Bamberg:Rechtsextremisten kommen nach zwei Jahren vor Gericht

  • Das Landgericht Bamberg hat eine Anklage gegen vier Rechtsextremisten zur Hauptverhandlung zugelassen.
  • Die Angeklagten sollen Linke und Ausländer militant bekämpft haben, ihnen werden unter anderem Sprengstoff- und Körperverletzungsdelikte vorgeworfen.
  • Seit der Anklageerhebung sind zwei Jahre vergangen, das Gericht stand deshalb in öffentlicher Kritik.

Von Olaf Przybilla, Bamberg

Fast zwei Jahre nach der Anklageerhebung gegen vier Rechtsextremisten wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, Störung des öffentlichen Friedens und dem verbotenen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen hat das Landgericht Bamberg die Anklage nun unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft legt den vier Angeklagten zu Last, sich Ende 2014 beziehungsweise Anfang 2015 als Mitglieder der sogenannten Sektion Bayern-Franken der rechtsradikalen Vereinigung "Weiße Wölfe Terrorcrew" radikalisiert und das Ziel verfolgt zu haben, "politisch linke Personen und Gruppierungen sowie Ausländer militant zu bekämpfen", teilte Christian Pfab, Vorsitzender Richter am Landgericht Bamberg mit.

Die Vereinigung Weiße Wölfe war im März 2016 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Die Angeklagten, drei Männer und eine Frau, stammen aus dem Raum Bamberg und sind inzwischen 24, 26, 32 und 39 Jahre alt. Sie sollen als Mitglieder des Führungszirkels der Sektion "den Einsatz von Gewalt und verbotener Pyrotechnik zur Durchsetzung ihrer rechtsextremistischen Ideologie geplant haben". Darüber hinaus wird ihnen vorgeworfen, weitere Straftaten begangen zu haben, darunter Körperverletzungs- und Sprengstoffdelikte.

Die vier Angeklagten waren daran in unterschiedlicher Form beteiligt. Im August 2015 sollen zwei der Angeklagten überdies Straftaten gegen eine Bamberger Asylbewerberunterkunft angedroht haben. Dies wertet die Staatsanwaltschaft als Störung des öffentlichen Friedens. Die Hauptverhandlung soll am 10. Oktober beginnen. Wegen des langen Zeitraums zwischen der Anklageerhebung und der Entscheidung, ob diese zugelassen wird, sah sich die Kammer zuletzt öffentlicher Kritik ausgesetzt. Das Gericht hatte die Verzögerung mit Überlastung begründet. Es seien in kurzer Zeit viele große Prozesse zu bewerkstelligen gewesen. Überdies hätten "Haftsachen" Vorrang.

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