Skandal um Zuschüsse:Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Kita in Andechs

Die Ermittler werfen dem Träger Subventionsbetrug in Höhe von 200 000 Euro vor. Von Zuschuss-Rückzahlungen ist auch das Bayerische Rote Kreuz betroffen.

Von Christian Deussing

Das Tutzinger Kinderhaus St. Joseph soll 100 000 Euro an Fördermitteln wegen Luftbuchungen zurückzahlen, die das Landratsamt aufgedeckt hat. Jetzt wird ein noch schwerwiegenderer Fall bekannt, bei dem aufgrund von Unregelmäßigkeiten nach SZ-Informationen die Kripo gegen den Träger einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Andechs ermittelt hat. Nun hat die Staatsanwaltschaft München II gegen Verantwortliche Anklage wegen mutmaßlichen Subventionsbetrugs von 200 000 Euro beim Amtsgericht München erhoben. Das bestätigte am Freitag ein Gerichtssprecher. Noch ist die Klage nicht zum Prozess zugelassen. Ob und wann es eine Verhandlung gibt, ist unklar.

Den Fall bestätigte auch die Andechser Bürgermeisterin Anna Neppel. Sie wollte aber auf Anfrage dazu keine weiteren Auskünfte erteilen - um welche Einrichtung es sich handelt, bleibt offen. In der Gemeinde gibt es sieben Kindertagesstätten unterschiedlicher Träger. Die Bürgermeisterin betont, dass sie mit allen gut zusammenarbeitet. Ihr sei wichtig, dass die Betreuung der Kinder auch künftig sichergestellt ist.

Die Prüfer des Landratsamts haben auch in einem Herrschinger Hort des Roten Kreuzes Mängel festgestellt, die aber auf die Jahre 2012 und 2013 zurückgehen. Das BRK muss 33 000 Euro an die Gemeinde an staatlichen Zuschüssen zurücküberweisen, weil die Organisation die Genehmigung für Überbuchungen und bestimmte Abrechnungszeiten nicht nachweisen konnte. Das sei sehr ärgerlich gewesen, sagt die heutige BRK-Kinderbereichsleiterin Andrea Griese-Pelikan. Das Landratsamt hatte diese Defizite bereits vor etwa zehn Monaten erkannt - allerdings erklärte BKR-Kreisgeschäftsführer Jan Lang noch im Mai dieses Jahres, dass Prüfer in seinen Einrichtungen nichts moniert hätten und das BRK nicht von Rückzahlungen betroffen sei.

Mittlerweile hat die Kreisbehörde in 72 von 139 Kitas im Landkreis untersucht, ob Abrechnungen und Buchungszeiten mit den Förderbeträgen übereinstimmen. 22 Kitas - also fast jede dritte geprüfte - wurden beanstandet. Manchen Tagesstätten drohen wegen Unstimmigkeiten und Abrechnungsfehlern Rückzahlungen von fünf- und sechsstelligen Summen, was für Betreiber existenzbedrohend sein kann. Auch die Gemeinden sind in der Zwickmühle, weil sie die Förderung im Auftrag des Freistaats weiterreichen und zurückfordern müssen.

Sinnvoller wäre es, wenn die Zuschüsse direkt über den Freistaat und nicht über die Kommunen laufen würden, betont der Berger Bürgermeister Rupert Monn, der Sprecher der Rathauschefs im Landkreis ist. Deren Resolution vom Mai an Ministerpräsidenten Markus Söder, diese Regelungen zu ändern, sei laut Monn "allgemein und nichtssagend" beantwortet worden - und zwar mit dem Hinweis, dass auch der Gemeindetag in das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz eingebunden sei.

Für Monn ist es wichtig, dass es sich um fahrlässige Fehler handeln kann, die vielen Einrichtungen gar nicht bewusst seien oder aus Versehen geschahen. Natürlich dürften gesetzliche Vorgaben nicht missachtet und nicht gegen Förderrichtlinien verstoßen werden, sagt Kreisbehördensprecher Stefan Diebl. Doch auch Landrat Karl Roth sehe die Schwierigkeiten für Kommunen und Kitas, weil nicht alle Regelungen "praxistauglich" seien.

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