Audi:Stadler sieht sich als Opfer

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler

Der langjährige Audi-Chef Rupert Stalder sitzt seit fast vier Monaten in Untersuchungshaft.

(Foto: Michael Sohn/AP)

Seit vier Monaten sitzt der langjährige Audi-Chef im Gefängnis. Seine Haftbeschwerde offenbart: Er hält die Vorwürfe der Ermittler für diffus.

Von Klaus Ott

Wie es dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler geht, der nun schon fast vier Monate in Untersuchungshaft sitzt, ist nur wenigen Leuten bekannt. Aus dem Gefängnis in Augsburg-Gablingen dringt nichts nach außen. Eines lässt sich aber mit ziemlicher Gewissheit sagen: Stadler betrachtet sich in der Abgasaffäre bei der Volkswagen-Tochter Audi nicht als Täter, sondern als Opfer der Ermittler und der Justiz. Das geht aus einer 20-seitigen Haftbeschwerde hervor, die bereits am 11. Juli eingereicht worden war, deren Inhalt bislang aber nicht bekannt ist.

In der Beschwerde steht, Stadler, 55, habe mitnichten die Ermittlungen behindern wollen, wie das die Staatsanwaltschaft München II behauptet. Dieser Vorwurf, der auf einem abgehörten Telefonat beruht, sei im Haftbefehl des Amtsgerichtes München diffus dargestellt. Außerdem hätte Stadler gar nicht belauscht werden dürfen, weil der Amtsgericht-Beschluss für die Abhöraktion widersprüchlich und grob rechtsfehlerhaft sei, hier lägen Ungereimtheiten vor. Beim Amts- und beim Landgericht in München haben Stadlers Verteidiger mit der Beschwerde bisher keinen Erfolg gehabt. Nun liegt die Sache beim Oberlandesgericht (OLG)

München, das offenbar noch nicht entschieden hat. Die für den Fall Audi zuständige Staatsanwaltschaft München II hatte Ende Mai ein Verfahren gegen Stadler wegen Betrugsverdachts eingeleitet. Er soll nach dem Auffliegen der VW-Manipulationen in den USA im September 2015 bewusst in Kauf genommen haben, dass Audi danach in Europa weiterhin schmutzige Dieselautos als saubere verkauft habe. Der Ex-Manager bestreitet das. Am 8. Juni hörten die Ermittler jenes Telefonat ab, das Stadler ins Gefängnis brachte. Der damalige Audi-Chef erwog, einen Beschäftigten beurlauben zu lassen, der möglicherweise mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei deren Porsche-Verfahren kooperiert habe. Porsche ist ebenso wie Audi eine VW-Tochter; manipulierte Porsche-Motoren stammen nach Erkenntnissen der Ermittler von Audi.

Staatsanwaltschaft und Justiz glauben, eine Beurlaubung eines offenbar wichtigen Zeugen hätte bei Audi Signalwirkung gehabt und die weitere Aufklärung der Affäre erschwert. Dem widerspricht Stadlers Verteidigung in der Haftbeschwerde. Es seien gar keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen den Mitarbeiter ergriffen worden (die Staatsanwaltschaft glaubt, die Zeit zwischen dem Telefonat und Stadlers Verhaftung zehn Tage später sei dafür zu kurz gewesen). Es sollten allenfalls Maßnahmen nach Abwägung und Beratung durch Juristen erwogen werden, also nur dann, wenn es einen berechtigten Anlass dafür gebe und es juristisch in Ordnung sei.

Die Verteidigung schreibt in der Haftbeschwerde weiter, eine Beurlaubung oder Versetzung führe nicht zu einer Einschüchterung eines Zeugen, damit dieser wahrheitswidrig aussage. Dadurch werde lediglich vermieden, dass ein Zeuge unkontrolliert Unternehmensinterna weitergebe, wenn er diese schon nicht der eigenen Firma zwecks Aufarbeitung der Sache vorlege. Außerdem wären zulässige arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Beurlaubung grundsätzlich ungeeignet, Personen zum Schweigen zu bringen. Hier sei auch vollkommen offen, welche Personen beeinflusst hätten werden sollen.

Darüber hinaus liege wegen des grob fehlerhaften Abhörbeschlusses ein eklatanter Verfahrensverstoß vor. Der Inhalt des Telefonats dürfe daher gar nicht verwertet werden. Und überhaupt: Da Stadler Audi nicht mehr leite, sei jegliche Gefahr der Einwirkung auf mögliche Zeugen ausgeschlossen. Stadler sei freizulassen, hilfsweise unter Auflagen wie Kontaktverboten. Was das OLG dazu sagt, bleibt abzuwarten.

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