Airbnb:Dem Zweck entfremdet

Touristen statt Bewohner: Ganze Stadtviertel verlieren so ihr Gesicht. Städte wie München müssen dem Einhalt gebieten.

Von Nina Bovensiepen

Das Angebot der Internetplattform Airbnb beruht auf einer sympathischen Grundidee: Reisende sollen sich weltweit zu Gast bei Freunden fühlen. Wer ein Zimmer in seiner Wohnung frei hat oder gerade selbst im Urlaub ist, vermietet dies gelegentlich an Menschen, die unterwegs sind und eine Alternative zum Hotel suchen. Doch mit diesem schönen Gedanken hat das, was in vielen Großstädten einige Anbieter unter dem Airbnb-Deckmantel betreiben, längst nichts mehr zu tun. Sie haben ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt, das mitunter gegen Gesetze verstößt und mit dafür verantwortlich ist, dass in Städten wie München dringend benötigter Wohnraum fehlt. Es ist wichtig und richtig, dass Bundesländer, Kommunen und Gerichte dem Einhalt gebieten, wo es nur geht - und wie es nun mit einem Gerichtsurteil in München passiert ist.

Im konkreten Fall haben die Verwaltungsrichter in München entschieden, dass Airbnb Daten von Gastgebern offenlegen muss, die Wohnungen länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung anbieten. Wer diesen Zeitraum überschreitet, verstößt gegen das Zweckentfremdungsverbot - so die Regel, die in München greift. Die Zweckentfremdung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, weshalb sich das Urteil nicht eins zu eins auf andere Städte herunterbrechen lässt. Es ist aber dennoch ein wegweisender Richterspruch, denn im Prinzip kämpfen Städte wie München und Berlin, London und Barcelona mit dem gleichen Problem. Unter den Anbietern von Airbnb und ähnlichen Portalen sind viele redlich und halten sich an die Grundidee vom gelegentlichen Gastgeber. Es gibt inzwischen aber jede Menge unredliche Geschäftemacher, die Wohnungen dauerhaft und im Grunde gewerbsmäßig via Airbnb vermieten, die gar nicht für einen eigenen Bedarf vorgesehen sind. Es gibt WG-Bewohner, die ein frei werdendes Zimmer nutzen, um der Haushaltskasse via Airbnb größere Einnahmen zu bescheren, als sie ein neues WG-Mitglied brächte. Oder Hausbesitzer, die eine Einliegerwohnung lieber bei einer solchen Plattform feilbieten, statt sie dauerhaft zu vermieten.

Sie alle tragen zu dem Schaden bei, den das Airbnb-Unwesen mittlerweile in den Städten anrichtet. Ganze Viertel in attraktiven Innenstädten werden nicht mehr von den Menschen bewohnt, die in dieser Stadt zu Hause sind, sondern von Touristen - die Städte verlieren so ihr Gesicht. Und die Airbnb-Anbieter nehmen dem Hotel- und Gastgewerbe die Umsätze weg. Hoteliers müssen sich zudem an die Auflagen der Stadt halten, die Gastgeber auf den Plattformen nicht. Das alles sollten Länder und Kommunen nicht hinnehmen.

Sicher, der Kampf gegen horrende Immobilienpreise und Mietsteigerungen ist nicht gewonnen, wenn dies abgestellt wird. So groß wie die Not auf dem Wohnungsmarkt ist, muss aber jeder noch so kleine Hebel genutzt werden, um Städtern zu dem Recht zu verhelfen, das im Artikel 106 der Bayerischen Verfassung steht: "Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung." Diese so selbstverständlich klingende Aussage kann München längst nicht mehr einlösen. Daher ist das Urteil des Verwaltungsgerichts ein gutes Signal - an Airbnb und ähnliche Anbieter sowie an alle, die eine sympathische Idee zur Profitemacherei missbrauchen.

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