Dubiose Aktien-Deals:Cum-Ex-Kronzeugen kommen vor Gericht

Stadt Köln

Die Kölner Staatsanwaltschaft plant eine Anklage gegen frühere Bankmanager und Börsenhändler.

(Foto: Oliver Berg/dpa)
  • In Deutschlands größtem Steuerskandal soll es im nächsten Jahr zum ersten Strafverfahren kommen.
  • 2009 waren Steuerprüfer auf den Cum-Ex-Fall gestoßen, bei dem Banken, Börsen und Anwälte den Fiskus systematisch betrogen haben sollen - um mehr als fünf Milliarden, wie inzwischen herauskam.
  • Die Staatsanwaltschaft Köln plant eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Die Beschuldigten haben vorab umfangreich ausgesagt und hoffen auf den Schutz als Kronzeugen.

Von Klaus Ott und Jan Willmroth

Wenn Banken in die Staatskasse greifen, kann es lange dauern bis zum ersten Prozess. Bald zehn Jahre ist es her, dass die Behörden dem größten Steuerskandal in Deutschland auf die Spur kamen. Am 16. September 2009 beschloss das Finanzamt Wiesbaden II, sich eine kleine Firma mit riesigen Aktiengeschäften genauer anzuschauen. Die Steuerprüfer entdeckten nach und nach, wie Banken, Börsenhändler und spezialisierte Anwälte den Fiskus systematisch ausgenommen hatten. Inzwischen ermitteln zahlreiche Finanzämter und mehrere Staatsanwaltschaften in mehr als 400 Verdachtsfällen gegen einige Dutzend Geldinstitute und deren Kompagnons; es geht um einen Schaden von mehr als fünf Milliarden Euro.

Verurteilt worden ist bisher niemand - aber das soll sich im kommenden Jahr rasch ändern. Die Staatsanwaltschaft Köln plant eine Anklage wegen Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen gegen zwei frühere Bankmanager und Börsenhändler, die beide aus dem Ausland stammen. Gegen die beiden soll dann am Landgericht Bonn auch schnell verhandelt werden. Vielleicht wird daraus noch etwas bis zum zehnten Jahrestag der ersten Behördenaktion in diesem Skandal, der mit dem Kürzel Cum-Ex berühmt geworden ist.

Die beiden Beschuldigten haben in mehreren Dutzend Vernehmungen bei der Kölner Staatsanwaltschaft umfangreich ausgesagt und ausgepackt. Sie wollen sich dem Verfahren stellen und einen Prozess nicht hinauszögern, sie hoffen, als Kronzeugen nicht ins Gefängnis zu müssen. Absprachen zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht gibt es nach inoffiziellen Angaben aus dem Kreise von Verfahrensbeteiligten aber nicht. Offiziell mag sich im Vorfeld der geplanten Anklage niemand äußern. Die SZ kennt die Namen der Beschuldigten, nennt sie aber nicht, um die Ermittlungen nicht zu erschweren.

In diesem Fall soll das ganze System dargelegt werden, das könnte viele Monate dauern

Nun werden sie wohl Protagonisten in einem Musterprozess. Beim Handel von Aktien vor (Cum) und nach (Ex) dem Dividendenstichtag ließen sich die Beteiligten nach Erkenntnissen der Behörden eine nur einmal gezahlte Steuer auf Dividendenerlöse mehrmals erstatten. Steuerdiebstahl sozusagen, über viele Jahre hinweg, bis die Bundesregierung ein lange bestehendes Steuerschlupfloch 2012 angeblich geschlossen hatte - wobei es inzwischen konkrete Hinweise auf neue Schlupflöcher gibt. Die beiden Beschuldigten, die in Bonn vor Gericht kommen sollen, sind zwei von insgesamt sechs Kronzeugen der Staatsanwaltschaft Köln. Die sechs, fast alle von ihnen ehemalige Banker und Börsenhändler, sagten umfassend aus, weil der Druck der Ermittler zu groß geworden ist.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat vor knapp 15 Monaten, mit Datum vom 27. September 2017, bereits eine erste Anklage beim Landgericht Wiesbaden vorgelegt. In diesem Fall geht es um die Hypo-Vereinsbank (HVB), die den von ihr verursachten Schaden inzwischen gutgemacht hat. Doch das Landgericht Wiesbaden kommt aus mehreren Gründen nicht so recht voran. Einer der Hauptbeschuldigten dort, der als Mister Cum-Ex bekannte Steueranwalt Hanno Berger, der sich für unschuldig hält, zieht alle juristischen Register, um einen Prozess zu verhindern. Nun sieht es so aus, als überholten die Staatsanwaltschaft Köln und das Landgericht Bonn das Verfahren in Wiesbaden. Ein möglicher Strafprozess soll monatelang dauern, nahezu alle Kronzeugen sollen aussagen. Nicht nur die beiden Beschuldigten, die nach Stand der Dinge auf der Anklagebank sitzen werden. Bei Beschuldigten, die reinen Tisch machen, läuft es vor Gericht oft so: Geständnis, keine große Beweisaufnahme, zwei, drei Verhandlungstage, schnelles Urteil.

Doch in dieser Causa soll das ganze Cum-Ex-System ausgebreitet werden. Mit all den Namen von angeblich oder wirklich beteiligten Banken von HVB bis JP Morgan; darunter die halbe City of London und die halbe Wall Street. Mit all den heimlichen Absprachen, mit denen internationale Großbanken und abgezockte Händler Aktienpakete im Wert von vielen Milliarden Euro hin- und herschoben, um sich mutmaßlich Steuerbescheinigungen zu erschleichen. JP Morgan und viele andere Banken wollen sich auf Anfragen nicht äußern.

Wer in Deutschland Kapitalertragsteuern auf Dividenden zahlt, kann sie mit anderen Abgaben verrechnen. Und wer mehr an den deutschen Staat gezahlt hat, als er das nach geltendem Recht musste, bekommt die Differenz erstattet. Das ist auch für Investoren im Ausland wichtig, die ihre Gewinne auch beim dortigen Fiskus versteuern. Bei den heimlichen Cum-Ex-Absprachen ging es darum, mit kaum zu durchschauenden Geschäften Schwachstellen in diesem System auszunutzen. Die Ermittler glauben beweisen zu können, dass diverse Banken bei zahlreichen Aktiendeals mehrere Bescheinigungen für eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Dividendenerlöse ausgestellt haben. Bescheinigungen, mit denen sich die Cum-Ex-Partner mehr Steuern erstatten ließen, als sie zuvor gezahlt hatten. Die Gewinne teilten sie unter sich auf.

Die Richter in Bonn kennen sich mit Cum-Ex-Deals aus, sie konnten sich schon einlesen

Den Richtern am Landgericht Bonn wird man dazu nicht mehr alles von vorn erklären müssen. Die Kölner Staatsanwaltschaft schickte im März einen mehr als 60-seitigen Vermerk über die Kernaussagen von Kronzeugen an das Landgericht, dazu viele Tausend Seiten Ermittlungsakten. Die Bonner Richter haben sich schon einlesen können. Bonn ist zuständig, weil dort das Bundeszentralamt für Steuern sitzt, das Auslandsgeschäfte mit Aktien abrechnet - dort hatten die Cum-Ex-Akteure besonders viele nunmehr verdächtige Steuerbescheinigungen eingereicht.

Die Taktik der Strafverfolger ist offensichtlich: Ein Musterprozess und ein Musterurteil sollen her, um vor allem den Banken deutlich zu machen, wie der Staat sich wehrt. Und um den Boden zu bereiten für weitere Gerichtsverfahren, in denen die Staatsanwaltschaft Köln und ihre ebenso hartnäckig ermittelnden Kollegen in Frankfurt und München etliche Beteiligte für Jahre ins Gefängnis bringen wollen. Manche Beschuldigte und deren Anwälte verweisen darauf, dass der Staat Cum-Ex-Geschäfte wissentlich hingenommen und somit erlaubt habe. Das wäre dann für die Akteure so etwas wie ein Verbotsirrtum gewesen.

Abzuwarten bleibt, wie sich die beiden Beschuldigten einlassen, gegen die der Bonner Prozess laufen soll. Ob sie nicht nur schildern, was wie gelaufen ist, sondern auch ein Geständnis im juristischen Sinne ablegen - oder sich auf einen Verbotsirrtum berufen. Klar ist aber: Kommt es wie geplant zu diesem Verfahren, dann steht einer der bedeutendsten Wirtschaftsprozesse der deutschen Geschichte bevor.

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