Leserdiskussion:Halten Sie das Airbnb-Urteil für richtig?

München von oben

In München dürfen Wohnungen maximal acht Wochen ohne Genehmigung an Touristen weitervermietet werden - sonst verstößt man gegen das Zweckentfremdungsgebot.

(Foto: dpa)

Airbnb muss der Stadt München Daten zu den Vermietern der Ferienwohnungen übergeben, hat das Münchner Verwaltungsgericht entschieden. An dem Urteil könnten sich auch andere Städte orientieren, die ebenfalls gegen Zweckentfremdung kämpfen.

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