Tourismus:Auswärtiges Amt verschärft Reisehinweise für die Türkei

Mobile Verkäufer sorgen nicht nur in Istanbuls Straßen für besonderen Flair - nun auch in der Oberpfalz.

Moscheen in Istanbul.

(Foto: dpa)
  • Meinungsäußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis unproblematisch seien, könnten "Anlass zu einem Strafverfahren in der Türkei geben", schreibt das Auswärtige Amt.
  • Es müsse davon ausgegangen werden, "dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden".

Das Auswärtige Amt warnt Türkeireisende deutlicher als bisher vor regierungskritischen Meinungsäußerungen in sozialen Medien - und hat seine Reisehinweise für das Land verschärft. So könnten auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, "Anlass zu einem Strafverfahren in der Türkei geben", heißt es in der aktualisierten Passage auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Ausreichend für eine Strafverfolgung sei im Einzelfall bereits das Teilen oder "Liken" eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es müsse davon ausgegangen werden, "dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden".

Im Falle einer Verurteilung wegen "Präsidentenbeleidigung" oder "Propaganda für eine terroristische Organisation" riskierten Betroffene möglicherweise eine mehrjährige Haftstrafe. Einigen Festnahmen liege außerdem der Verdacht zugrunde, dass der Betroffene Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhalte, etwa der Gülen-Bewegung.

Mehr als 20 Festnahmen deutscher Staatsbürger aus politischen Gründen

Mit Blick auf Einreiseverweigerungen für deutsche Staatsangehörige heißt es in der aktualisierten Fassung: "Wenngleich die Hintergründe der Einreiseverweigerungen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen." Demnach weise ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen "einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund" auf.

Die Bundesregierung hatte die Reisehinweise am 20. Juli 2017 als Reaktion auf die Festnahme des deutschen Menschenrechtlers Peter Steudtner erstmals drastisch verschärft. Dies war ein Kernelement einer neuen, härteren Türkei-Politik der Bundesregierung. Vorausgegangen waren mehr als 20 Festnahmen deutscher Staatsbürger aus politischen Gründen seit dem gescheiterten Putschversuch 2016. Nach der Aufhebung des Ausnahmezustands in der Türkei in diesem Sommer hatte das Auswärtige Amt die Reisehinweise für das bei deutschen Touristen beliebte Urlaubsland wieder leicht entschärft.

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