Richard Schröder:Zumutung

(SZ vom 30.05.01) 1 Selbstverständlich ist der Säugling zu retten.

(Foto: N/A)

2 Die Zumutung, genetische Anlagen nach den Wünschen der Eltern zu bestimmen, wäre verwerflich - wenn dergleichen überhaupt möglich wäre. Aus rechtlichen Gründen muss man einen Zeitpunkt für den Beginn menschlichen Lebens plausibel begründet festlegen.

3 Ich finde die Auffassung des Verfassungsgerichts, dass Abtreibung in festgelegter Frist rechtswidrig, aber straffrei ist, in Ordnung. Ich selbst könnte einer Abtreibung eines auch von mir stammenden Kindes nur zustimmen, wenn das Leben der Mutter in Gefahr oder das Kind nicht lebensfähig ist.

Der Autor ist Systematischer Theologe an der Humboldt-Universität Berlin.

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