Doping als Körperverletzung:Anklage gegen Sturm

Felix Sturm, hier bei seinem Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Mai 2015. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Erfüllt Doping im Boxen wegen der fehlenden Chancengleichheit den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung? Die Kölner Staatsanwaltschaft will dies gerichtlich überprüfen lassen - anhand des Positivtests von Ex-Weltmeister Felix Sturm.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen den früheren Box-Weltmeister Felix Sturm erhoben. Das bestätigte ein Sprecher des Kölner Landgerichts. Die Anklageschrift umfasse nicht nur die Punkte "Selbstdoping" und "Teilnahme an einem Wettkampf unter Selbstdoping", sondern auch "gefährliche Körperverletzung". Damit betritt die Kölner Staatsanwaltschaft juristisches Neuland. Sturm war im Anschluss an seinen bislang letzten Kampf am 20. Februar 2016 gegen den Russen Fjodor Tschudinow positiv auf das Anabolikum Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Laut Anklageschrift habe Tschudinow an dem Kampf unter der Voraussetzung teilgenommen, dass Chancengleichheit besteht. Wenn hingegen ein gedopter Boxer seinem Gegner im Rahmen des Duells Schaden zufüge, bestünde der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Die Kammer hat noch nicht entschieden, ob und mit welchen Anklagepunkten das Hauptverfahren eröffnet wird. Bei gefährlicher Körperverletzung liegt der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Gefängnis. Bei Selbstdoping ist eine Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsentzug möglich. Die Nationale Anti-Doping Agentur Nada begrüßte die Entscheidung. "Wir haben den Fall 2017 selbst zur Anzeige gebracht. Es liegt doch nahe, dass endlich geprüft wird, ob in so einem Fall eine gefährliche Körperverletzung vorliegt", sagte Nada-Justiziar und -Vorstandsmitglied Lars Mortsiefer.

© SZ vom 22.11.2018 / dpa, sid - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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