Urteil:"Weisse Wölfe Terrorcrew" keine kriminelle Vereinigung

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Die rechtsextreme Gruppierung "Weisse Wölfe Terrorcrew" ist in Deutschland verboten. (Foto: dpa)
  • Das Landgericht Bamberg hat drei Männer und eine Frau im Prozess um die "Weisse Wölfe Terrorcrew" freigespochen.
  • Den Angeklagten war die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen worden, unter anderem sollen sie mit Straftaten gegen eine Asylbewerberunterkunft gedroht haben.
  • 13 Terabyte Daten und mehr als 500 000 Telekommunikationsverbindungen wurden ausgewertet, um die Anklage zu untermauern.

Die "Weißen Wölfe Terrorcrew" - eine gefährliche kriminelle Vereinigung, oder doch nur ein Club von Aufschneidern und Großmäulern? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Anfang Oktober das Landgericht Bamberg. Angeklagt sind drei Männer und eine Frau, die den "harten Kern" der Bamberger Ortsgruppe der im März 2016 vom Bundesinnenministerium verbotenen Organisation gebildet haben sollen.

Am Freitag verkündete der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt das Urteil: Die "Weißen Wölfe", zumindest deren Bamberger Sektion, sind keine "kriminelle Vereinigung" im Sinn des Strafgesetzes, also eine Vereinigung, "deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen". Übrig blieben Straftaten wie Körperverletzung, Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens und verbotener Umgang mit Sprengstoffen. Dafür verhängte das Gericht in einem Fall eine Geldstrafe sowie gegen zwei Angeklagte Freiheitsstrafen unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Patrick H., 32, der ehemalige "Sektionsleiter" der Bamberger Weißen Wölfe, wurde unter Einbeziehung eines anderen Urteils zu drei Jahren Haft verurteilt.

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Das Bamberger Verfahren habe das Vorurteil widerlegt, dass die Justiz "auf dem rechten Auge blind sei", hatte Staatsanwalt André Libischer zuvor in seinem Plädoyer gesagt. Die Ermittlungen gegen die "Weißen Wölfe" seien mit "erheblichem Aufwand" geführt worden. In der Tat: 13 Terabyte Daten und mehr als 500 000 Telekommunikationsverbindungen wurden ausgewertet, um die Anklage der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu untermauern.

Einige Kostproben aus dem Chatverkehr der vier Angeklagten waren vor Gericht verlesen worden. "Ich will in Bamberg eine Gruppe, die militant ist und auch so auftritt", schrieb "Sektionsleiter" Patrick H. "Der Rest muss gehen. Wir machen uns ja lächerlich bei den anderen WWTlern." Andreas G., 24, der den hochtrabenden Titel "Organisationsbeauftragter" der Bamberger Gruppe führte, schrieb auf Whatsapp: "Nach der Kneipe noch die Security am Asylantenheim bedroht. Wir werden hier alles anzünden. Entweder für uns oder gegen uns."

Das bezog sich auf einen Vorfall im August 2015, als Patrick H. und Andreas G. einen Wachmann an einer Bamberger Flüchtlingsunterkunft ansprachen, ob er sich nicht schäme, als Deutscher"solche Menschen" zu bewachen, und androhten, es werde in Bamberg zu ähnlichen Ausschreitungen kommen wie im Jahr 1992 in Rostock.

Alle vier Angeklagten waren nach Überzeugung des Gerichts an einer Schlägerei in der Bamberger Altstadt beteiligt, bei der unter anderen zwei Polizeibeamte in Zivil erheblich verletzt wurden. Marcel D., 24, wurde verurteilt, weil er im Mai 2015 einen Gullideckel in das Fenster eines Cafés geworfen hatte, in dem vor allem linksgerichtete Gäste verkehrten. Marcel D. hatte außerdem in großem Umfang verbotene Feuerwerkskörper aus Italien und Polen importiert, darunter sogenannte Kugelbomben. Die habe er aber nur als Sylvesterknaller benutzen wollen, keinesfalls um Asylbewerber zu erschrecken. D. äußerte sich im Prozess als einziger ausführlich zu den Vorwürfen und beteuerte, er habe sich komplett von der rechtsradikalen Szene distanziert.

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