Polizeieinsatz:SEK stürmt versehentlich Wohnung von Seniorin

  • Bei einem SEK-Einsatz im westfälischen Lüdenscheid wurde versehentlich die Wohnung einer 88-Jährigen gestürmt.
  • Die Beamten wollten eigentlich einen Gesuchten aus dem Rocker-Milieu verhaften.
  • Verletzt wurde niemand, die Frau bekommt den Sachschaden ersetzt.

Von Eva Casper

Sechs Uhr morgens: Es ist noch dunkel draußen, die Menschen erwachen langsam aus ihrem Schlaf. Zu so einer Zeit rechnet man nicht mit Telefonanrufen oder Besuchen und schon gar nicht mit einer schwer bewaffneten SEK-Einheit, die einem die Tür einrammt und auf dem Balkon eine Blendgranate zündet.

So ist es aber am vergangenen Donnerstag einer Frau in einem Mehrfamilienhaus im westfälischen Lüdenscheid ergangen. Eigentlich sollte ein Mann der Rockergruppe "Freeway Riders" festgenommen werden, der im Verdacht steht, im Oktober ein Mitglied einer rivalisierenden Rockergruppe durch einen Schuss lebensgefährlich verletzt zu haben. Doch statt eines mutmaßlich gefährlichen Rockers begegnete den Beamten nur eine ziemlich überraschte 88-Jährige.

Die habe auf den ungebetenen Besuch "bemerkenswert tough" reagiert, sagt Gerhard Pauli von der Staatsanwaltschaft Hagen. Woran er das festmacht? "Sie hat keinen Herzinfarkt bekommen", sagt Pauli - und sie habe Scherze gemacht. Auch der Einsatz einer Seelsorgerin, die anschließend hinzugerufen wurde, sei nicht notwendig gewesen.

Wie es zu der Panne kommen konnte, ist noch unklar. Sicher ist nur, dass die Beamten sich in der Adresse geirrt haben. "Menschen machen Fehler", sagt Pauli. Der Gesuchte wohnt eigentlich zwei Häuser weiter. Der hatte von dem falschen Einsatz offenbar nichts mitbekommen, denn er wurde später festgenommen, gemeinsam mit zwölf weiteren Männern. Der Einsatz war Teil einer Razzia im Rocker-Milieu in Nordrhein-Westfalen. Die Polizei beschlagnahmte Schusswaffen und Drogen.

Auf dem Schaden bleibt die überrumpelte Seniorin nicht sitzen. Die zerstörte Tür werde ersetzt und die Frau bekomme einen Blumenstrauß, sagt Pauli. Anders als bei einem Fall aus dem Jahr 2011. Damals brach die Münchner Polizei die Tür einer Wohnung ein und durchsuchte sie, weil sie dort irrtümlich einen mutmaßlichen Dorgendealer vermutete. Die Bewohner zogen vor Gericht, weil sie den Schaden ersetzt haben wollten und scheiterten. Der Unterschied zum Fall der Seniorin in Lüdenscheid: Die Betroffenen hatten zufällig den gleichen Nachnamen wie der Beschuldigte. Und die Beamten hatten geklingelt und waren erst als niemand öffnete in die Wohnung eingedrungen. Die Bewohner hatten also Zeit, zu reagieren. Die hatte die 88-Jährige nicht.

Mit Material der Nachrichtenagenturen

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