Altersvorsorge:Wer vom neuen Rentenpaket profitiert

Nicht nur Menschen im Ruhestand sollen künftig besser abgesichert sein - auch Geringverdiener und Arbeitsunfähige sollen etwas von dem Gesetz haben. Ein Überblick.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Der Protest vor der Tür des Arbeitsministeriums in Berlin war am Mittwoch überschaubar. Zwei Abgesandte der arbeitgeberfinanzierten Stiftung Neue Soziale Marktwirtschaft verteilten Handzettel, auf denen sie das Rentenpaket, das die Bundesregierung gerade beschlossen hatte, als "Mogelpackung" deklarierten. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sah das ganz anders, als er drinnen die Einzelheiten vorstellte. Von dem Paket sollen vom 1. Januar 2019 an 20 Millionen Rentner profitieren, dazu zehn Millionen Mütter und Väter sowie Tausende Geringverdiener und erwerbsgeminderte Menschen.

Rentenniveau und Beiträge

Die Koalition hat vereinbart, das sogenannte Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent konstant zu halten. Das heißt, dass Rentner stärker vom steigenden Wohlstand profitieren, da das Rentenniveau das Verhältnis von einer Durchschnittsrente zu einem Durchschnittslohn beschreibt. Steigen also die Löhne, steigen auch die Renten. Konkret soll die Standardrente nicht unter 48 Prozent des Durchschnittseinkommens sinken. Zugleich sollen die Beiträge bis 2025 nicht über 20 Prozent des Bruttogehalts steigen. Die Koalition will die Beitragsgrenze mit einem höheren Zuschuss aus dem Bundeshaushalt finanzieren. Droht die Beitragsgrenze gerissen zu werden, schießt sie mehr Steuergeld zu. Die Schätzungen belaufen sich auf zusätzliche 500 Millionen Euro im Jahr bis 2025.

Um auf unvorhergesehene Entwicklungen wie einen Konjunktureinbruch reagieren zu können, wird im Bundeshaushalt ein eigener Demografiefonds eingerichtet. Er soll von 2021 bis 2024 mit jährlich zwei Milliarden Euro gefüllt werden. Zusätzlich soll es eine Beitragsuntergrenze geben, sie liegt bei 18,6 Prozent. Mit den Beschlüssen ist klar, dass die Beitragszahler auf die eigentlich fällige Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrages um 0,1 Prozentpunkte verzichten müssen.

Mütterrente

Heil zeigte sich zufrieden, dass im Vergleich zum Koalitionsvertrag jetzt deutlich mehr Mütter oder Väter, die vor 1992 geborene Kinder haben, von Kindererziehungszeiten profitieren sollen. Vereinbart ist, dass Müttern oder Vätern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr auf die Rente angerechnet wird. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass die Kindererziehungszeiten erst ab drei Kindern angerechnet werden. Von der neuen Regelung werden zehn Millionen Mütter und Väter profitieren.

Erwerbsminderungsrente

Menschen, die nicht mehr arbeiten können, sollen besser abgesichert werden. Die sogenannten Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrentner werden im kommenden Jahr in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate verlängert. Anschließend sollen sie entsprechend der Anhebung der allgemeinen Regelaltersgrenze weiter auf 67 erweitert werden. Was technisch klingt, bedeutet faktisch: Wer nicht mehr arbeiten kann, bekommt künftig eine fiktive längere Erwerbstätigkeit angerechnet, was zu einer höheren Rente führt. 178 000 Menschen werden laut Heil davon profitieren.

Geringverdiener

Die Koalition wird Arbeitnehmer mit geringen Einkommen gezielt bei den Sozialbeiträgen entlasten, ohne dass sich die Rentenansprüche verschlechtern. Künftig sollen erst ab einem Bruttoverdienst von 1300 Euro volle Sozialbeiträge fällig werden. Bisher lag die Grenze bei 850 Euro brutto. Konkret bedeutet das, dass alle Arbeitnehmer zwischen 450,01 Euro Bruttoverdienst (darunter sind keine Sozialbeiträge fällig) und 1300 Euro Bruttoverdienst stärker oder erstmalig bei den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet werden.

Arbeitsmarkt

Die Koalition will am 19. September ein weiteres Gesetz verabschieden, das Beschäftigten und Betrieben helfen soll, sich auf den Wandels des Arbeitsmarkts einzustellen. Zum einen soll vom 1. Januar 2019 an der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte abgesenkt werden. Das ist mehr, als ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Zusätzlich soll der Beitrag um weitere 0,1 Prozentpunkte befristet bis Ende 2022 sinken. Ob diese Absenkung verlängert wird, hängt von der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ab und davon, ob ausreichend Rücklagen bei der Bundesagentur für Arbeit vorhanden sind. Die Koalition will eine Rücklage im Haushalt der Bundesagentur bilden, die 0,65 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, also derzeit etwa 22 Milliarden Euro umfassen und in Krisenzeiten angezapft werden soll. Das Geld soll trotz Niedrigzinsen "solide und sicher" angelegt werden, versicherte Heil. Dass es wegen der Negativzinsen Verluste bei der Rücklage geben könnte, wollte er nicht völlig ausschließen.

Die Bundesagentur für Arbeit wird zukünftig die Qualifizierung von Arbeitnehmern stärker unterstützen. Finanziert werden sollen Lohnausfälle in Zeiten von Qualifizierung und Weiterbildung. Ein festes Budget dafür soll es nicht geben. Kurzfristig Beschäftigte sollen besseren Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung bekommen. Arbeitslosengeld soll künftig schon erhalten, wer innerhalb von 30 Monaten zwölf Monate Beiträge gezahlt hat.

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