Familiennachzug:Erst ablehnen, dann nachdenken

Junge Flüchtlinge fassen Fuß

Junge Flüchtlinge ohne Eltern sind besonders zu schützen, so der EuGH.

(Foto: Andreas Arnold/dpa)
  • Mitte April hat der EuGH entschieden, dass ein junger Flüchtling auch dann Anspruch darauf hat, seine Eltern nachzuholen, wenn er während des Asylverfahrens volljährig geworden ist.
  • In Deutschland muss ein Flüchtling aber noch minderjährig sein, wenn die Eltern einreisen.
  • Pro Asyl appelliert an die Bundesregierung, das EuGH-Urteil anzuwenden, schließlich hätten die Richter nach europäischen Grundsätzen entschieden.

Von Bernd Kastner

Der Europäische Gerichtshof spricht ein Urteil - und die Bundesregierung weiß auch nach einem halben Jahr nicht, ob sie sich daran halten will. Es geht um den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen. Bereits Mitte April hat der EuGH entschieden, dass ein junger Flüchtling auch dann Anspruch darauf hat, seine Eltern nachzuholen, wenn er während des Asylverfahrens volljährig geworden ist. Entscheidend sei, wann der Asylantrag gestellt wurde, und nicht, wie lange die Behörden brauchen, ihn zu bearbeiten.

Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, so der EuGH, habe "ein Recht auf eine Familienzusammenführung, das nicht in das Ermessen der Mitgliedstaaten (der EU) gestellt ist". Den Richtern geht es auch um Gleichbehandlung: Wenn zwei Minderjährige zur selben Zeit um Schutz bitten, dürfe es nicht sein, dass einer von seinen Eltern nur deshalb getrennt bleibe, weil sein Verfahren länger dauere als beim anderen.

Das EuGH-Urteil bringt Berlin ins Schlingern, denn in Deutschland muss ein Flüchtling noch minderjährig sein, wenn die Eltern einreisen. Zuständig für das Erteilen für Visa ist das Auswärtige Amt (AA), und dieses reagierte auf das EuGH-Urteil ganz klar: Deutschland setzt es nicht um. So hat es eine AA-Vertreterin kürzlich bei einer Tagung des Roten Kreuzes und des UN-Flüchtlingshilfswerks erläutert. Entsprechend hat das Amt auch gehandelt.

Nachzulesen ist das etwa in E-Mails, die die deutsche Botschaft in Nairobi an den Anwalt Jonathan Leuschner geschickt hat. Er vertritt einen Somalier, der in den Genuss des EuGH-Spruchs kommen könnte, wenn sich das AA daran hielte. "Das Urteil des EuGH entfaltet für Deutschland keine Bindungswirkung", schreibt aber Ende September ein Botschaftsmitarbeiter. Zu dem Ergebnis sei das AA "nach ausgiebiger Befassung" gekommen. Der EuGH habe nämlich einen Fall aus den Niederlanden entschieden, die Rechtslage dort unterscheide sich "deutlich" von der deutschen.

"Abstimmungsbedarf angemeldet"

Fragt man bei der Bundesregierung nach, erfährt man nur, dass derzeit eine Ressortabstimmung laufe, für die das Innenministerium zuständig sei. Das CSU-geführte Haus äußert sich inhaltlich ebenso wenig wie das SPD-geführte Justizministerium. Und für das Auswärtige Amt von Heiko Maas (SPD) ist das Thema so heikel, dass die Pressestelle betont, dass ihre ohnehin wenig erhellenden Antworten nicht wiedergegeben werden dürften. Erst auf die Frage nach den Gründen für die Verschlossenheit wird das Amt etwas offener: Man bearbeite Fälle, in denen der 18. Geburtstag bevorstehe, "prioritär".

Dabei war es der eigene Staatssekretär, der vergangene Woche im Bundestag auf eine Frage aus der Linksfraktion zumindest ein wenig Licht in das Hin-und-her brachte. Michael Roth (SPD) sagte, dass die abwehrende Haltung seines Hauses allein mit dem Innenressort abgestimmt gewesen sei. "Zwischenzeitlich" aber hätten weitere Ressorts "Abstimmungsbedarf angemeldet". Das heißt: Zunächst lehnt man Anträge auf Nachzug ab, dann erst beginnt man darüber nachzudenken, ob es der richtige Weg ist, ein Urteil des obersten europäischen Gerichts nicht zu beachten.

Dieses Agieren empört die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, die davon ausgeht, dass einer "nicht unerheblichen Zahl" von Flüchtlingen zu Unrecht der Nachzug verweigert worden sei. Genaue Zahlen gibt es nicht. Pro Asyl appelliert an die Bundesregierung, das EuGH-Urteil anzuwenden, schließlich hätten die Richter nach europäischen Grundsätzen entschieden, nicht nach nationalen Eigenheiten: "Nur weil das Ergebnis nicht gefällt, kann man das Urteil nicht ignorieren; es gibt hier keine Wahl nach eigenem Belieben", sagt die rechtspolitische Referentin Bellinda Bartolucci. "Ein solches Urteil zu ignorieren, widerspricht europäischen Prinzipien und zerstört ganze Familien."

Genauso kritisch sieht das Daniel Weber, er arbeitet als Anwalt für den Verein "Jumen", der sich für Familiennachzug engagiert. Weber erinnert daran, dass das für den Nachzug maßgebliche Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits in zwei Entscheidungen indirekt erklärt habe, dass sich das EuGH-Urteil auf die deutsche Rechtssprechung auswirke - zugunsten der jungen Geflüchteten. Weber fordert das Außenamt auf, das Luxemburger Urteil anzuwenden und die betroffenen Familien nicht in einen langen Rechtsstreit zu zwingen.

Es ist das Haus von Familienministerin Franziska Giffey (SPD), das die enorme Bedeutung der Familieneinheit für die oftmals traumatisierten jungen Flüchtlinge betont: "Es ist uns daher sehr wichtig, dass dem Kindeswohl beim Familiennachzug Rechnung getragen wird." Von dieser Beteuerung aber haben die Betroffenen erst mal nichts, das Auswärtige Amt bleibt vorerst beim bisherigen Prozedere: Wessen Asylantrag zu lange bearbeitet wird, hat einfach Pech und bleibt ohne seine Eltern.

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