Offene Daten:Aktivisten stellen alle Bundesgesetzblätter ins Netz

Paragrafen-Symbole

Jeder Staatsbürger muss sich an die im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetze halten. Zugriff auf die Publikation haben die Bürger jedoch bislang nur eingeschränkt.

(Foto: picture alliance/dpa/Bildbearbeitung: SZ.de)
  • Im Bundesgesetzblatt werden alle neu beschlossenen Gesetze offiziell verkündet.
  • Die Regierung hat einen privaten Verlag mit der Verbreitung beauftragt. Ohne Bezahlung sind die Dokumente nur eingeschränkt verfügbar.
  • Die Open Knowlegde Foundation kritisiert das und stellt nun alle Bundesgesetzblätter frei zugänglich online.

Von Christian Endt

Jedes Gesetz, das in Deutschland gelten soll, muss vorher im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. So schreibt es Artikel 82 des Grundgesetzes vor - welches am 23. Mai 1949 selbst in der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblattes verkündet wurde.

Das Bundesgesetzblatt ist ein hochoffizielles amtliches Organ. Jeder Staatsbürger muss sich an die darin verkündeten Gesetze halten. Zugriff auf die Publikation hatten die Bürger jedoch bislang nur eingeschränkt. Aktivisten der Open Knowlegde Foundation (OKF) wollen das ändern und veröffentlichen am Montag alle Ausgaben frei im Internet. Die Süddeutsche Zeitung konnte das Portal vorab einsehen.

Die OKF, die sich für Informationsfreiheit einsetzt, greift damit ein Monopol an. Denn das Bundesgesetzblatt ist trotz aller Amtlichkeit ein kommerzielles Produkt eines profitorientierten Unternehmens. Der für seine Verbreitung zuständige Bundesanzeiger-Verlag wurde zuerst teilweise und dann ganz privatisiert. Seit 2006 ist er eine hundertprozentige Tochter des Kölner Medienkonzerns Dumont, zu dem auch Regionalzeitungen und Radiosender gehören.

Verschiedene Abo-Modelle

Dumont bietet verschiedene Abo-Modelle rund ums Bundesgesetzblatt an: Für 85 Euro pro Halbjahr bekommt man jede neue Ausgabe gedruckt nach Hause, für halbjährlich 99 Euro digitalen Zugriff auf das gesamte Archiv, für 24 Euro eine E-Mail-Benachrichtigung bei jeder Neuerscheinung. Kostenlos gibt es lediglich eingeschränkten Online-Zugang. Die Datenbank lässt sich nicht durchsuchen, die PDF-Dateien lassen sich nicht ausdrucken und dürfen nicht weiterverarbeitet werden.

Für die allermeisten Bürger dürfte dieses Angebot ausreichen. Zumal das Bundesjustizministerium ein eigenes Online-Portal betreibt, in dem der jeweils aktuelle Stand aller Gesetze unbeschränkt veröffentlicht ist (anders als im Gesetzblatt lassen sich darüber beispielsweise Gesetzesänderungen nicht nachvollziehen). Auf dieses Angebot weist auch ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage hin.

Für die OKF geht es aber um eine Grundsatzfrage: "Amtliche Dokumente müssen kostenfrei und uneingeschränkt online für die Öffentlichkeit zugänglich sein", schreiben die Aktivisten, "Monopolisten dürfen nicht für den Zugang zu staatlichen Daten zur Kasse bitten. Das Urheberrecht muss geändert werden, damit zentrale Dokumente der Demokratie offen bereitstehen."

Der Bundesanzeiger-Verlag verweist auf Anfrage darauf, dass die amtliche Verbreitung des Bundesgesetzblattes die gedruckte Ausgabe sei. Der Online-Zugang sei ein reines Zusatzangebot des Verlages.

Zugangsbeschränkungen dank Urheberrecht?

Im Kleingedruckten auf der Verlags-Webseite sind die Zugangsbeschränkungen mit dem Urheberrecht begründet. Von diesem sind amtliche Schriftstücke wie die Bundesgesetzblätter zwar zunächst ausgenommen - niemand kann sich solche Texte schützen lassen. Der Bundesanzeiger-Verlag argumentiert aber mit dem Datenbankschutz. Das ist ein spezieller Passus im Urheberrechtsgesetz, der systematische Sammlungen von Werken unter Schutz stellt, selbst wenn die Werke selbst nicht geschützt sind. Wer sich also die Mühe macht, Texte aus verschiedenen Quellen zusammenzutragen, aufzubereiten und systematisch zu ordnen, dem gesteht das Recht einen gewissen Schutz zu. Voraussetzung ist dabei, dass der Aufbau der Datenbank "eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert".

Verlag und Justizministerium sehen diesen Aufwand als erbracht an. Manche Urheberrechtler kommen zu einer anderen Einschätzung. Denn der Verlag bekommt die Dokumente vom Justizministerium fertig geliefert und muss sie nur noch online stellen.

Genau das macht nun die Open Knowlegde Foundation - nur eben ohne Einschränkungen. Die Dokumente lassen sich abspeichern, kopieren, ausdrucken und weiterverbreiten. Eine Abmahnung durch den Bundesanzeiger-Verlag nimmt die Organisation dabei bewusst in Kauf. "Dann könnten wir die Rechtmäßigkeit der Zugangsbeschränkung grundsätzlich vor Gericht klären lassen", sagt Arne Semsrott, der sich bei der OKF um das Thema Informationsfreiheit kümmert, "wir sehen dem gelassen entgegen."

Es stellt sich die Frage, warum das Bundesjustizministerium die Dokumente nicht einfach selbst online stellt. Die Antwort erzählt auch etwas über den Stand der Digitalisierung des deutschen Staatswesens. Denn der primäre Verbreitungsweg der Bundesgesetzblätter ist eben weiterhin die gedruckte Ausgabe. Der Bundesanzeiger-Verlag hat sich gegenüber dem Bundesjustizministerium verpflichtet, sich um Druck und Vertrieb zu kümmern. Und darf im Gegenzug eben auch an der Online-Version etwas dazuverdienen. So lässt es sich aus dem Vertrag zwischen Verlag und Ministerium herauslesen - den die Vertragspartner allerdings lieber unter Verschluss halten möchten und auch auf Drängen der Open Knowlegde Foundation nur mit umfangreichen Schwärzungen offengelegt haben.

Ein interessanter Satz immerhin ist frei lesbar: "Der Bund beabsichtigt, die heutigen Funktionen des Bundesgesetzblattes künftig ganz oder teilweise von einem hierzu noch zu beauftragenden Dritten in elektronischer Form erfüllen zu lassen." Das Bundesjustizministerium teilt dazu mit, es beabsichtige, die Voraussetzungen dafür im Laufe der aktuellen Legislaturperiode zu schaffen.

Der Bundesanzeiger-Verlag betreut noch eine Reihe weiterer Veröffentlichungen und Portale des Bundes, etwa das Transparenzregister, die Drucksachen des Bundestags und eben den Bundesanzeiger, in dem amtliche und gerichtliche Bekanntmachungen sowie Geschäftsberichte von Unternehmen veröffentlicht werden.

Die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums wurde nachträglich ergänzt.

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