Münster:NS-Prozess vor dem Aus

Der 95-jährige ehemalige Wachmann im KZ Stutthof liegt im Krankenhaus. Ob der Prozess fortgesetzt werden kann, ist unklar. Die Anklage wirft dem Mann hundertfache Beihilfe zum Mord in dem KZ bei Danzig von 1942 bis 1944 vor.

Der Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof ist vorerst geplatzt. Das Landgericht Münster setzte das Verfahren am Donnerstag wegen einer schweren Herz- und Nierenerkrankung des Angeklagten aus. Am bisher letzten Prozesstag mit dem Angeklagten am 22. November hatte dessen Aufmerksamkeit deutlich nachgelassen, die Verhandlung wurde daraufhin abgebrochen. Der 95-Jährige ist seitdem verhandlungsunfähig und liegt im Krankenhaus. Sein Verteidiger sagte einem Bericht der Westfälischen Nachrichten zufolge, dass sein Mandant versucht habe, durchzuhalten: "Er ist aber an seine körperlichen Grenzen gestoßen."

Ein medizinischer Gutachter soll den Mann im Januar erneut untersuchen. Dann will der Vorsitzende Richter Rainer Brackhane entscheiden, ob das Verfahren mit neuen Terminen wieder von vorn beginnen muss. Nach einer Verhandlungspause von drei Wochen sieht die Strafprozessordnung diesen Schritt vor. Der vom Gericht bestellte medizinische Gutachter hatte am achten Verhandlungstag den Gesundheitszustand des Angeklagten geschildert, der sich in den vergangenen Wochen verschlechtert hatte. Es sei zwar möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich, dass sich der Mann wieder erhole.

Die Anklage wirft dem Mann aus dem Kreis Borken hundertfache Beihilfe zum Mord in dem KZ bei Danzig von 1942 bis 1944 vor. Im Konzentrationslager überwachte er Arbeitskommandos und tat Dienst auf Wachtürmen. Er hat nie bestritten, in Stutthof gearbeitet zu haben. Der Angeklagte hatte jedoch im Prozess betont, von Gaskammern und systematischen Massenmorden habe er "nichts gewusst". Auch habe er nur "unter Zwang" in der SS und in dem Lager gedient. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er von der Ermordung von Häftlingen gewusst und diese durch seine Tätigkeit im Wachdienst "willentlich gefördert".

Jahrzehntelang wurden am Holocaust Beteiligte nicht zur Verantwortung gezogen, wenn nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie selbst getötet hatten. Eine Wende leitete erst 2011 das Urteil gegen den früheren Aufseher im Vernichtungslager Sobibor, John Demjanjuk, ein. Doch erst Ende 2016 bestätigte der Bundesgerichtshof im Fall des Auschwitz-Wachmanns Oskar Gröning die Linie, wonach Wachmänner in Todeslagern zum Funktionieren der NS-Tötungsmaschinerie beitrugen. Diese Klarstellung löste neue Ermittlungen aus, der Fall Stutthof ist wohl einer der allerletzten NS-Prozesse.

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