fortbildung reicht nicht. Zudem existieren keine konkreten inhaltlichen Vorgaben, sondern nur grobe Themen als Orientierung. Mitarbeiter müssen sich auch nicht von zertifizierten Bildungspartnern oder Weiterbildungsträgern schulen lassen.

Wer kann denn Fortbildungen durchführen?

Ein Verwalter kann die Schulung seiner Mitarbeiter sogar selbst übernehmen. Der Inhaber kann sich mit seinen Angestellten zwei Stunden zusammensetzen, ein paar Themen besprechen und das Ganze als Weiterbildung deklarieren. Es ist auch nicht auszuschließen, dass einzelne Dienstleister rund um das Thema Immobilienverwaltung in Zukunft Werbeveranstaltungen organisieren. Im Extremfall stellen sie ihre Produkte vor und deklarieren das als Fortbildung.

So hatten Sie sich die Regulierung nicht vorgestellt...

Ganz und gar nicht. Leider steht das Thema in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr auf der Agenda der großen Koalition. Allerdings haben sich Bund und Länder zum Ziel gesetzt, das Wohnungseigentumsgesetz zu reformieren und dazu auch eine Arbeitsgruppe gegründet. Hoffentlich merken die Beteiligten, dass nicht nur beim Gesetz Reformbedarf besteht, sondern auch bei den Qualifikationsanforderungen an die Immobilienverwalter.

© SZ vom 27.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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