Fleischindustrie:Schlachthof-Kontrollen nehmen rapide ab

Fleischindustrie

Mit einer Armee von Lohnarbeitern ist das reiche Deutschland zum Billigland für Schlachter geworden. Die Arbeitsbedinungen sind jedoch häufig miserabel.

(Foto: Ingo Wagner/dpa)
  • Ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Schlachthof-Arbeitern tut genau das Gegenteil von dem, was es soll: Es schwächt sie.
  • Kontrolliert wird nun noch seltener als zuvor und teils so, dass man gar keine Verstöße finden könne, so die Kritik.
  • Dabei sind die schlechten Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen bekannt: Experten beklagen teils sklavenähnliche Zustände.

Von Markus Balser, Berlin

Tausende von ihnen arbeiten in Bayern, im Oldenburger Land oder im Emsland. Sie kommen aus Bulgarien, Rumänien oder der Ukraine, arbeiten in Schlachthöfen, zerlegen im Akkord Schweine oder Rinder. Mit der Armee von Lohnarbeitern ist das reiche Deutschland zum Billigland für Schlachter geworden. Die Arbeitsbedingungen sind nach Ansicht von Experten oft miserabel. Überzogene Mieten für Unterkünfte, Versuche, den ohnehin niedrigen Mindestlohn zu umgehen: Experten beklagen teils sklavenähnliche Zustände.

Eigentlich sollte ein Gesetz die Probleme eindämmen. Mitte des vergangenen Jahres hatte der Bundestag die Rechte von Arbeitern in Schlachthöfen gestärkt - aus Angst vor dem Widerstand der Branche in einer Nacht- und Nebelaktion. Die Industrie konnte sich demnach bei Verstößen gegen Arbeitsgesetze nicht mehr auf Subunternehmer berufen. Sie sollte selbst haften. Die zuständige Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) sprach von einem Meilenstein. Schließlich würden Kontrollen leichter, wenn die Arbeitsstunden aufgezeichnet werden müssen.

Doch nun macht sich Ernüchterung breit. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, zeigt: Die nötigen Kontrollen haben mit dem Gesetz nicht etwa stark zu-, sondern sogar rapide abgenommen. Den Daten des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge führte die zuständige "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" 2017 bundesweit nur noch 233 Kontrollen in der Fleischwirtschaft durch. 2015 waren es noch 445.

Für Fachleute im Bundestag ist das ein Fiasko. "Es ist nicht akzeptabel, dass die Kontrollen um 50 Prozent zurückgegangen sind, obwohl die schlechten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischbranche doch bekannt sind", kritisiert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte sowie aktive Arbeitsmarktpolitik. "Damit läuft auch das Gesetz, das extra für diese schwierige Branche gemacht wurde, ins Leere." Auch die Gewerkschaft übt Kritik: "Die Arbeitsbedingungen allen voran in der mittelständischen Wirtschaft haben sich in den vergangenen fünf Jahren nicht gebessert", sagt Thomas Bernhard von der NGG. Teils werde so selten kontrolliert, dass man gar keine Verstöße finden könne.

Dabei macht die Statistik der Regierung selbst klar, dass die Kontrollen nötiger denn je wären. Eine Aufstellung festgesetzter Geldbußen, Geld- und Freiheitsstrafen in der Branche infolge von Kontrollen offenbart viele Treffer. Von 2015 bis 2017 verdoppelten sich die Geldbußen auf 364 500 Euro, die Zahl der verhängten Freiheitsstrafen in Monaten hat sich sogar mehr als vervierfacht - auf 356 Monate.

Wer Arbeit auslagert, soll in der Verantwortung bleiben

Mehr Verstöße, weniger Kontrollen? Mit dem Gesetz hatte die Politik gerade härteres Durchgreifen signalisiert und gezeigt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie sie die Fleischwirtschaft im Jahr 2015 abgegeben hatte, nicht ausreicht. Zwar hatten sich einige Unternehmen um Besserung bei den Arbeitsbedingungen bemüht, doch die Unterzeichner stehen für weniger als die Hälfte der Jobs in der Fleischindustrie. Mit dem Gesetz führte die Bundesregierung dann eine sogenannte Generalunternehmerhaftung ein: Zahlt ein Subunternehmer seinen Schlachtern weniger Lohn, als ihnen zusteht, wird dafür der Schlachthofbetreiber verantwortlich gemacht. Damit soll in der Verantwortung bleiben, wer Arbeit auslagert. Arbeitsmaterialien wie Schlachtermesser dürfen zudem seither nicht länger vom Lohn abgezogen werden.

Wie die genaue Situation der Beschäftigten ist, weiß die Regierung offenbar noch immer nicht: "Angaben zu Leiharbeitskräften, Werkvertragsbeschäftigten und entsandten Beschäftigten von ausländischen Subunternehmen ... liegen in der Beschäftigungsstatistik nicht vor."

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