EU-Gutachten:Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht

Rundfunkbeitrag

Laut der Einschätzung eines EU-Generalanwalts ist der Rundfunkbeitrag mit EU-Recht konform.

(Foto: Jens Kalaene/dpa)
  • Der Rundfunkbeitrag ist in seiner jetzigen Form keine rechtswidrige staatliche Beihilfe. So lautet ein Gutachten eines EU-Generalanwalts.
  • Mehrere Beitragszahler hatten gegen die Erhebung nach Wohnung und nicht nach Rundfunkgeräten geklagt. Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen.
  • Die EuGH-Richter sind an das Gutachten nicht gebunden, folgen ihr jedoch meistens. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten fallen.

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland verstößt nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes nicht gegen EU-Recht. Die 2013 geänderten Regeln, nach denen der Beitrag pauschal für jede Wohnung erhoben wird, stelle keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, befand Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona (Rechtssache C-492/17) in Luxemburg.

Zudem sei es rechtens, dass die Rundfunkanstalten eigenständig säumige Zahlungen eintreiben und dafür nicht ordentliche Gerichte anrufen müssen. Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter nicht bindend, häufig folgen sie seiner Argumentation jedoch. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.

Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen. Zuvor hatten mehrere Beitragszahler gegen die Neuregelung von 2013 geklagt, nach der der Beitrag pauschal, unabhängig von der Anzahl der genutzten Rundfunkgeräte, fällig wird.

Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 17,50 Euro monatlich. ARD, ZDF, Deutschlandfunk und Co. nehmen damit insgesamt acht Milliarden Euro im Jahr ein. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte den Beitrag Mitte Juli im Wesentlichen für verfassungsgemäß.

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