Sankt Martin:Erwachsene dürfen keinen Laternenumzug veranstalten

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Am 11. November ziehen wieder viele Kinder mit selbst gebastelten Laternen durch die Straßen. (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Mehr als 8000 Münchner wollten am 11. November mit Laternen durch die Innenstadt ziehen - genauso wie die Kinder. Doch das Kreisverwaltungsreferat hat den Umzug nicht genehmigt.

Von Linus Freymark

Bis jetzt sieht es so aus, als dürften zumindest die Kinder dieses Jahr am 11. November wieder mit ihren selbst gebastelten Laternen durch München ziehen und Lieder über Sankt Martin singen. Zumindest die Kinder. Den Erwachsenen, die dieses Jahr dieselbe Idee hatten und entweder mit nostalgischen Gedanken an die eigene Kindheit oder aus Neid auf den Nachwuchs und dessen leuchtende Kunstwerke einen Laternenumzug veranstalten wollten, hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Am 11. November wollte man sich gegen 19 Uhr am Stachus treffen und gemeinsam singend durch die Innenstadt ziehen. Mehr als 8000 Menschen hatten auf Facebook ihr Interesse an der Veranstaltung bekundet. Doch in der vergangenen Woche meldete sich das KVR: Man könne keine Genehmigung erteilen, da "kein besonderes öffentliches Interesse" vorliegt.

Alexander Inderst, Organisator des Umzugs, zeigte sich überrascht von der Entscheidung des KVR. "Ich habe nicht mit einer Absage gerechnet", sagte er. "Es tut doch niemandem weh, wenn wir an einem wahrscheinlich eh verregneten Sonntagabend durch die Fußgängerzone ziehen." Mit dem KVR seien eigentlich nur noch Details zu klären gewesen, ehe plötzlich die Absage kam. Zudem würden deutlich größere Veranstaltungen, die einen höheren Aufwand für die Stadt darstellten, häufig genehmigt werden, der Laternenumzug jedoch nicht. "Deswegen bin ich schon ein bisschen traurig."

Das KVR dagegen betrachtet Indersts Veranstaltung nicht als "Sankt-Martins-Laternenumzug im Sinne des Brauchtums", welche in der Innenstadt auch ohne Erlaubnis abgehalten werden könne. Vielmehr erkennen die Behörden einen "werblichen Charakter". Inderst hat die Veranstaltung im Namen seiner Firma organisiert, einem Münchner Start-up, das Biermischgetränke herstellt. Beim KVR geht man deshalb davon aus, "dass der Werbeeffekt für das Unternehmen eine nicht unerhebliche Rolle" spielt. Und weil Indersts Umzug somit kein Brauchtum und erst recht keine politische Veranstaltung darstelle, könne man keine Genehmigung erteilen.

Für Alexander Inderst und die vielen Erwachsenen, die am 11. November gerne mit Laternen durch die Stadt gezogen wären, mag die Haltung des KVR unverständlich sein. Die Umzüge der Münchner Kinder dagegen sollten bis auf Weiteres abgesichert sein. Bei ihnen käme niemand auf die Idee, einen gewerblichen Charakter zu erkennen.

© SZ vom 29.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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