Ambulanz für Wohnungslose:Zu arm, um krank zu sein

Münchner Straßenambulanz, 2017

Wohnungslosen helfen die Ärzte Thomas Beutner und Angelika Eisenried auch in der Straßenambulanz.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Polen, Rumänen und Bulgaren sollten in Deutschland besser gesund bleiben - oder ausreichend Geld besitzen. Zwei Münchner Ärzte helfen jenen, die sich nicht selbst helfen können.

Von Sven Loerzer

Ob der Mann noch lebt? Seine Leidensgeschichte ging der Ärztin Angelika Eisenried besonders nahe. Weil sie ihm helfen wollte, aber letztlich nicht konnte. Er war aus Rumänien nach München gekommen, wollte Arbeit finden. Dann wäre er auch krankenversichert gewesen. Doch dazu kam es nicht mehr. Der Mann vertrug die Medikamente nicht, die er wegen seiner HIV-Infektion nehmen sollte, obendrein hatte er Hepatitis B. Als er in die Arztpraxis für Wohnungslose an der Pilgersheimer Straße kam, plagten ihn heftige Durchfälle und Halsschmerzen. "Er konnte seit Tagen nichts mehr essen und fast nichts mehr trinken", berichtet Eisenried.

Sie schickte ihn nach Rücksprache mit dem Arzt einer Notaufnahme ins Krankenhaus. Im Notfall, bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, werden auch Nichtversicherte dort behandelt. Gern nimmt kaum eine Klinik solche Patienten auf, weil sie auf den Kosten sitzen bleibt. Den Rumänen klärte die Klinikverwaltung über die enormen Kosten einer Behandlung auf. "Aus Angst vor Schulden", sagt Eisenried, habe er sich dann entschieden, nach Rumänien zurückzukehren. Ob er die Zugreise überstanden hat? Die Ärztin weiß es nicht.

Von den 453 Patienten, die Eisenried und ihr Arztkollege Thomas Beutner im vergangenen Quartal behandelt haben, hatten etwa 30 Prozent keine Krankenversicherung. Nach den gesetzlichen Reformen vor einigen Jahren sind Deutsche, die nicht versichert sind, seltener geworden. "Zudem lässt sich da die Aufnahme in eine Krankenversicherung meist regeln, auch wenn es oft ein halbes Jahr dauert." Schwieriger wird es, wenn wegen Beitragsschulden die Versicherung nur noch eine Notfallversorgung bezahlt. Das trifft insbesondere Privatversicherte, etwa ehemals Selbständige, die insolvent sind.

Ganz schwierig aber ist es seit einer Gesetzesänderung Ende Dezember 2016 für EU-Bürger, deren Staaten nicht dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) beigetreten sind. Das sind Bulgarien, Finnland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Menschen aus diesen Ländern trifft das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und in der Sozialhilfe besonders hart. Das Gesetz schließt sie, sofern sie nicht eine legal gemeldete Arbeit haben, nicht nur für die ersten fünf Jahre ihres gemeldeten Aufenthalts von Sozialleistungsbezug aus, sondern auch von einer angemessenen Gesundheitsversorgung.

Knapp bemessene Überbrückungsleistungen gibt es allenfalls für einen Monat bis zur Ausreise. Praktiker, die wie Eisenried mit den Auswirkungen im Alltag konfrontiert sind, nennen es "EU-Bürger-Ausschlussgesetz". Es sollte "eine Ausbeutung unseres Sozialsystems und eine Migration aus ärmeren Ländern verhindern", sagt die Ärztin. Von Ausnahmen abgesehen sei "das erklärte Ziel, die Menschen zur Rückkehr ins Heimatland zu bewegen, bei unseren Patienten nicht zu erreichen". Denn viele seien schon über mehrere Jahre hier und hätten keine sozialen Kontakte mehr in ihrem Heimatland. Andere blieben, weil sie hier wenigstens Schwarzarbeit fänden. Sie können nur Nothilfe in einer lebensbedrohlichen Situation erhalten.

Pro Quartal kämen im Schnitt 70 Patienten aus Nicht-EFA-Staaten, vor allem aus Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn, in die Praxis, Tendenz steigend. Für sie erhalte der Katholische Männerfürsorgeverein, der die Praxis betreibt, keine Refinanzierung. "Alle Medikamente müssen aus Spendenmitteln gedeckt werden." Und mit Kliniken müssen die Ärzte immer häufiger darum ringen, ob die Pflicht zu einer Behandlung im Rahmen der Nothilfe besteht.

So habe beispielsweise eine Klinik die Aufnahme eines Patienten verweigert, dessen großer Abszess am Gesäß geöffnet werden sollte, um eine Blutvergiftung zu vermeiden. Solange jemand nicht ohnmächtig sei, finde er kaum Aufnahme. Eisenried klagt, das Gesetz sei "auf dem Rücken der Schwachen gemacht, um politisch ein Signal zu setzen". Letztlich aber wäre eine Grundversorgung auch nötig, um Infektionsrisiken für andere zu verringern, wie etwa bei Tuberkulose oder Hepatitis. Könnte ein Patient, der unter Bluthochdruck leidet, rechtzeitig behandelt werden, kann das einen Schlaganfall verhindern, der dann im Rahmen der Nothilfe zu hohen Kosten führt.

Dass die Regelungen zu den Leistungsausschlüssen mehr Probleme schaffen, als zu lösen, darüber hat das Sozialreferat bereits 2017 den Städtetag eingeschaltet. Zudem will die Stadt selbst tätig werden. Es gebe Überlegungen, eine Clearingstelle für Gesundheitsfragen einzurichten, zudem soll ein Vorschlag zur angemessenen Versorgung und einer Hilfe bei Härtefällen erarbeitet werden. "Es ist frustrierend", sagt die Ärztin, "wenn man Patienten keine Sicherheit geben kann."

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