Nordrhein-Westfalen:JVA-Beamter verliert USB-Stick mit sensiblen Daten

JVA Euskirchen

Nach der Panne um einen JVA-Datenstick ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Personen.

(Foto: picture alliance/dpa)
  • Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Euskirchen hat einen Stick mit sensiblen Daten auf dem dortigen Parkplatz verloren.
  • Ein Häftling soll ihn eingesteckt haben, bis jetzt haben die Beamten den Stick aber noch nicht gefunden.
  • Gegen den Mitarbeiter wurde ein dienstrechtliches Verfahren eingeleitet, zahlreiche Räume der JVA wurden durchsucht.

Von Anne Kleinmann

Lose kleine Gegenstände verliert man schnell. Ob sie aus der Hose fallen oder in eine Sofaritze - wer nicht aufpasst, ist sie los und findet sie oft auch nicht wieder. Auch USB-Sticks gehören dazu. Sind darauf sensible Daten gespeichert, kann ein Verlust problematisch werden.

Für die JVA Euskirchen hat das sogar weitreichende Konsequenzen. Vor sechs Wochen hatte dort ein JVA-Bediensteter einen USB-Stick auf dem Parkplatz vor dem Gebäude verloren. Darauf gespeichert: sensible Daten zu zahlreichen Vollzugsbeamten. Der JVA Leitung zufolge handelt es sich konkret um Beurteilungen von mehr als 80 Vollzugsbeamten zu Leistung und Befähigung, deren Namen und Geburtsdaten, bei einigen auch Wohnort und Telefonnummer.

Was mit dem Stück geschah, versucht die Staatsanwaltschaft gerade zu rekonstruieren. So wurde der Datenträger offenbar von einem Häftling gefunden, wahrscheinlich bei seinem Freigang. In der dortigen JVA, erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Süddeutschen Zeitung, müssten viele der Inhaftierten nur in der Nacht zum Vollzug erscheinen, tagsüber dürfen sie sich dagegen frei bewegen.

Wer den Stick hat, weiß offenbar keiner so genau

Um den Stick ausfindig zu machen, wurden in der JVA umfangreiche Durchsuchungen vorgenommen, die sich nicht nur auf die Zelle des angeblichen Finders beschränken. Dabei wurde eine ganze Masse an Sticks sichergestellt, so die Staatsanwaltschaft. Manche davon seien beschädigt, die anderen würden jetzt vom Polizeipräsidium ausgewertet, um herauszufinden, ob der gesuchte Stick dabei sei, sagte der Sprecher der SZ.

Nach seinem Missgeschick hatte sich der JVA-Mitarbeiter selbst angezeigt. Die Leiterin der Anstalt betonte, aus dem betroffenen Mitarbeiterkreis habe seit der Datenpanne niemand von negativen Folgen berichtet. Wer den Datenträger aber mittlerweile hat, weiß offenbar niemand. Man könne auf Grund der laufenden Ermittlungen auch keine weiteren Informationen dazu geben, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Die Justizanstalt hat aus dem Fall Konsequenzen gezogen: Man habe alle Gefängnismitarbeiter darauf hingewiesen, dass es verboten sei, sensible Informationen auf einen Stick zu ziehen, teilte die Leiterin der JVA mit. Als zweiter Schritt werde derzeit eine neue "Hausverfügung" mit dem Ziel eines verbesserten Datenschutzes erarbeitet. Das laufende dienstrechtliche Verfahren gegen den JVA-Mitarbeiter sei ausgesetzt, bis das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft vorliege, so die Leiterin weiter.

Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen zeigte sich wenig erfreut. Ein Sprecher erklärte, ein solcher Fall dürfe sich nicht wiederholen. Personendaten auf einen Stick zu ziehen, sei höchst fragwürdig. "Je sensibler die Daten, desto höher muss der Schutz sein."

Laut Justizministerium gibt es hier auch eine landeseinheitliche Regelung. Demnach dürfen solche dienstlichen Informationen ausschließlich von Staatsanwälten und Richtern zur weiteren Bearbeitung mit nach Hause genommen werden. Und auch dann nur in verschlüsselter Form.

Mit Material der Nachrichtenagenturen

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