NS-Prozess in Münster:"Sie nannten mich Bubi"

  • Im Prozess vor dem Landgericht Münster hat sich erstmals der 94-jährige Angeklagte Johann R. geäußert.
  • Dem ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof wird Beihilfe zum Mord in Hunderten Fällen vorgeworfen.
  • R. gibt an, von den systematischen Tötungen nichts mitbekommen zu haben. Die Existenz einer Gaskammer sei ihm nicht bewusst gewesen.

Aus dem Gericht von Jana Stegemann, Münster

53 Minuten verliest sein Rechtsanwalt die Erklärung. 18 Seiten, die die Sicht eines jungen SS-Wachmanns auf die Geschehnisse im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig von 1942 bis 1944 beschreiben. Johann R., der hochbetagte Angeklagte, sitzt während der Einlassung erst regungslos in seinem Rollstuhl, dann nimmt er immer wieder ein weißes Stofftaschentuch zur Hand.

Der 94-Jährige weint zum ersten Mal, als sein Anwalt die Stelle vorliest, wo es um die Häftlinge im Ghetto Dębica bei Krakau geht: "Die hatten Gefangenenkleidung an und sahen wirklich sehr elend aus. Das war für mich schon ein großer Schock zu sehen, wie die Deutschen mit diesen Häftlingen umgegangen sind." Heute ist R. fast 95 Jahre alt, in wenigen Tagen hat er Geburtstag. Damals war er 18 Jahre alt.

Der Mann aus dem Kreis Borken muss sich vor einer Jugendkammer des Landgerichts Münster wegen Beihilfe zum Mord in Hunderten Fällen im KZ Stutthof verantworten. Sein Prozess könnte der letzte NS-Prozess in Deutschland sein. Die Ermittlungen gegen R. und einen anderen Stutthof-Wachmann aus Wuppertal - dessen Verfahren allerdings getrennt läuft - waren nach dem Urteil des Münchner Landgerichts gegen den Sobibor-Wachmann John Demjanjuk angerollt. Die Münchner Richter hatten 2011 allein dessen Dienst in dem KZ als ausreichend für die Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in 28 000 Fällen angesehen. Das Urteil gegen Demjanjuk wurde allerdings nie rechtskräftig, weil dieser zuvor starb.

Der größte Saal des Landgerichts Münster mit seinen 120 Plätzen reicht nicht aus für den Zuschauerandrang am dritten Prozesstag. R. hat mehr als 70 Jahre unbehelligt vom deutschen Rechtsstaat ein Leben als angesehenes Mitglied der Gesellschaft geführt. Nach seiner Promotion leitete er als Direktor eine Fachschule für Gartenbau in NRW, die Familie bekam drei Kinder.

"Ich habe mich geschämt"

Doch um diese Zeit geht es nicht vor Gericht, es geht um seine beiden Jahre in Stutthof, wo R. als Mitglied des SS-Totenkopfsturmbanns Dienst auf Wachtürmen tat und Arbeitskommandos in der Wäscherei, Ziegelei und auf einem Bauernhof überwachte. Von systematischen Tötungen will R. nichts mitbekommen haben, er habe den Ort anfangs für ein Strafgefangenenlager für polnische Intellektuelle gehalten. "In meiner Erinnerung gab es zunächst keine jüdischen Gefangenen." Laut Anklage ermordeten die Nazis im vergleichsweise kleinen Lager Stutthof, den Nebenlagern und auf den Todesmärschen 65 000 Menschen auf grausame Weise.

R. gibt an, in Rumänien als Kind einer streng religiösen und armen Bauersfamilie geboren worden zu sein. Nach dem siebten Schuljahr habe er nur noch seinen Eltern auf dem Hof geholfen, im April 1942 sei er als Volksdeutscher zum Wehrdienst einberufen worden. "Meine Eltern und ich waren sehr verängstigt und erschrocken über diesen Aufruf. Es war keinesfalls eine freiwillige Meldung." Er habe Angst vorm Krieg gehabt.

R. wurde als "nicht fronttauglich" eingestuft und per Viehwaggon über Polen nach Deutschland transportiert. Im polnischen Dębica hätten die Neuankömmlinge auf dem SS-Truppenübungsplatz "Quax, der Bruchpilot mit Heinz Rühmann" auf einer Filmleinwand ansehen dürfen. Als die Neuen Marschieren und Grüßen übten, hätten sie häufig "Auf der Heide blüht ein kleines Blümelein" gesungen. Es sind erstaunliche Details, an die sich R. erinnert.

Andere Rekruten seien begeistert gewesen von den "schneidigen Offizieren und dem gesamten Nimbus der Deutschen". Sein Bild habe sich aber schnell geändert. "Mir fiel es als christlich erzogener Mensch sehr schwer, damit klarzukommen, Teil derer zu sein, die so mit Menschen umgingen", verliest R.s Anwalt. Dienst als SS-Wachmann habe er trotzdem getan - aus Angst vor den Nazis und deren Bestrafungsmethoden. Er habe kein Staatsfeind sein wollen.

Wegen seines schmächtigen Aussehens habe er im KZ einige Privilegien genossen, gibt R. an. "Ich war mit 18 Jahren der Jüngste und wohl mindestens der körperlich Kleinste. Sie nannten mich Bubi." Er glaube, er habe den Kompanieführer an dessen verstorbenen Sohn erinnert, dieser habe ihn "aus sentimentalen Gründen wohl behüten wollen". Oft habe er daher einen gut ausgeleuchteten Wachposten bekleiden dürfen, auf dem "man nicht so viel Angst haben musste in der Nacht".

Am unbeliebtesten sei der Dienst auf dem Wachturm in der Nähe des Krematoriums gewesen: "Der Gestank hätte auch niemandem verborgen bleiben können. Das war emotional sicher der schwierigste Posten." Er selbst sei bei seinen Wachdiensten nicht bewaffnet gewesen. Es habe zwischen den Häftlingen und den Wachmännern "kaum Berührungspunkte und daher auch keine mir in Erinnerung gebliebenen Spannungen" gegeben.

R. gibt an, dass er gegen Ende seiner Dienstzeit "große Schwierigkeiten" mit seiner Arbeit hatte. "Die Häftlinge waren in einem grauenvollen Zustand. Ich habe mich geschämt. Mitleid wäre das falsche Wort. Mir fällt es schwer die richtigen Worte zu finden." Die Existenz einer Gaskammer sei ihm nicht bewusst gewesen, "wir gingen von einer Entlausungskammer aus". 1944 verschaffte ihm sein Vorgesetzter - trotz Untauglichkeitsbescheinigung - den Frontbefehl. "Am Ende ein großes Glück. Ich habe die Front überlebt, dafür bin ich dankbar."

R. hat es anders als 65 000 Menschen lebend aus dem KZ Stutthof herausgeschafft. Was die Nazis dort wirklich getan haben, sei ihm erst sehr viel später bewusst geworden, sagt R. Heute schäme er sich, alles hingenommen zu haben. Doch er könne nicht sagen, ob er "damals den Mut aufgebracht hätte, anders zu handeln", wenn er die Wahrheit gekannt hätte.

Seine Erklärung endet mit dem Satz: "Zum Schluss möchte ich noch mal sagen, dass ich kein Nazi bin, nie einer war und auch in der wenigen Zeit, die mir vielleicht noch zu leben bleibt, nie einer sein werde." Die beiden Staatsanwälte, die drei Richter und die zehn Nebenklagevertreter-Anwälte haben danach sehr viele Fragen. Diese wollen R.s Anwälte gemeinsam mit ihrem Mandanten beantworten. An einem der nächsten Prozesstage.

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