Seit 2017 gültig:Viele Schlupflöcher

Gülle-'Regen' auf Maisfeld

Experten sagen, dass mit der neuen Verordnung Bauern teilweis sogar mehr düngen dürfen.

(Foto: Wolfgang Weihs/dpa)

Die Düngeverordnung birgt nach Expertenmeinung Schlupflöcher. Die Nitratwerte im Grundwasser sind vielfach zu hoch

Von Till Kronsfoth, Freising

Unlängst hat der Europäische Gerichtshof Deutschland wegen massiver Überschreitung der Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser verurteilt. Denn Nitrat hebt das Krebsrisiko und kann bei Säuglingen und Kleinkindern zum Tod führen. Die massive Überschreitung ist eine Folge der Überdüngung in der Landwirtschaft. Daran hat auch die neue Düngeverordnung (DüV) nichts geändert, die seit 2017 gilt.

Sie regelt, wann und wie Felder und Wiesen gedüngt werden dürfen. Beispielsweise ist in Paragraf fünf der Verordnung festgelegt, dass Dünger nur ausgebracht werden darf, wenn der Boden nicht gefroren, schneebedeckt oder wassergesättigt ist. Wassergesättigt bedeutet, dass er so voll Wasser gesogen ist, dass er keine weiteren Flüssigkeiten, wie etwa Gülle, mehr auf-nehmen kann. Muss er es doch, gibt er es einfach an das Grundwasser oder Gewässer in der Nähe ab. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Neuregelung fragte die SZ beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach, das die Einhaltung der Düngeverordnung kontrollieren soll. Dort ist zu erfahren, dass seit Beginn des Kalenderjahres 2018 nur eine Anzeige wegen Verstoßes gegen Paragraf 5 der DüV eingegangen ist, und diese sich als unbegründet erwies. Man führe jedoch unangekündigte Kontrollfahrten durch. Auch bei da habe man keine Verstöße gegen die DüV festgestellt.

Dabei war Ende Oktober Anwohnern in Freising und Moosburg aufgefallen, dass trotz starken Regens ein intensiver Güllegeruch von den umliegenden Feldern her wehte. Auf die erneute Nachfrage der SZ, ob hier nicht ein Verstoß gegen die Düngeverordnung vorliege, teilt das Amt mit, die Aufnahmefähigkeit der Böden lasse sich nicht anhand der Niederschlagsmenge ableiten. Weiter hieß es, auch sonstige Umweltfaktoren wie der trockene Sommer würden berücksichtigt. Denn die Aufnahmefähigkeit des Bodens sei durch die Dürre besonders hoch gewesen. Eine Sättigung der Böden habe daher auch Ende Oktober nicht vorgelegen.

Also alles in Ordnung? In einigen Regionen Bayerns überschreiten die Nitratwerte das Achtfache der zulässigen Menge. Daran hat auch die Novellierung der DüV nichts geändert. Wenn die bestehenden Regelungen zur Ausbringung von Gülle also eingehalten werden, die Grenzwerte aber dennoch überschritten werden, kann etwas nicht stimmen. Dieser Meinung ist auch Professor Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Der Experte fand heraus, dass die Regelungen Schlupflöcher bergen. Bei besonderen Witterungsverhältnissen seien sogar Überschreitungen des Düngebedarfs gestattet. Der Ermessensspielraum läge allein bei den Landwirten. Der Düngebedarf richte sich nur nach den Produktions-, nicht nach den Umweltzielen.

Die Studie, die der SZ vorliegt, kommt zum Schluss, dass bei gleichen Ertragserwartungen sogar mehr gedüngt werden darf als vor der Novellierung. Zudem haben die Länder keine wirksamen Kompetenzen, in besonders gefährdeten Regionen durch schärfere Grenzwerte zu regulieren. "Als Fazit muss festgehalten werden, dass offensichtlich nicht wissenschaftliche Evidenz Richtschnur für den Geist der neuen Regeln zur Düngung war, sondern bestimmte Interessen des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Dieses Vorgehen bestraft die guten landwirtschaftlichen Betriebe, die sich an die Regeln der wissenschaftlich basierten Praxis halten und legalisiert solche, die diese Regeln ver-letzen", sagt Friedhelm Taube.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: