Gerichtsentscheid für Kuwait Airways:Fluglinie muss Israeli nicht befördern

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Check-in-Schalter am Flughafen in Kuwait. (Foto: AP)
  • Die Klage eines Israelis, den die Fluggesellschaft Kuwait Airways nicht befördern wollte, ist in zweiter Instanz abgewiesen worden.
  • Der in Deutschland lebende Mann wollte mit der Fluggesellschaft von Frankfurt nach Bangkok fliegen, mit Zwischenstopp in Kuwait. Dort dürfen Israelis weder einreisen noch zwischenlanden.

Aus dem Gericht von Susanne Höll, Frankfurt

Der israelische Staatsbürger, der vergeblich versucht hatte, mit Kuwait Airways von Frankfurt nach Asien zu fliegen, ist abermals vor einem deutschen Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies am Dienstag seine Klage ab und bestätigte damit eine vorherige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt.

Der Fall hatte in Deutschland für viel Aufsehen und Unverständnis gesorgt. Der aus Israel stammende und in Deutschland wohnende Fluggast hatte bei Kuwait Airways einen Flug nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Fluggesellschaft erfuhr, dass es sich um einen israelischen Staatsangehörigen handelt, stornierte sie das Ticket mit der Begründung, dass Israelis in Kuwait weder zwischenlanden noch einreisen dürften.

Das Landgericht Frankfurt fand es für die Fluggesellschaft "unzumutbar", einen Israeli zu transportieren. "Dass sich zwei Staaten nicht mögen, gibt es immer wieder. Dann schließt man auch keine Verträge", argumentierte der Vorsitzende Richter Wolfram Sauer. Kritiker warfen dem Gericht danach vor, Antisemitismus gutzuheißen.

Der Senat des Oberlandesgerichts kam am Ende zwar zu demselben Schluss wie das Landgericht, nannte aber andere Gründe. Kuwait Airways könne sich bei seiner Entscheidung, dem Mann den gebuchten Flug zu verweigern, nicht auf das kuwaitische Gesetz berufen. Das Land erkennt Israel nicht an. Diese diskriminierende Boykott-Regelung widerspreche deutschen Rechtsgrundsätzen, so der Vorsitzende Richter Peter Bub.

Da aber bei dem fraglichen Flug von Frankfurt nach Bangkok ein Zwischenstopp in Kuwait vorgesehen gewesen sei, hätte es einen Weitertransport des Klägers mit großer Sicherheit nicht gegeben. Deutsche Behörden könnten juristisch keinen Weiterflug aus Kuwait erzwingen.

Der Anwalt des Klägers sieht die Bundesregierung in der Pflicht

Der Richter verwies ausdrücklich darauf, dass die Klage allein wegen der besonderen Umstände des Zwischenstopps zurückgewiesen wird. Bei einem Direktflug etwa von Frankfurt nach Washington hätte eine Beförderungspflicht bestanden. Bub ließ auch Unbehagen über die aktuelle Rechtslage in Deutschland erkennen: "Man kann es richtig finden oder nicht, aber es besteht keine Durchsetzungsmöglichkeit."

Die Richter des OLG ließen erkennen, dass man allein mit anderen Bundesgesetzen den Boykott-Regeln von Kuwait Paroli bieten könne: "Die Rechtslage ist unbefriedigend", sagt Richter Bub. Das Zivilrecht habe derzeit keine Möglichkeiten, eine Entscheidung im Sinne des Klägers zu treffen. Für Abhilfe könne nur die deutsche Außen- und Rechtspolitik sorgen. Der Vorsitzende deutete an, dass er und seine Kollegen sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht hätten und um die Bedeutung wüssten: "In dem Fall steckt auch viel Leidenschaftlichkeit."

Der Anwalt des Klägers, Nathan Gelbart, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. "Leider ist sie im Ergebnis nicht anders", sagte Gelbart der Süddeutschen Zeitung. Man werde nun prüfen, ob man Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof oder Verfassungsbeschwerde einlege. Der in Berlin ansässige Jurist sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht. "Jetzt ist die Politik gefragt, da die Justiz dieses Problem nicht lösen kann oder will", sagte er. Man müsse Sanktionen gegen die diskriminierenden Praktiken von Kuwait Airways erwägen.

Schon nach der Entscheidung des Landgerichts 2017 waren aus der deutschen Politik Forderungen laut geworden, Kuwait Airways wegen des Boykotts israelischer Staatsbürger die Landerechte in der Bundesrepublik zu entziehen. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich der Sache angenommen und Gespräche mit Kuwait geführt. Im Frühjahr hatte Verkehrsminister Andreas Scheuer mit Konsequenzen gedroht, falls die Verhandlungen zu keinem befriedigenden Ergebnis führen sollten.

Der Staatsbetrieb Kuwait Airways macht immer wieder Schlagzeilen mit seiner Weigerung, israelische Staatsbürger zu befördern. Das amerikanische Verkehrsministerium warf der Fluggesellschaft im September 2015 einen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz vor, nachdem einem Israeli der Kauf eines Tickets von London nach New York verweigert worden war. Die Fluggesellschaft strich die Verbindung daraufhin aus ihrem Flugplan.

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Die Fluglinie weigert sich, Israelis mitfliegen zu lassen. Darüber urteilt nun das Landgericht Frankfurt.

Von Markus Zydra

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