Framing-Check: "Sprachpolizei":Wer von "Sprachpolizei" spricht, will die Debatte abwürgen

Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2017

Horst Seehofer bezeichnet den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts als "Sprachpolizei" und vergreift sich damit mal wieder im Ton.

(Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Mit seiner pauschalen Kritik am Verfassungsgerichtspräsidenten schürt Seehofer das Misstrauen in den Rechtsstaat. Und macht genau das, was er Voßkuhle vorwirft.

Von Luise Checchin

Wo Sprache ist, da ist quasi immer auch Subtext. Vor allem dort, wo Sprache politisch wird. Zur Analyse dieser Subtexte hat sich in der Forschung in den vergangenen Jahren das Konzept des Framings etabliert. Framing meint einen Assoziations- und damit Deutungsrahmen für Begriffe: Wer zum Beispiel "Zitrone" hört, denkt vermutlich an "sauer" oder "gelb". Das lässt sich politisch instrumentalisieren. Frames definieren nämlich oft ein Problem - und liefern, wenigstens implizit, auch gleich die passende Lösung. Bei einem Begriff wie "Flüchtlingsstrom" sieht man vor dem geistigen Auge beispielsweise große Menschenmassen heranrauschen. Eine Naturgewalt und darin ein Bedrohungsszenario. Was die vermeintliche Lösung nahelegt: Abschottung.

In einer losen Serie analysiert die SZ das Framing politisch oder gesellschaftlich relevanter Begriffe. Heute: Sprachpolizei.

Wer den Begriff benutzt:

Aktuell kritisiert Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) damit die Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle. Der "Präsident eines solchen Gerichts" sollte "nicht Sprachpolizei sein", sagte Seehofer am Donnerstag der Süddeutschen Zeitung. Er reagiert damit auf ein ebenfalls in der SZ veröffentlichtes Interview mit Voßkuhle, in dem dieser darüber spricht, wie die Flüchtlingsdebatte die Justiz herausfordert. In dem Interview hinterfragt Voßkuhle unter anderem den Begriff "Herrschaft des Unrechts", den Seehofer 2016 mit Bezug auf die ungehinderte Einreise von Geflüchteten ohne gültige Dokumente an der deutschen Grenze benutzte. Voßkuhle sagte: "Bei allem Verständnis für politische Zuspitzung, eine solche Rhetorik halte ich für inakzeptabel. Sie möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind." Weder in der Frage noch in der Antwort fiel dabei der Name Seehofer.

Der Begriff "Sprachpolizei" wird häufig von Rechtsaußen gebraucht. Im Juni verwendete ihn etwa der Vorsitzende der AfD, Jörg Meuthen, kurz bevor der Rat für deutsche Rechtschreibung bei einem Treffen über geschlechtergerechte Sprache diskutieren wollte. Unter der Überschrift "Vergewaltigung der deutschen Sprache verhindern!" erregte sich Meuthen: "Orwells fürchterliches Neusprech ist gegen die Sprachpolizei der Gender-Vertreter noch geradezu harmlos." Und längst macht sich auf der Gegenseite die Sorge breit, als solche zu gelten: In einem Interview mit der Tageszeitung antwortete Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) vor einigen Wochen auf die Frage, warum er rhetorische Ausfälle der AfD im Parlament eher gemäßigt sanktioniere: "Ich bin nicht die Sprachpolizei."

Was der Begriff suggeriert:

Als Exekutivorgan hat die Polizei weitreichende Befugnisse. Sie soll das Gewaltmonopol des Staates durchsetzen und darf dafür - sofern es verhältnismäßig ist - auch "unmittelbaren Zwang" ausüben. Wer den Begriff Polizei im übertragenen Sinn benutzt, spielt also zunächst einmal darauf an, dass hier jemand eine gehörige Machtfülle besitzt. Eine Macht, die unter anderem mit Handschellen, Wasserwerfern und Schlagstöcken assoziiert werden kann. Wer nun unterstellt, eine Person oder Gruppe geriere sich als "Sprachpolizei", suggeriert: Hier spielt sich jemand illegitimerweise (denn es kann in einem Staat ja immer nur eine Polizei geben) als Instanz auf, die anderen vorschreibt, was sie sagen dürfen - und diejenigen bestraft, die sich nicht daran halten. Im konkreten Fall gilt Seehofers Angriff einem hohen Vertreter der Justiz. Wenn eine staatliche Institution bestimmte Inhalte kontrollieren will, nennt man das gemeinhin Zensur. Wer den Sprachpolizei-Vorwurf durchdenkt, landet also letztlich bei einem Zensurvorwurf.

Wie das die Wahrnehmung steuert:

Seehofer bedient sich mit seiner Wortwahl - nicht zum ersten Mal - einer Erzählung, die in Deutschland vor allem von der AfD und weltweit von zahlreichen rechtspopulistischen Bewegungen propagiert wird. Es gebe, so geht diese Erzählung, ein "Establishment", das nur bestimmte Meinungen zulässt und abweichende Ansichten unterdrückt. Zu dieser angeblichen Herrschaftskaste gehören demnach die etablierten politischen Parteien genauso wie andere staatliche Institutionen und die traditionellen Medien. Wenn Seehofer den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts als Sprachpolizisten bezeichnet, stärkt er damit bewusst diese Weltsicht und befeuert das Misstrauen gegenüber den demokratischen Prozessen in Deutschland. Eine Strategie, die er im Übrigen auch schon mit seiner Formulierung "Herrschaft des Unrechts" im Jahr 2016 verfolgt hat. Sie erscheint umso perfider, wenn man sich anschaut, wer hier spricht: Der deutsche Innenminister, der eigentlich dafür verantwortlich ist, das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat zu befördern.

Was ein weniger framender Begriff wäre:

"Sprachkritik" wäre eine bessere, weil neutralere Formulierung gewesen. Damit hätte Seehofer auf konstruktive Weise eine durchaus legitime Frage stellen können: Sollte ein Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Rhetorik von Politikern öffentlich kommentieren? Wäre der Innenminister so rational an das Thema herangegangen, hätte er allerdings auch nicht verschweigen können, dass Voßkuhle in dem Interview keine bestimmte Partei kritisiert, sehr differenziert argumentiert und außerdem selbst die Tatsache reflektiert, warum er sich zu dieser Sache äußert. "Heute", heißt es in dem Interview, "muss die Richterschaft nach außen treten und erklären, wie Justiz funktioniert." Dass ein Vertreter des Rechtsstaats seine Institution verteidigen darf, wenn sie - Stichwort "Herrschaft des Unrechts" - angegriffen wird, ist ein Argument, das sich nicht ganz so einfach entkräften lässt. Seehofer hat es freilich gar nicht erst versucht. Im Gegenteil, mit seinem pauschalen Sprachpolizei-Vorwurf hat er genau das gemacht, was er Voßkuhle vorwirft: Er hat die Debatte abgewürgt.

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Prof Dr Andreas Vosskuhle Praesident des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe 14 06 2016 Karlsruh

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