Landgericht Gießen:Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für Mord an Achtjähriger

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Tatrekonstruktion mit einem alten VW-Jetta (Archivbild aus dem Jahr 2017). (Foto: dpa)
  • Im Prozess um den Fall des vor 20 Jahren entführten Mädchens Johanna haben die Plädoyers begonnen.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich in seinen Aussagen herausreden zu wollen und spricht in Zusammenhang mit der Tat von "Egoismus". Der leitende Staatsanwalt plädiert auf Mord und lebenslange Haft.
  • Die Verteidigung plädiert auf Totschlag.

Von Susanne Höll, Gießen

Als der Staatsanwalt sein Plädoyer vor dem Landgericht Gießen vorträgt, verfolgt der Angeklagte Rick J. die Ausführungen äußerlich ungerührt. Es geht um den gewaltsamen Tod des Mädchens Johanna. Vor 20 Jahren wurde die Achtjährige aus dem hessischen Ranstadt entführt und sexuell missbraucht. Laut Anklage starb sie, weil sie erstickte. Jetzt fordert Staatsanwalt Thomas Hauburger eine lebenslange Freiheitsstrafe. Rick J. habe sich in "ganz besonders egoistischer Weise über den Lebensanspruch" des Mädchens hinweggesetzt, so Hauburger.

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Im Gerichtssaal ist auch die Mutter des Mädchens anwesend. Gabriele Bohnacker tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. An diesem Freitagvormittag erinnert sie in einer kurzen Rede an ihre Tochter und das Leid, das der Tod des Mädchens über die Familie und die Freunde gebracht hat. "Hanna war ein fröhliches, neugieriges Kind. Sie war kein Opfer. Sie wurde es, weil sie zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war." Auch Gabriele Bohnacker fordert eine lebenslange Haftstrafe.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll das Gericht auch eine besondere Schwere der Schuld feststellen, was eine vorzeitige Haftentlassung in den allermeisten Fällen ausschließen würde. Der 42 Jahre alte Angeklagte räumt die Entführung ein, stellt den Tod des Kindes aber als Unfall dar. "Ich sage, es war Mord, kein Unfall", widerspricht Hauburger in seinem Plädoyer. Die Aussagen des Angeklagten nennt er "erstunken und erlogen."

Die Verteidigung indes plädiert auf Totschlag. Die Höchststrafe dafür beträgt 15 Jahre. Außerdem fordern die Verteidiger des Angeklagten dessen Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Nach eigener Darstellung war J. lange rauschgiftsüchtig, zum Tatzeitpunkt soll er die Drogen Crystal Meth und LSD im Blut gehabt haben.

Am 19. November will das Landgericht Gießen sein Urteil verkünden.

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