Steuerskandale:So funktioniert der Betrug mit Aktien, die es gar nicht gibt

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(Foto: Illustration Lisa Bucher)

Wann wie betrogen worden ist und wie der Staat versucht, sich das Geld zurückzuholen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Jan Willmroth, Frankfurt, und Klaus Ott

Als die neue Betrugsmasche mit Phantom-Aktien ruchbar wurde, hatte das Bundesfinanzministerium keine Zeit mehr zu verlieren. Es hat in den vergangenen Tagen dringliche Prüfaufträge an die Finanzämter verschickt und sprich von "einem ernsten Vorgang", dessen Aufklärung man mit Hochdruck betreibe. Aufgeschreckt durch Recherchen von SZ und WDR, die zeigen, wie der mutmaßliche Steuerdiebstahl funktioniert haben könnte, steht Finanzminister Olaf Scholz jetzt vor Problemen: Erstens ist ungewiss, wie viele Millionen Euro bis zuletzt zu unrecht aus der Staatskasse an Banken, Händler und deren Komplizen abgeflossen sein könnten. Zweitens dürfte es diesmal noch schwieriger werden, das Geld zurückzubekommen als beim Cum-Ex-Skandal, den die Ermittler seit Jahren untersuchen.

Worum geht es genau?

Die Beteiligten sollen den Fiskus mit komplexen Geschäftsmodellen um Milliardenbeträge erleichtert haben. Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln bereits seit Jahren wegen dubioser Transaktionen von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende. Auf Dividenden sind normalerweise Steuern fällig, die aber oft erstattet werden. Jahrelang haben Cum-Ex-Akteure den Fiskus in Deutschland und anderen Staaten systematisch getäuscht und sich eine nur einmal gezahlte Steuer mehrmals zurückzahlen lassen, indem sie eine Gesetzeslücke systematisch ausnutzten. Inwiefern das kriminell war, haben Gerichte noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft Köln, bei der die meisten Ermittlungen laufen, droht Beteiligten mit Haftstrafen. Im kommenden Jahr beginnen erste Prozesse. Offiziell sollen derartige Geschäfte seit 2012 nicht mehr möglich gewesen sein. Danach aber, so der neue Verdacht, sollen die Finanzämter mit noch raffinierteren Modellen weiter getäuscht worden sein. Dazu dienten sogenannte ADRs - American Depositary Receipts. Das sind Zertifikate auf ausländische Aktien, die normalerweise mit echten Aktien hinterlegt sind. Die Dividende fließt dabei an die Besitzer der Zertifikate, und der hätte dann gegebenenfalls auch einen Anspruch auf die Erstattung von zu viel bezahlten Steuern. Banken, Aktienhändler und deren Komplizen sollen sich aber bis zuletzt Steuern haben erstatten lassen, die sie nie bezahlt hatten: Sie handelten rund um den Dividendenstichtag mit ADRs, für die keine echten Aktien vorlagen. Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln bereits gegen mehrere Mitarbeiter einer Bank aus Deutschland.

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Wie viel Geld ist da abgeflossen?

Um verlässlich abzuschätzen, wie viel Geld mit Phantom-Aktien mutmaßlich ergaunert wurde, ist es noch zu früh. Informationen von SZ und WDR legen nahe, dass es auch diesmal um Milliardengeschäfte geht und allein die deutschen Steuerzahler um mehrere Hundert Millionen Euro geprellt wurden. Sicher ist, dass Banken in den USA jahrelang Aktien-Zertifikate missbraucht haben - und zwar längst nicht nur ADRs, die auf deutschen Aktien basieren. Sie holten sich so Steuern zurück, die sie nie bezahlt hatten; für Aktien, die es gar nicht gab. Insgesamt darf man von einem neuerlichen Schaden in Milliardenhöhe ausgehen, der etliche Länder betrifft. Ein Indiz für die Höhe liefert der Schaden, der zuvor schon durch die normalen Cum-Ex-Geschäfte angerichtet wurde: Deutsche Steuerfahnder gehen von mehr als zehn Milliarden Euro aus. Staatsanwälte und Finanzbehörden untersuchen aktuell mehr als 400 Verdachtsfälle in einem Umfang von insgesamt 5,3 Milliarden Euro, die Dunkelziffer gilt als groß. Demnach wurden die meisten Steuern bis 2012 zu Unrecht erstattet. Das wiederum führt zu der Annahme, dass die Steuererstattungen auf Dividendenerlöse nach 2012, als die Cum-Ex-Gesetzeslücke vermeintlich geschlossen worden war, eigentlich hätten sinken müssen. Doch das Gegenteil war der Fall.

Holt sich der Staat das Geld zurück?

Das wird schwierig, wie schon die Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes zeigt. Denn von den 5,3 Milliarden Euro warten die Finanzämter noch auf drei Milliarden. Derweil arbeitete die Zeit gegen den Staat, weil die zehnjährige Verjährungsfrist bei Steuervergehen dazu führen könnte, dass viele unentdeckte Fälle nicht mehr aufgegriffen werden können. Mehrere Banken haben bereits reinen Tisch gemacht und ihre Steuerschuld beglichen. Institute, die im Fokus der Staatsanwaltschaft stehen, wissen, was von ihnen erwartet wird: volle Kooperation und volle Begleichung des Schadens. Wer nicht dazu bereit ist, der muss mit harten Maßnahmen rechnen. Unabhängig davon will die Staatsanwaltschaft diverse Bankmanager und Börsenhändler vor Gericht und - sollten sich die Vorwürfe bestätigen - ins Gefängnis bringen.

Im Fall der Phantom-Aktien stehen die Steuerfahnder erst am Anfang. Der Handel fand am US-Finanzmarkt statt, die falschen Papiere waren für die Finanzämter in Deutschland nicht von echten zu unterscheiden, die Ermittlungen werden lange dauern. Verglichen mit den Cum-Ex-Verdachtsfällen ist die Ausgangslage, das Geld zurückzuholen, ungünstig. Das Bundesfinanzministerium hat in seiner Erklärung am Mittwoch aber schon angemahnt: Beteiligte Geldinstitute müssten für den möglicherweise entstandenen Schaden haften.

Warum erstattet der Fiskus überhaupt so viel Kapitalertragsteuer?

Aus der Staatskasse ist in den vergangenen zehn Jahren bei Aktiengeschäften immer mehr Geld abgeflossen. Das zeigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums (siehe Grafik). Insgesamt zahlten die Finanzbehörden von 2007 bis 2017 fast 12,5 Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer zurück. Einen bedeutenden Teil davon dürften nach Erkenntnissen von Ermittlungsbehörden mutmaßliche Steuerbetrüger kassiert haben, vor allem Banken und Börsenhändler.

Die gestiegenen Steuererstattungen sind noch kein Beleg dafür, dass Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse nach 2012 in großem Stil weitergegangen sind - auffällig sind die Zahlen aber allemal. Das Bundesfinanzministerium nennt dafür mehrere Gründe, die nichts mit Geschäften auf Kosten des Fiskus zu tun hätten: Die gute Wirtschaftslage führt zu höheren Dividenden, also auch zu höheren Erstattungen. Ausländische Anleger, die nur beschränkt steuerpflichtig sind, haben zunehmend Anteile an deutschen Aktiengesellschaften gekauft. Hinzu kämen Änderungen beim Steuerrecht. Außerdem könnten Erstattungsanträge bis zu vier Jahre nach den Aktiengeschäften gestellt werden.

Wie reagiert die Politik?

Das Bundesfinanzministerium hat ein digitalisiertes Erstattungsverfahren gestoppt, bei dem ausländische Banken im Kundenauftrag Sammelerstattungen beantragen konnten, ohne einzelne Steuerbescheide einzureichen. Genau dort dürfte die wichtigste Schwachstelle gelegen haben, die mutmaßliche Betrüger mit Phantom-Papieren ausnutzten. Das Ministerium machte in seiner Erklärung vom Mittwoch deutlich: "Die Vorgaben für Inhaber von American Depositary Receipts (ADR), die berechtigt sind, sich die Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, sind eindeutig und schließen eine unberechtigte Erstattung aus." Steuerbescheinigungen dürften nur für ADR ausgestellt werden, die sich wirklich "im Depot des jeweiligen Instituts befinden und für die die Kapitalertragsteuer auf die dem ADR zugrunde liegende Aktie abgeführt worden ist". Ähnlich wie bei Cum-Ex sollte der Missbrauch von ADRs ursprünglich mit einem Schreiben des Ministeriums vom Mai 2013 gestoppt worden sein. Das reichte aber offenbar nicht aus.

Wie kamen die Ermittler den neuartigen Betrugsmasche auf die Spur?

Mehrere Kronzeugen haben bei der Staatsanwaltschaft in Köln ausgesagt. Eine wichtige Rolle spielte zudem die US-Börsenaufsicht SEC, die schon länger wegen des Missbrauchs von ADR-Papieren ermittelt. Erst im November hat die Citibank einem Vergleich über 38,7 Millionen Dollar zugestimmt, weil die ADR-Papiere nicht mit echten Aktien hinterlegt waren. Zwei Töchter der Deutschen Bank haben im Juli einen Vergleich über 75 Millionen Dollar akzeptiert. Ermittlungen gegen weitere US-Banken laufen noch. In Deutschland zeigte sich nach Informationen von WDR und SZ inzwischen eine Bank einsichtig. Bei der aktuellen Betriebsprüfung habe das Geldhaus dem Finanzamt freiwillig gebeichtet, man könne nicht allen gehandelten ADR-Papieren auch wirklich eine Aktie zuordnen. Falls den Steuerzahlern ein Schaden entstanden sei, werde man ihn begleichen.

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