Toter Häftling in NRW:Was wir über den Fall Amed Amed wissen

Kleve JVA

Spuren des Brandes am Fenster der Zelle 143 in der Klever Justizvollzugsanstalt

(Foto: dpa)

Was genau ist in der Zelle in der JVA Kleve passiert? Hat der Häftling selbst ein Feuer entfacht? Warum wird den Behörden Versagen vorgeworfen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Jana Anzlinger und Anne Kleinmann

Der Vater des Verstorbenen trug bei der Beerdigung ein T-Shirt. Darauf der Aufdruck: "Wer ist der Mörder meines Sohnes?" Er begrub in Bonn seinen Sohn, der an großflächigen Verbrennungen gestorben ist. Zugezogen hatte der junge Mann sie sich in einer Gefängniszelle im nordrhein-westfälischen Kleve, wo er wegen einer Verwechslung einsaß. Seit dem Tod des Mannes aus Syrien werden die zuständigen Behörden heftig kritisiert.

Zu den Ursachen und Abläufen, die hinter dem Tod des Syrers stehen, stellen sich viele Fragen. Fragen nach den Hintergründen der Inhaftierung und des Vorfalls. Fragen danach, wie derartige tödliche Verletzungen in Obhut des Staates passieren konnten. Auf einige davon haben die ersten Ermittlungen bereits Antworten gegeben.

Was ist passiert?

Am 17. September brach in einer Zelle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve ein Feuer aus. Der einzige Insasse der Zelle, Amed Amed, wurde schwer verletzt. Während er im Koma lag, stellte sich heraus: Der Mann hätte niemals im Gefängnis sitzen dürfen. Er war mit einem von der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Fahndung ausgeschriebenen Mann verwechselt und an seiner Stelle inhaftiert worden.

Am 28. September wurde er, so das Justizministerium, "enthaftet". Am 29. September erlag der Mann seinen Verbrennungen.

Warum saß der Mann im Gefängnis?

Amed ist verwechselt worden. Wegen einer mutmaßlichen sexuellen Belästigung nahmen Polizisten seine Personalien auf. Dabei stießen sie auf zwei Haftbefehle gegen einen Malier namens Amedy Guira. Über ihn war aber bekannt, dass er auch einen Aliasnamen verwendet hat: Amed Amed. Beide Männer hatten den 1. Januar 1992 als offizielles Geburtsdatum in Unterlagen vermerkt. Oft wird der 1. Januar behördlich festgesetzt, wenn das Geburtsdatum von Flüchtlingen nicht mehr feststellbar ist. Außer diesem Geburtsdatum eint die Männer nichts, sie haben nicht einmal dieselbe Hautfarbe.

Amed wies in einem Gespräch mit einer Anstaltspsychologin darauf hin, dass er nicht der Gesuchte war, was diese auch in ihrem Bericht notierte, aber ebenfalls schrieb, dass er "kaum nachvollziehbare Angaben" gemacht habe. Die JVA Kleve ging ihrem Hinweis jedenfalls nicht nach. "Eine Fehleinschätzung, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat", sagt NRW-Justizminister Peter Biesenbach. Neben der JVA sei die Verwechslung aber vor allem auf die Kreispolizeibehörde Kleve und die Staatsanwaltschaft Hamburg zurückzuführen.

So heißt es in dem Bericht des NRW-Justizministeriums, dass es Aufgabe der Polizei sei, "im Auftrag der Staatsanwaltschaft Identitäten festzustellen und kriminalistische Zuordnungen vorzunehmen". Allerdings wies die Staatsanwaltschaft Hamburg laut Bericht als zuständige Vollstreckungsbehörde die Polizei erst am 24. September an, Nachweise zu den Personalien des Gefangenen zu übersenden. Am 27. Juli war bei der JVA Kleve lediglich ein Routineschreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg eingetroffen.

Welche Erkenntnisse gibt es über den Zellenbrand?

Wann und wie genau das Feuer ausgebrochen ist, ist unklar. Aktueller Stand der Ermittlungen: Andere Gefangene bemerkten den Rauch, schrien und hämmerten gegen ihre Türen. Die JVA-Beamten seien dadurch auf den Brand aufmerksam geworden, um 19.22 Uhr riefen sie die Feuerwehr. Die traf um 19.33 Uhr ein, fünf Minuten nach den Rettungskräften. "Der Gefangene taumelte den Bediensteten nach Aufschluss der Haftraumtür entgegen", heißt es in dem Bericht.

Polizisten durchsuchten die Zelle, nahmen eine Brandschau vor. Sie schließen eine "Brandverursachung durch Sonneneinstrahlung" ebenso aus wie eine "technische Ursache", etwa durch einen Kurzschluss in einer Steckdose. Brandherd sei das Bett gewesen, in der Mitte der Matratze sei ein stark verbranntes Feuerzeug gefunden worden. Ihrem Bericht zufolge handelt es sich um Brandstiftung. Das Justizministerium schließt noch Anfang Oktober daraus: "Da sich der verletzte Haftinsasse zur relevanten Zeit alleine im Haftraum aufhielt, ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass er für das Brandereignis verantwortlich ist."

Ärzte stellten unterschiedliche Diagnosen

Kann es ein Suizid gewesen sein?

Die Frage, ob der Syrer suizidgefährdet war und deswegen nie hätte alleine untergebracht werden dürfen, ist noch nicht vollständig geklärt; auch weil mehrere Stellen hier zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen waren.

So stellte man bei der Aufnahmeuntersuchung in der JVA Geldern, wo der Syrer zunächst untergebracht war, eine akute Suizidgefahr fest. Auch deswegen wurde der Mann in Kleve zunächst alle 15 Minuten in seiner Zelle kontrolliert.

Bei einer erneuten Untersuchung kam die Anstaltspsychologin in Kleve allerdings zu einem anderen Ergebnis. Nach einem Gespräch mit Amed am 3. September notierte die Frau in ihrem Bericht an den JVA-Leiter: "Angesprochen auf die Suizidäußerungen zu Beginn der Haft erklärte Herr A. authentisch, dass er sich davon eine zügige Entlassung versprochen habe. Er habe nie an Suizid gedacht und sich auch noch nie selbst beschädigt." Der Mann kam daraufhin ab dem 13. September ohne Überwachung in eine Einzelzelle.

Seit dem 9. Oktober liegt dem Justizministerium die Gesundheitsakte des Syrers vor. Darin steht, Amed sei von Cannabis abhängig gewesen und habe viel getrunken. Bei der Untersuchung wurden zudem Schnittverletzungen am rechten Unterarm festgestellt. Aus Sicht des Anstaltsarztes in Kleve, gegen den die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt, waren diese Schnittverletzungen "aufgrund ihres Erscheinungsbildes" allerdings nicht mit einer mutmaßlichen Suizidalität in Verbindung zu bringen, sondern "eher vergleichbar mit psychisch entlastenden Schnittverletzungen im Rahmen einer Borderline-Störung".

Aufgrund seiner psychischen Verfassung ist es also möglich, dass Amed tatsächlich in einer suizidalen Absicht das Feuer selbst legte. Nach SZ-Informationen wurde allerdings nach Ausbruch des Feuers aus der Zelle heraus die Gegensprechanlage der Zelle betätigt, was gegen diese Theorie spricht.

Was wird den Behörden vorgeworfen?

Derzeit stehen drei Vorwürfe im Zentrum des Falls. So wirft der Anwalt des Mannes den Behörden vor, dass Amed nie hätte inhaftiert werden dürfen, weil er suizidgefährdet und depressiv gewesen und demnach haftuntauglich gewesen sei. Fraglich ist also zum einen, ob die Anstaltspsychologin einen Fehler bei ihrer Einschätzung gemacht hat. Zum anderen ist Gegenstand der Ermittlungen, ob der Anstaltsarzt, der den Syrer in Kleve untersucht hatte, einige Details aus der Gesundheitsakte pflichtwidrig nicht weitergegeben hatte.

SZ-Informationen zufolge hat Amed zudem versucht, mit der internen Kommunikationsanlage in seiner Zelle auf sich aufmerksam zu machen. Die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt auch in dieser Sache.

Sicher ist bereits, dass die zuständigen Beamten auf der Polizeiwache in Kleve nach der Festnahme die Identität des Syrers nicht ordnungsgemäß geprüft haben.

Wie wird der Fall aufgearbeitet?

Die Staatsanwaltschaft Kleve führt die Ermittlungen. Gegen die zuständigen Beamten der Polizeiwache Kleve wurden neben dem Ermittlungs - auch Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Die polizeilichen Ermittlungen führt die Polizei Krefeld, damit "eine neutrale Überprüfung gewährleistet ist", sagte der Sprecher des NRW-Innenministers.

Anmerkung der Redaktion:

Die Süddeutsche Zeitung berichtet in der Regel nicht über Suizide und versuchte Selbsttötungen, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Erste Anlaufstelle für Menschen in Krisensituationen ist die Telefonseelsorge (www.telefonseelsorge.de). Unter der kostenlosen Hotline 0800/1110111 oder 0800/1110222 erhalten Betroffene Hilfe von Beratern, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnten.

Im Landtag beschäftigen sich der Rechtsausschuss mit dem Fall. Grüne und SPD haben einen mehr als 200 Fragen umfassenden Katalog an Justizminister Biesenbach und Innenminister Herbert Reul (CDU) gegeben. Nach und nach wurden Fragen beantwortet - nach wie vor sind aber Fragen offen. Die SPD hat bereits einen Untersuchungsausschuss ins Gespräch gebracht. Zudem fordert sie den Rücktritt von CDU-Justizminister Biesenbach. "Er hat in einer sehr zentralen Frage das Parlament und die Öffentlichkeit falsch informiert", sagte der nordrhein-westfälische SPD-Fraktionsvize Sven Wolf am Freitag über den Minister und bezog sich auf die bislang vom Ministerium vertretene Suizid-Theorie.

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Kleve JVA

Toter Häftling in Kleve
:"Letztmalig im Rahmen der Abendkostausgabe gesehen"

Die Polizei vermutet, dass der unschuldig inhaftierte Amed Amed selbst seine Zelle angezündet hat. Die NRW-Behörden hatten ihn wegen einer Verwechslung inhaftiert - und dann möglicherweise einen noch schwereren Fehler gemacht.

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