Rumänien:Klassischer Ehe-Schwur

Rumänien: Bunter Protest gegen die geplante Gesetzesänderung.

Bunter Protest gegen die geplante Gesetzesänderung.

(Foto: Vadim Ghirda/AP)

Das EU-Land will ausdrücklich nur Verbindungen von Mann und Frau erlauben. Eine Volksabstimmung soll das in der Verfassung festschreiben - Menschenrechtler sind alarmiert.

Von Florian Hassel, Warschau

Am Sonntag, dem 7. Oktober, haben die Priester der orthodoxen Kirche in Rumänien nicht nur in der Kirche zu tun. Wenn die Predigt gehalten, der Gottesdienst beendet ist, sollen sie bis hinauf zu den Bischöfen ihre Schäfchen ins Wahllokal begleiten: Dort sollen die Gläubigen in einer Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung abstimmen, die die Ehe als Verbindung ausschließlich zwischen einem Mann und einer Frau festschreibt - und nicht, wie bisher, als Verbindung zwischen Ehegatten: Die könnten, würde Rumänien anderen EU-Ländern folgen, auch zwei Männer oder zwei Frauen sein.

Doch Rumänien ist eines der sozial konservativsten Länder in Europa. 2015 hielten in einem Eurobarometer über Diskriminierung nur 24 Prozent der befragten Rumänen eine Verbindung zwischen zwei Männern oder zwei Frauen für in Ordnung; nur 36 Prozent glaubten, dass Homo- und Bisexuelle die gleichen Rechte wie Heterosexuelle haben sollten. Zudem ist die Rumänisch-Orthodoxe Kirche ein bedeutender Machtfaktor in Rumänien, wo 19 Millionen Menschen leben. "Wir müssen den sogenannten neuen Familienmodellen widerstehen, denen zufolge die natürliche Union zwischen Mann und Frau nur ein Modell unter vielen wäre", gab Patriarch Daniel die Richtung vor.

Und so sammelten schon 2015 konservative und kirchennahe Gruppen der "Koalition für die Familie" drei Millionen Unterschriften, um Rumäniens Politiker zu einer Verfassungsänderung aufzufordern. Diese wurde im Mai 2017 im Unterhaus des rumänischen Parlaments mit ebenso überwältigender Mehrheit beschlossen wie am 11. September im Senat, dem Oberhaus. Allerdings müssen Verfassungsänderungen in Rumänien durch eine Volksabstimmung gebilligt werden - diese findet nun am ersten Wochenende im Oktober statt.

Doch obwohl viele Rumänen Homosexualität als Krankheit ansehen (der Homosexualität unter Strafe stellende Artikel 200 des Strafgesetzbuches wurde erst im Juni 2001 abgeschafft, moderne Sexualerziehung in den Schulen fehlt bis heute), ist das Thema für die meisten nur ein Randthema. Viele Experten und selbst Bischöfe bezweifeln, dass die für eine gültige Volksentscheidung nötige Mindestbeteiligung von 30 Prozent der Wahlberechtigten erreicht wird - daher die Anweisung, die Gläubigen nach dem Gottesdienst ins Wahllokal zu begleiten. Rumäniens Regierung, die von der postkommunistischen PSD geführt wird, tat das ihre, um der Kirche zu Gefallen zu sein: Per Eilbeschluss setzte die Regierung in einer Sondersitzung am Dienstag das Gesetz außer Kraft, das festschreibt, dass Volksabstimmungen nur einen Tag dauern - und setzte den 6. und 7. Oktober für die Volksabstimmung fest. Bei dem Referendum sollen die Rumänen nur diese Frage beantworten: "Sind Sie mit dem Gesetz zur Verfassungsänderung in der vom Parlament verabschiedeten Form einverstanden?"

Rumänische Schwulen- und Lesbenvertretungen sowie Menschenrechtsgruppen sind der Ansicht, dass die Verfassungsänderung gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Der Rumäne Adrian Coman heiratete 2010 in Belgien den Amerikaner Robert Hamilton - Rumänien weigerte sich indes, Hamilton in Rumänien Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Ehegatte zu erteilen. Anfang Juni entschied der Europäische Gerichtshof zu Gunsten des homosexuellen Paares - allerdings nur auf Grundlage des Rechts auf freies Wohnen und Arbeiten in der EU. Die Regelung der Ehe obliege den einzelnen EU-Staaten.

Im katholisch dominierten Kroatien stimmte eine große Mehrheit am 1. Dezember 2013 dafür, Ehe nur als Verbindung zwischen Mann und Frau anzuerkennen. In Slowenien sprach sich im Dezember 2015 eine Mehrheit dafür aus, ein Gesetz zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen rückgängig zu machen.

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