Familienpolitik:Kritik am Unterhaltsrecht

Die Bundesregierung räumt ein, dass die Gesetzeslage zu Trennungsfamilien aus den Fünfzigerjahren stammt und "auf dem Prüfstand" stehe. Die FDP wirft ihr vor, überholte Rollenbilder nach einer Trennung zu verstärken.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Wenn Eltern sich trennen, ist das ein gravierender Einschnitt, besonders für die Kinder. Außer den emotionalen Belastungen gibt es in vielen Familien aber auch finanzielle. Nicht umsonst gehören Alleinerziehende, in der Regel Frauen, zu den am stärksten armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen. Aus der FDP-Fraktion im Bundestag kommt vor diesem Hintergrund Kritik am herrschenden Kindesunterhalts- und Kindschaftsrecht, das weiterhin auf dem Residenzmodell basiere ("Einer betreut, einer bezahlt"), obwohl die Realität heute oft eine andere sei.

"Durch das derzeitige Familienrecht werden überholte Rollenbilder nach einer Trennung verstärkt", sagt der Abgeordnete Daniel Föst, der auch Vorsitzender der bayerischen FDP ist. "Die Bundesregierung steckt mit ihrer Familienrechtspolitik im letzten Jahrhundert fest." Mit seiner Kritik bezieht er sich auf die Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage zur finanziellen Belastung von Trennungsfamilien, besonders was die finanzielle Aufteilung der Elternverantwortung angeht. In der Antwort bestätigt die Bundesregierung, dass die Gesetzeslage aus den Fünfzigerjahren stamme; der Bereich stehe "seit Längerem auf dem Prüfstand". Weiter heißt es, wenn Eltern sich nach einer Trennung die Betreuung teilten, statt das Residenzmodell zu wählen, seien die unterhaltsrechtlichen Folgen "teilweise wenig befriedigend". Deshalb würden die gesetzlichen Bestimmungen "gegenwärtig auf ihre Zeitgemäßheit geprüft". Föst geht das nicht schnell genug. Er kritisiert, die Regierung verliere sich "in Prüfungen und Evaluationen" und hinke mit ihrer Politik der Lebensrealität der Menschen weit hinterher.

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