Paragraf 219a:In der Identitätsfalle

Dürfen Ärzte auf ihrer Homepage darauf hinweisen, dass sie auch Schwangerschaften beenden? Eigentlich ist das ein rechtliches Detailproblem. Doch weil SPD und CDU nach Identität suchen, ist daraus ein bitterer Grundsatzstreit samt Koalitionskrise geworden.

Von Kristiana Ludwig

Höher hätte man dieses Thema kaum hängen können. Eine Spitzenrunde aus fünf Bundesministern traf sich am Mittwoch, um zu beraten, ob Ärzte, die für Schwangerschaftsabbrüche werben, weiter bestraft werden sollten. Gesucht wurde eine pragmatische Lösung, die einen offensichtlichen Missstand bereinigt: Mediziner, die auf ihrer Webseite auf Abbrüche hinweisen, laufen heute Gefahr, angezeigt zu werden - von einer kleinen Gruppe engagierter Lebensschützer, die solche Anzeigen als Dienst an ungeborenen Kindern begreifen. Dass dies eine schwierige Situation für Mediziner und Patientinnen ist, bestreitet wohl niemand. Aber auch Werbebanner, die Frauen zu Abbrüchen ermuntern, würden sich wohl die wenigsten Politiker wünschen, egal welcher Partei.

Eigentlich hätte es also wenig Mühe gekostet, eine präzise Regelung zu finden, die Strafanzeigen verhindert und zugleich aufdringliche Werbung unterbindet. Doch SPD und Union schieben ein konkretes Gesetz mal wieder auf. Ein Jahr lang haben sie den Streit um den Strafrechtsparagrafen 219a bereits hochkochen lassen. Nun klingt die Debatte, als entscheide sich hier eine ganze Gesellschaftsordnung. Dabei gibt es in der schwierigen Frage, wie das Recht der Frau, über ihren Körper zu bestimmen, und das Recht des Embryos auf seine Geburt abzuwägen sind, seit 23 Jahren einen Kompromiss. Er funktioniert bis heute recht gut: Frauen dürfen ihre Schwangerschaft bis zur zwölften Woche straffrei abbrechen, wenn sie sich vorher beraten lassen.

Dass eine Debatte über Ärztewebseiten nun trotzdem die Regierungskoalition belastet, liegt wohl vor allem an dem Zeitpunkt, an dem sie begann. Im Winter vor einem Jahr befand sich Deutschland im politischen Schwebezustand. Die Sondierungen für eine Jamaika-Regierung aus Union, Grünen und FDP waren gescheitert, die Neuauflage einer großen Koalition war noch nicht ausgemacht. Und nach der verlorenen Bundestagswahl war die SPD verzweifelt auf der Suche nach einem eigenen Profil. Mit dem Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel, verurteilt wegen ihrer Homepage, fiel den Sozialdemokraten eine vermeintliche Grundsatzfrage in den Schoß. Der Wunsch, den Paragrafen 219a zu streichen, wurde zum Symbol einer sozialdemokratischen Sinnsuche. Mit immer neuen Ankündigungen und einem Ultimatum verwandelte die SPD ein Fachthema in eine Prüfung der eigenen Glaubwürdigkeit.

Als wäre der Druck nicht schon hoch genug, sitzt heute auch noch die CDU in der Identitätsfalle. Sie hat gerade ihre neue Parteivorsitzende gewählt - knapp, gegen das Merz-Lager. Annegret Kramp-Karrenbauer muss jetzt beweisen, wie ernst sie es meint mit ihren christlichen Werten. Ein Schwangerschaftsabbruch, der leicht zu haben ist, passt nicht zum katholischen Weltbild.

FDP-Chef Christian Lindner, Spezialist für Volksparteien auf Glatteis, provoziert nun mit einer Abstimmung über den § 219a im Bundestag am Donnerstag. Er will enttäuschten Sozialdemokraten eine Vorlage bieten, gegen die Union zu stimmen. Eine Entscheidung ohne Fraktionsdisziplin war auch innerhalb der SPD gefordert worden - und zusammen mit der Opposition hätte sie sogar eine Mehrheit. Doch damit droht der Koalitionsbruch. Es wäre ein Showdown, der leider einer Gruppe am wenigsten hilft: den Ärzten, die auf eine praktikable Lösung warten.

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