Arbeitsmedizin:Zwei bayerische Forscher erhalten Preis für Hautkrebs-Forschung

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Ob weißer Hautkrebs als berufsbedingte Erkrankung anerkannt wird, kann durch die Forschung zweier bayerischer forschung nun besser geklärt werden. (Foto: dpa)
  • Zwei bayerische Wissenschaftler haben den Bayerischen Preis für Arbeitsmedizin erhalten, sie forschen zum Thema Hautkrebs.
  • Sie haben ein Instrument entwickelt, mit dem sich im Nachhinein ermitteln lässt, wann ein Betroffener wie viel UV-Strahlung abbekommen hat.
  • Das hat Einfluss darauf, ob die Hautschädigung durch Arbeitsmediziner als berufsbedingte Erkrankung anerkannt wird.

Von Dietrich Mittler, München

Hautkrebs kann jeden treffen, insbesondere aber jene, die sich berufsbedingt oft im Freien aufhalten. Doch diese Gruppe von Hochgefährdeten macht sich offenbar die wenigsten Gedanken dazu. In Bayern trifft nicht einmal jeder Dritte unter ihnen - etwa Landwirte, Gärtner oder auch Dachdecker -, ausreichend Vorsorge zum Schutz der Haut, und sei es nur das regelmäßige Nutzen von Sonnencreme. Alexander Zink von der Technischen Universität München und seine Kollegen waren alarmiert, als ihre Querschnittsstudie zu diesem ernüchternden Ergebnis kam.

Zink wurde nun am Mittwoch in München mit dem Bayerischen Preis für Arbeitsmedizin ausgezeichnet. Er teilt sich den Preis mit Wobbeke Weistenhöfer, die an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen tätig ist. Auch Weistenhöfer hat sich intensiv mit dem Thema Hautschutz beschäftigt. Den alle zwei Jahre verliehenen Preis erhält sie indes für ihren Feldversuchsbericht über ein von ihr mitentwickeltes Instrument, mit dem sich online auch noch im Nachhinein ermitteln lässt, wie viel UV-Strahlung ein von weißem Hautkrebs Betroffener sowohl im Berufsleben als auch in seiner Freizeit abbekommen hat.

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Was sich nun nach grauer Theorie anhören mag, hat jedoch großen Einfluss darauf, ob die Hautschädigung schließlich auch durch Arbeitsmediziner als berufsbedingte Erkrankung anerkannt wird. Und wiederum davon hängt am Ende die Entschädigung der Betroffenen ab.

Erst Anfang 2015 sind durch UV-Strahlung bedingte Hautkrebserkrankungen in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen worden. Wohlgemerkt aber nur der weiße Hautkrebs. Sogenannte Basalzellkarzinome sowie maligne Melanome - besser bekannt als "Schwarzer Hautkrebs" - wurden nicht berücksichtigt. Ein Zusammenhang zwischen arbeitsbedingter Belastung durch UV-Strahlung und dem Auftreten dieser Krankheitsbilder könne wissenschaftlich nicht begründet werden.

Der nun verliehene Preis, so stellt das Arbeitsministerium heraus, soll "einen besonderen Anreiz für die wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen der Arbeitsmedizin schaffen". Vielfach - und das war bereits Thema des Deutschen Ärztetags - werde der Bereich Arbeitsmedizin unterschätzt. An den Gewerbeaufsichtsämtern in Bayern sind aktuell 24 Arbeitsmediziner als Gewerbeärzte beschäftigt. Ihre Aufgabe ist der Schutz der Arbeitnehmer im Freistaat vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz, und dazu zählen auch anlassbezogene Schwerpunktprüfungen.

Zum Standard-Repertoire der Gewerbeärzte gehört indes die Kontrolle, ob die Unternehmen auch tatsächlich die ihnen gesetzlich aufgetragenen gesundheitlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Meist geht das aber einher mit der Beratung von Betriebsärzten, Personalvertretungen oder auch den Beschäftigten selbst. Die Anfänge des modernen Arbeitsschutzes reichen zurück ins Königreich Bayern, als 1840 wegen des zunehmenden Mangels an gesunden wehrdiensttauglichen Rekruten die Kinderarbeit in den Fabriken deutlich eingeschränkt wurde. 1909 wurde dann mit Franz Koelsch erstmals in Bayern ein staatlicher Gewerbearzt ernannt. Nach ihm war der Bayerische Preis für Arbeitsmedizin zunächst benannt. 2015 erhielt er den jetzigen Namen.

© SZ vom 29.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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