Luftverkehr:Grenzen am Himmel

Von Jens Flottau, Frankfurt

Großbritannien und die USA haben sich auf ein sogenanntes Open-Skies-Abkommen geeinigt, das den Luftverkehr zwischen den beiden Ländern nach dem Brexit regeln soll. Der Vertrag, den Unterhändler beider Seiten am Mittwoch unterzeichneten, sieht vor, dass britische und amerikanische Fluggesellschaften ohne Einschränkungen zwischen den beiden Ländern fliegen dürfen.

Die britischen Verkehrsrechte in die USA waren bislang durch das Open-Skies-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten geregelt, das seit 2007 besteht. Dies sah vor, dass alle europäischen Fluggesellschaften von britischen Flughäfen aus über den Atlantik fliegen dürfen, auch wenn sie nicht mehrheitlich im Besitz britischer Investoren sind. Das neue Abkommen enthält keine EU-Klausel mehr, gewährt aber British Airways (BA), Virgin Atlantic und Norwegian Bestandsschutz. BA ist Teil der International Airlines Group mit Sitz in Spanien, Virgin gehört zum Großteil Air France-KLM und Delta Air Lines (USA), Norwegian Air UK ist Teil des gleichnamigen Konzerns mit Sitz in Oslo.

Unproblematisch ist das neue Abkommen aber womöglich nicht. Die drei großen Joint Ventures, die 80 Prozent des Transatlantikmarktes beherrschen, waren unter der Auflage genehmigt worden, dass freier Marktzugang für mögliche Konkurrenten gewährleistet ist. EU-Airlines können nun aber nicht mehr zwischen Großbritannien und USA fliegen. US-Anbieter Jetblue fordert deswegen schon jetzt, die Joint-Venture-Genehmigungsverfahren neu aufzurollen. Die drei großen Gruppen sind Lufthansa/United/Air Canada, Delta/Air France-KLM und American/British Airways. Auch einige kleinere Airlines sind Teil der Gemeinschaftsunternehmen.

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