Justizreform:Polen wehrt sich gegen EuGH-Urteil

Polen: Proteste gegen Justizreform

Nach einer Justizreform sollten Richter des Obersten Gerichts bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen.

(Foto: dpa)
  • Polen muss die Senkung des Rentenalters aussetzen und alle 27 entlassenen Richter am Obersten Gericht wieder einsetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
  • Polens Präsident Duda will seinen Kurs aber fortsetzen und die Richter nicht wieder einsetzen.
  • Die Regierung will außerdem vor dem polnischen Verfassungsgericht dafür sorgen, dass Entscheidungen des EuGH für nicht bindend erklärt werden.

Von Florian Hassel, Warschau

In einer beispiellosen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die polnische Regierung angewiesen, eine Justizreform rückgängig zu machen, mit der sie sich Polens Oberstes Gericht unterstellt hat. Am 3. April war ein Gesetz in Kraft getreten, durch das die Regierung der nationalpopulistischen Partei "Recht und Gerechtigkeit" (Pis) Sonderkontroll- und Disziplinarkammern eingeführt hatte, die mutmaßlich rechtswidrig sind. Sie geben dem Präsidenten weitgehende Vollmachten zur Auswahl der Richter und haben das Rentenalter für oberste Richter auf 65 Jahre heruntergesetzt: Danach wurden 27 Richter vor Ende ihrer Amtszeit entlassen und 27 neue, regierungsnahe Richter ernannt.

Der EuGH ordnete nun in einer Eilentscheidung als Erstes an, Polen müsse die Senkung des Rentenalters rückwirkend aussetzen und alle 27 entlassenen Richter binnen eines Monats in ihre alten Funktionen am Obersten Gericht wieder einsetzen. Der EuGH verbot Polen zudem, die Leitung des Obersten Gerichts neu zu besetzen. Der Eilbeschluss folgt einer Klage der EU-Kommission vom 2. Oktober: Brüssel zufolge verstoßen die Absenkung des Rentenalters und die erweiterten Vollmachten des Präsidenten gegen europäisches Recht.

Die eigentliche Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus, doch deutete EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta im Eilbeschluss an, dass der EuGH der Kommission auch im folgenden Urteil recht geben werde. Sie mahnte Polen indirekt zur Zurückhaltung. Gebe der EuGH der Klage der EU-Kommission schließlich recht, seien alle in der Zwischenzeit vom Obersten Gericht ergangenen Entscheidungen hinfällig, denn sie könnten später von europäischen Gerichten aufgehoben werden.

Keine Bereitschaft zum Einlenken

Doch Warschau lenkt bisher nicht ein. Polens Oberstes Verwaltungsgericht verbot dem ebenfalls von der Pis gestellten Staatspräsidenten Andrzej Duda bereits Ende September, am Obersten Gericht 27 neue Richter zu ernennen. Duda tat es am 10. Oktober trotzdem. "Die Gerichte sind nicht berufen, Gesetze zu ändern", kommentierte Dudas Staatssekretär Paweł Mucha. Bei der Ernennung neuer Oberster Richter gebe es "keinerlei Grundlage dafür, dass der Präsident auf die Entscheidung irgendeiner anderen Institution warten muss".

Nach der Entscheidung des EuGH ließ Präsident Duda andeuten, dass er seinen Kurs fortsetzen wolle. "Rückwärts geltende Rechtshandlungen sind nicht möglich", kommentierte Dudas Kanzleichef Krzysztof Szczerski die Anordnung des EuGH, die 27 entlassenen Richter sofort wieder einzusetzen.

Polens Regierung will außerdem dafür sorgen, dass Entscheidungen des EuGH für nicht bindend erklärt werden. Am 4. Oktober reichte Zbigniew Ziobro, Justizminister und Generalstaatsanwalt, beim Verfassungsgericht einen wichtigen Antrag ein: Das Gericht wird seit Ende 2016 von der Pis-Regierung kontrolliert. Diese will, dass das Gericht es für verfassungswidrig erklärt, wenn sich polnische Gerichte auf Grundlage von Artikel 267 des EU-Vertrages an den EuGH wenden, um die Rechtmäßigkeit oder die Ungültigkeit von Änderungen im Justizapparat Polens feststellen zu lassen. Dies widerspreche der polnischen Verfassung, so Ziobro, weil Polen selbst über "Aufbau, Gestalt und Organisation der Gerichtsgewalt" entscheide.

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