Kabinettsbeschluss:Betriebsrat für Piloten

Von Detlef Esslinger

Piloten und Flugbegleiter sollen künftig einen Betriebsrat gründen dürfen, ohne dass sie dafür die Zustimmung des Arbeitgebers benötigen. Das Bundeskabinett hat am Donnerstag dafür eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen. Bisher konnte das fliegende Personal nur dann eine Vertretung gründen, wenn es dazu einen eigenen Tarifvertrag mit dem Arbeitgeber - also den Fluggesellschaften - gab. Vor allem der Billigflieger Ryanair lehnte derlei Ansinnen aber immer wieder ab; die Gesetzesänderung gilt als eine Antwort auf dieses Verhalten der Firma. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Linke begrüßten die Änderung.

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