Das Recht soll das Leben einfacher machen, nicht schwieriger. Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Wlan-Hotspots macht das Leben in Internet-Zeiten einfacher; es bringt mehr Sicherheit in die digitale Welt. Deshalb ist es ein gutes Urteil. Es beruhigt die Leute, die ein offenes Wlan betreiben, es setzt sie nicht mehr unabsehbaren Haftungsrisiken aus. Sie können nicht automatisch verantwortlich gemacht werden für illegale Downloads oder Uploads, die über ihren Internet-Zugang laufen.
Das Urteil sagt: Wer ein ungesichertes Wlan-Netz betreibt ist nicht per se Störer oder Gefährder. Er muss nicht dafür haften wie ein Hundehalter für seinen Hund. Er muss sich nicht behandeln lassen wie der Grundstückseigentümer, der im Winter den Gehweg nicht streut und also für den Schaden des gestürzten Passanten aufkommen muss. Das Wlan ist auch etwas anderes als eine Weltkriegsbombe, die auf einem Grundstück gefunden wird. Für solche Konstellationen ist die Störerhaftung da. Ein Restaurant, Café oder Geschäft, das ein offenes Wlan betreibt, ist nicht Störer, sondern Helfer.
Das Urteil steht im Einklang mit dem Telemediengesetz von 2017, dessen Ziel es war, dass die Leute ihr Wlan für die Allgemeinheit öffnen. Freies Wlan für freie Bürger: Es ist nützlicher als die freie Fahrt für freie Bürger.