Landwirtschaft:EuGH-Urteil: Moderne Zuchtverfahren gelten als Gentechnik

Gentechnik Ökolobby

Die Mehrheit der Verbraucher lehnt Lebensmittel aus "gentechnisch veränderten Organismen" (GVOs) ab.

(Foto: dpa)
  • Neue Gentechnik-Verfahren wie die Genschere Crispr-Cas unterliegen grundsätzlich Auflagen nach der Gentechnik-Richtlinie der Europäischen Union.
  • Damit gelten für Lebensmittel, die mit der sogenannten gezielten Mutagenese verändert wurden, fortan spezielle Kennzeichnungspflichten im Supermarkt.
  • In der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 sind gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) definiert als Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist.

Einige moderne Pflanzenzuchtverfahren müssen in Europa zukünftig als Gentechnik reguliert werden. So lautet das lang erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die Richter nun verkündet haben.

Pflanzen, die mit neuen Methoden wie der Genschere Crispr-Cas oder ähnlichen Verfahren erzeugt wurden, fallen fortan unter die Regeln für "gentechnisch veränderte Organismen" (GVO). Die modernen molekularen Methoden sind nach dem aktuellen Urteil in Luxemburg also wie klassische Gentechnik zu betrachten. Nach geltendem Recht müssen gentechnisch veränderte Organismen strengere Sicherheitsprüfungen durchlaufen als solche, die mit klassischen Methoden gezüchtet wurden. Auch müssen diese Produkte gekennzeichnet werden.

Die Richter in Luxemburg haben damit über eine Klage französischer Öko- und Bauernverbände entschieden, die bereits vor zwei Jahren gefordert hatten, jene modernen Methoden unter die Regeln für GVO zu stellen.

Die Mutagenese wird seit Jahrzehnten in der Pflanzenzucht angewendet

Mit seinem Grundsatzurteil bremst der Gerichtshof den breiten Einsatz der neuen molekularen Zuchtverfahren in Europa. Die Entscheidung betrifft Organismen, die durch sogenannte Mutagenese entstanden sind. Dabei wird das Erbmaterial eines Lebewesens geringfügig verändert. Als Mutagenese werden alle Verfahren bezeichnet, die es ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung fremder DNA zu verändern.

Der Gerichtshof nimmt ausdrücklich ältere Mutagenese-Verfahren, die zum Beispiel Strahlen oder Chemikalien benutzen, um das Erbgut von Pflanzen zu verändern, von diesen Verpflichtungen aus, weil diese "seit langem als sicher gelten". In einer Mitteilung des EuGH heißt es weiter: "Den Mitgliedstaaten steht es allerdings frei, derartige Organismen unter Beachtung des Unionsrechts (insbesondere der Regeln über den freien Warenverkehr) den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen."

Die Mutagenese wird seit Jahrzehnten in der Pflanzenzucht angewendet, um Varianten mit neuen, interessanten Eigenschaften zu erzeugen, die man dann mit bewährten Sorten kreuzen kann. Anders als bei den biotechnologischen Verfahren entstehen durch Chemikalien oder Strahlen jedoch zufällige Veränderungen im Erbgut. Mithilfe von Werkzeugen wie der Genschere Crispr-Cas lassen sich solche Veränderungen zielgerichtet vornehmen.

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof nun fest, dass die durch Mutagenese gewonnenen Pflanzen der Definition "gentechnisch veränderte Organismen" entsprechen, da durch die Mutagenese eine auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung am genetischen Material eines Organismus vorgenommen wird. "Folglich fallen diese Organismen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie und sind den dort vorgesehenen Verpflichtungen unterworfen." Dazu zählt, dass solche Pflanzen besonders gründlich auf Gefahren untersucht werden, die von ihnen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen könnten. Die Handelswege von GVO müssen zudem rückverfolgbar sein.

Die rechtliche Unterscheidung zwischen neuen und alten Mutageneseverfahren begründet das Gericht damit, dass die neuen Verfahren "die Erzeugung genetisch veränderter Sorten in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß" ermöglichen, als dies mit Strahlen oder Chemikalien möglich sei.

Methoden wie Crispr-Cas gelten als besonders günstig und einfach anzuwenden. Kritiker fordern seit Jahren, dass für solche Verfahren aus Sicherheitsgründen ausnahmslos die GVO-Regeln gelten. Der Deutsche Bauernverband fürchtet hingegen, dass im Agrarbereich wichtige Züchtungsoptionen fehlen werden.

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